EU-Kommission bleibt trotz Rüge bei automatischer Löschung von Chat-Nachrichten
Die EU-Kommission setzt sich offenbar über eine klare Empfehlung der EU-Bürgerbeauftragten hinweg und weigert sich weiterhin, die automatische Löschung von Kurzmitteilungen und Chat-Nachrichten ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen zu stoppen. Das geht aus einem Antwortschreiben der Brüsseler Behörde an die Ombudsfrau Teresa Anjinho hervor, über das das Portal Follow the Money (FTM) berichtet.
Zur Begründung führt die EU-Exekutive demnach erneut wenig plausible Argumente an: Eine Aufbewahrung der Nachrichten zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen aus der Öffentlichkeit lasse sich nicht mit den erforderlichen Maßnahmen zur Cybersicherheit vereinbaren. Da sich Rechtsmittelverfahren und Einsichtsanträge mitunter bis zu zwei Jahre hinziehen könnten, müsse die Sicherheit des IT-Systems Vorrang vor der Archivierung haben. Zuvor hatte es geheißen: Das Auto-Delete sei eingestellt, um Speicherplatz auf dem Smartphone der Präsidentin zu sparen.
Damit reagiert Brüssel auf ein Verfahren, das im Juni für Aufsehen sorgte. Die EU-Bürgerbeauftragte hatte damals auf Beschwerde von FTM hin festgestellt, dass die Kommission einen Antrag auf Zugang zu einer Chat-Nachricht zwischen dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und von der Leyen fehlerhaft gehandhabt hatte. Die Kontrolleurin wertete das systematische Verschwinden von Nachrichten über Messenger-Dienste wie Signal als Verstoß gegen die Grundsätze einer guten Verwaltungspraxis. Sie forderte die Behörde nachdrücklich dazu auf, ihre internen Vorschriften unverzüglich so anzupassen, dass nach dem EU-Informationsfreiheitsrecht angeforderte Textnachrichten nicht mehr vorschnell gelöscht werden.
Ferner verlangte Anjinho, dass sämtliche Text- und Instant-Messaging-Nachrichten zwischen Staats- und Regierungschefs oder Ministern und Mitgliedern der Kommission für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden sollten.
Vertraulichkeit und IT-Security als Argumente
Die Kommission lehnt diese Vorgabe in ihrer Antwort rundweg ab. Neben den vorgeschobenen IT-Sicherheitsbedenken argumentiert die Regierungsinstitution damit, dass die Kommissionspräsidentin und die Spitzen der EU-Mitgliedstaaten zwingend die Möglichkeit haben müssten, sich in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der Vertraulichkeit auszutauschen. Den Aspekt des Cyberschutzes stuften die entsprechenden Gremien als besonders hoch ein und folgten strikt den internen IT-Richtlinien, zu denen eben auch automatische Löschregeln gehörten.
Der Streit reiht sich ein in eine Serie von Auseinandersetzungen über die Transparenz der EU-Spitze, die bereits seit Jahren andauert. Besondere Brisanz erhielt die Debatte durch das Pfizergate-Urteil vom Mai 2025. Das Gericht der EU (EuG) entschied damals rechtskräftig: Die Position der Kommission war rechtswidrig, mit der sie den Zugang zu Textnachrichten verweigerte, die von der Leyen auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie mit dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer ausgetauscht hatte. Trotz dieser richterlichen Schlappe zeigt sich die Kommission im aktuellen Fall uneinsichtig und beharrt auf ihrer Praxis, digitale Spuren auch von politisch hochrelevanten Absprachen rasch zu tilgen.
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