Frau (90) stirbt nach Sturz in Bus: Autolenkerin (58) verurteilt

- Eine Seniorin (90) stirbt nach einem Sturz im Bus nach einer Vollbremsung.
- Eine Autofahrerin hat den Bus in Kloten übersehen und den Vortritt missachtet.
- Der Einzelrichter verurteilt die Deutsche wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe.
Es war eine kurze Unachtsamkeit, die einer 90-jährigen Seniorin in einem Linienbus das Leben kostete. An einem Nachmittag im Februar 2024 übersah eine heute 58-jährige Deutsche auf einer Kreuzung der Flughafenstrasse in Kloten den von links herkommenden vortrittsberechtigten Linienbus. Dabei kam es trotz sofortigen Brems- und Ausweichmanövers des Busfahrers zu einer Kollision.
Die 90-jährige Buspassagierin wurde von ihrem Sitz heruntergeschleudert, rutschte unter einer Sitzreihe hindurch und prallte mit dem Kopf gegen den vorderen Radkasten. Die Seniorin wurde schwer verletzt und erlitt eine Lähmung aller vier Extremitäten. Sie starb einen Tag später im Spital, nachdem von ihrer Nichte – basierend auf einer Patientenverfügung – auf weitere lebenserhaltende Massnahmen verzichtet worden war.
Angehörige erklärte Desinteresse
Die Staatsanwältin verlangt wegen fahrlässiger Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Nichte der Verstorbenen hat eine Desinteresseerklärung abgegeben, wonach sie kein weiteres Interesse an der Fortführung des Verfahrens habe.
Am Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach vom Mittwoch sagte die Beschuldigte, dass sie zum Flughafen gefahren sei, um den Mietwagen abzugeben und nach Deutschland zu fliegen. Dabei war sie zu einer Tankstelle gefahren, um zu tanken, und wollte mit 12 km/h wieder in die Strasse einbiegen.
«Ich hatte den Bus total übersehen und ihn erst bemerkt, als er in den Wagen prallte und die Airbags losgingen.» Gemäss einem Verkehrsgutachten hätte die Beschuldigte 2,5 Sekunden vor dem Aufprall den Bus sehen müssen. «Es tut mir grauenhaft leid», sagte sie.
Verteidiger: Nur einfache Verkehrsregelverletzung
Für ihren Verteidiger war es eine unglückliche Verkettung von Umständen. «Meine Mandantin ist keine rücksichtslose Autofahrerin, sondern war für einen Moment unaufmerksam.» Sie habe das Vortrittsrecht missachtet, was lediglich eine einfache Verkehrsregelverletzung sei. Er erwähnte, dass zwei Monate später die Kein-Vortritt-Signalisation durch ein Stoppschild ersetzt worden sei. «Es bestand offenbar Handlungsbedarf.»
«Meine Mandantin war für den Tod der Seniorin strafrechtlich nicht verantwortlich. Sie konnte ihren Tod nicht voraussehen», argumentierte der Verteidiger. Die Seniorin sei gestorben, nachdem der Herzschrittmacher aufgrund der Patientenverfügung abgestellt worden sei. Laut dem behandelnden Oberarzt hätte eine Überlebenschance bestanden.
Hohe Busse für vermögende Deutsche
Der Einzelrichter folgte aber der Argumentation der Staatsanwältin und verurteilte die Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 2000 Franken. Diese 300’000 Franken werden nur fällig, wenn sie in der zweijährigen Probezeit erneut straffällig wird. Bezahlen muss die vermögende Deutsche eine Busse von 10’000 Franken. «Der Tod wurde aufgrund eines spinalen Schocks, eines Kreislaufverlusts, verursacht», sagte der Richter.
Die Beschuldigte habe zwar einen Kontrollblick nach links gemacht, aber zu einem falschen Zeitpunkt. Es handle sich aber nicht um eine grobe Verkehrsregelverletzung, betonte der Einzelrichter. Aber es müsse ihr bewusst gewesen sein, dass die Missachtung des Vortritts solche schweren Folgen haben könne.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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