Frauen bezahlen oft mehr – Nach der Schwangerschaft war die Taggeldprämie doppelt so teuer

Rechtsanwältin Meret Rehmann aus Basel wollte sich absichern, als sie sich selbstständig machte. Deshalb schloss sie eine Krankentaggeldversicherung bei einer Privatversicherung ab.
Gegen Ende ihrer Schwangerschaft war sie krankgeschrieben und bezog während vier Wochen ein Krankentaggeld als Lohnersatz. Wenige Monate später folgte der Schock: eine markante Prämienerhöhung. Die Anwältin ärgert sich: «Es ist jetzt das Doppelte.» Statt 1750 Franken verlangte die Krankentaggeldversicherung rund 3500 Franken pro Jahr.
Versicherungen, die den Lohn bei Krankheit über längere Zeit gut absichern, sind in der Regel Privatversicherungen. Sie bieten Kollektiv- und Einzelversicherungen an.
Wegen der sogenannten Vertragsfreiheit können Privatversicherungen Verträge nach zu vielen Krankheitsfällen kündigen, die Prämien erhöhen und neue Anträge nach Gesundheitsprüfungen ablehnen.
Ein Systemwechsel zu einem Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung wird deshalb immer wieder politisch debattiert, auch aktuell.
Demnächst entscheidet der Ständerat, ob er einen Vorstoss für ein Obligatorium annehmen oder der Versicherungsbranche eine Chance geben will, die Probleme selbst zu lösen. Mit einem Obligatorium könnte man auch gleiche Prämien für beide Geschlechter vorschreiben.
Dazu kam, dass die Krankentaggeldversicherung Meret Rehmann unter Druck setzte: Die Prämie werde noch höher, sollte sie das Angebot nicht bald annehmen. Eine günstigere Alternative fand Meret Rehmann in der kurzen Zeit nicht.
Firmen mit mehrheitlich weiblichen Angestellten unter Druck
Da die Schweiz keinen vorgeburtlichen Mutterschutz kennt, werden schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen als Krankheit erfasst. 80 Prozent der Schwangeren fallen durchschnittlich sechs Wochen aus.
Wenn die Prämien nach Krankheitsfällen steigen, belastet dies auch die Firmen. Denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Hälfte der Prämie zu übernehmen. Mittlere und kleinere Unternehmen mit mehrheitlich weiblichen Angestellten können so unter Druck geraten.
Höhere Prämien für Frauen
Hinzu kommt: Einige private Krankentaggeldversicherer verlangen von Frauen von Anfang an höhere Prämien als bei Männern. Das zeigt auch eine Umfrage von «Kassensturz» bei den zehn grössten Privatversicherern im Krankentaggeldbereich.
Die Versicherungen betonen zwar, dass Mischprämien, also gleiche Prämien für Frauen und Männer im Betrieb, eigentlich die Regel seien. Aber auf Nachfrage würden sie geschlechtergetrennte Prämien anbieten. Immerhin drei Versicherungen schreiben, dass sie nur gemischte Prämien anbieten.
Simon Tellenbach, Geschäftsleiter Firmenkunden beim VZ Vermögenszentrum, kennt die Versicherungspraxis und weiss, dass die Prämienunterschiede nach Geschlecht signifikant sein könnten: «Unsere Erfahrungen zeigen, dass in solchen Fällen Frauen zwischen 20 und 50 Prozent höhere Prämien bezahlen als Männer.» Die Versicherungen bestätigen diese Zahlen gegenüber «Kassensturz» nicht.
Diskriminierung in EU verboten
Das wäre in der EU nicht möglich: Aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs ist es auch im Privatversicherungsbereich verboten, unterschiedliche Prämien für Frauen und Männer zu verlangen.
In der Schweiz fehle ein entsprechendes Gesetz, so Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel – trotz Gleichstellungsgebot in der Verfassung: «Die Privatversicherer können nach heutigem Recht die Prämien risikogerecht festlegen.»
Zehntausende Franken bis zur Pension
Matthias Schenker vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) bestreitet eine Benachteiligung von Frauen: «In der Krankentaggeldversicherung nimmt das ab. Es gibt immer mehr Tendenz zu Mischprämien».
Matthias Schenker, Leiter der Kranken- und Unfallversicherung beim Schweizerischer Versicherungsverband SVV, ist gegen ein Obligatorium und glaubt, dass das heutige System «sehr gute Lösungen bringt für die Versicherten.»
Auch ein aktueller Bericht des Bundesrats zeige, dass gut 80 Prozent über eine Krankentaggeldversicherung versichert seien.
Andere seien «über betriebliche Lösungen von grösseren Unternehmen abgedeckt.» Die allermeisten, die keine Versicherung hätten, würden gar keine wollen. Matthias Schenker fügt an: «Nur 0.5 Prozent aller Arbeitgeber, die 0.3 Prozent aller Beschäftigten repräsentieren, haben keine gefunden, obwohl sie eine gesucht haben.»
Ab 2027 könnten zudem Unternehmen, die bisher unverschuldet keine Versicherung hätten, bei einer Zuweisungsstelle einen Antrag stellen, so Matthias Schenker weiter: «Dann werden sie einem Versicherer zugewiesen, und der muss sie dann auch aufnehmen.»
Den Versicherern bleibt aber erlaubt, die Prämie bis zu verdreifachen, und die Zuweisung gilt nur für zwei Jahre.
Wenn Meret Rehmann ihre erhöhte Prämie bis zu ihrem Pensionsalter bezahlen muss, wären das rund 52‘000 Franken zusätzlich. «Ein Leben lang werde ich jetzt mehr Prämien zahlen müssen als ein Mann in der gleichen Situation.» Für sie ist das diskriminierend.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.