Revision des Epidemiengesetzes – Zugang zu Impfungen vereinfacht: Schweiz zieht Corona-Lehren

Revision des Epidemiengesetzes Zugang zu Impfungen vereinfacht: Schweiz zieht Corona-Lehren
Möglichst niederschwelliger Zugang zu Impfungen und zurückhaltende staatliche Massnahmen: Das will der Ständerat.
22.09.2026, 18:55
Schulschliessungen, Maskenpflicht, Lockdown: An die Corona-Pandemie denken die wenigsten gerne zurück. Der Ständerat sah sich am Dienstag im Rahmen der Debatte über die Teilrevision des Epidemiengesetzes jedoch dazu verpflichtet. Dieses sollte überarbeitet werden, damit die Schweiz für künftige Epidemien besser gerüstet ist. Das Ziel: Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen.
Impfen soll einfacher werden
Ein besonderer Fokus in der ständerätlichen Debatte galt dem Impfen. Der Bund will, dass es in allen Kantonen einfacher wird, sich in einer Apotheke impfen und beraten zu lassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt dazu auf Anfrage: «Dank ihrer hohen Verfügbarkeit und ihrer Rolle als etablierte Anlaufstelle für Gesundheitsfragen können Apotheken den Impfschutz der Bevölkerung wirksam stärken.»
In ihrer Apotheke in Zürich bietet die Impfexpertin Natalia Blarer bereits eine solche Anlaufstelle an. «Impfungen sind eigentlich das beste Mittel, um Epidemien im Keim zu ersticken. Und es hat sich gezeigt, dass ein niederschwelliger Zugang zu Impfungen und Impfberatung das fördert», sagt Blarer.
Zu jeder Tageszeit könne man in die Apotheke kommen und sich bei Unsicherheiten und Fragen beraten lassen – auch ohne Termin. Beratung und Impfung seien auch ohne Impfausweis möglich, so die Apothekerin. Vor allem gesunde Erwachsene, die keinen Hausarzt haben, dürften von einem solchen niederschwelligen Angebot profitieren.
Mit dem überarbeiteten Epidemiengesetz sollten künftig in allen Kantonen Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker ermöglicht werden. Welche Impfstoffe in den Apotheken angeboten werden, bleibt jedoch Befugnis der Kantone. Nicht jede Apotheke muss also jede Impfung anbieten.
Ständerat will Impfpflicht nur als letztes Mittel
Dem einfacheren Zugang zu Impfungen stimmte der Ständerat zu. Gleichzeitig will er die Impfpflicht präzisieren. Bund und Kantone dürfen eine Impfpflicht schon heute nur in Ausnahmefällen anordnen, etwa für Pflegepersonal, das während einer Pandemie mit schwer kranken Patienten arbeitet.
Es gibt keinen Impfzwang.
Nun will der Ständerat im überarbeiteten Gesetz festhalten, dass eine Impfpflicht nur als letztmögliche Massnahme infrage kommt und zeitlich befristet ist. Wer sich nicht daran hält, soll zudem nicht gebüsst werden dürfen. Das BAG hält dazu fest: «Es gibt keinen Impfzwang.»
Auch bei anderen Massnahmen wie Schulschliessungen oder einer Homeoffice-Pflicht ist sich der Ständerat einig, dass der Staat möglichst zurückhaltend agieren sollte. Esther Friedli (SVP/ SG) sagt: «Staatliche Massnahmen müssen immer so ausgestaltet werden, dass das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben so wenig und so kurz wie möglich eingeschränkt wird.»
Grüne-Ständerätin Maya Graf sagt: «Ich denke, das, was uns heute vorliegt mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes, ist ein sehr gelungener Ansatz.»
Mit den neuen Regeln zieht der Ständerat Lehren aus der Pandemie, denn gerade die Isolation hat bei jungen und älteren Menschen teils deutliche Spuren hinterlassen. Der Nationalrat dürfte gleich entscheiden, er berät als Nächstes über die Teilrevision des Epidemiengesetzes.
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