Waffenexporte: Das musst du zum Kriegsmaterialgesetz wissen

- Am 29. November stimmt die Schweiz über eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes ab.
- Bundesrat und Parlament wollen die Regeln für Waffenexporte lockern, um die Rüstungsindustrie und die Armee zu stärken.
- Die Gegner warnen, dass Waffen in Konfliktgebieten landen könnten und das Gesetz, anders als ursprünglich geplant, der Ukraine nicht helfe.
Am 29. November stimmt die Schweiz über vier Vorlagen ab. Eine davon ist die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage nun vors Volk kommt.
Das würde sich bei einem Ja ändern
Heute dürfen Schweizer Firmen keine Waffen in Länder exportieren, die sich in einem bewaffneten Konflikt oder Krieg befinden, systematisch Menschenrechte verletzen, bei denen das Risiko besteht, dass sie Waffen gegen die eigene Bevölkerung einsetzen oder unerlaubt an andere Staaten weitergeben. Seit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative von 2022 sind keine Ausnahmen mehr möglich.
Die Länder, die Kriegsmaterial aus der Schweiz kaufen, müssen eine sogenannte Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnen. Sie verpflichten sich, die Waffen nicht ohne Einwilligung der Schweiz an ein anderes Land weiterzugeben. Die Schweiz verweigerte aufgrund ihrer Neutralität und des aktuellen Kriegsmaterialgesetzes mehreren Ländern die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in die Ukraine, was teilweise auf Unverständnis stiess.
Jetzt soll das Kriegsmaterialgesetz gelockert werden. Neu dürfte Kriegsmaterial an Partnerstaaten mit vergleichbaren Exportregeln (siehe Box) auch dann geliefert werden, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Allerdings sieht das Gesetz auch eine Abweichungskompetenz für den Bundesrat vor. Wenn «ausserordentliche Umstände» vorliegen und es erforderlich ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren, könnte er Ausnahmen machen. Dies für alle Länder und auch wenn die Kriterien nicht erfüllt sind. Dabei müssen die internationalen Verpflichtungen, darunter das Neutralitätsrecht, eingehalten werden.
Das sind die 36 Partnerstaaten
An 36 Länder soll die Schweiz künftig auch dann Waffen liefern dürfen, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sofern dies mit der Neutralität sowie den aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz vereinbar ist.
Neben den europäischen Ländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern gehören auch Argentinien, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten dazu.
Keine privilegierten Länder gibt es bei der Wiederausfuhr. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelockert werden, wobei das Gesetz ein Vetorecht für den Bundesrat vorsieht. Aus der bisherigen Regel wird eine Ausnahme: Verlangt wird eine Nichtwiederausfuhrerklärung nur noch, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern. Die Lockerung würde nicht rückwirkend für frühere Rüstungsgeschäfte gelten.
Das sagen die Befürworter
Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments sprachen sich für die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes aus. Neben SVP, FDP und Mitte gehören auch Militär- und Wirtschaftsverbände zum Ja-Lager. Die Befürworter argumentieren, dass die Regeln im internationalen Vergleich zu restriktiv sind und die Schweizer Rüstungsindustrie benachteiligen. Aktuell investieren etliche europäische Länder massiv in ihre Verteidigung. Deutschland, aber auch die Niederlande und Dänemark verzichten wegen der strengen Wiederausfuhrregeln auf Bestellungen in der Schweiz.
Das Ja-Lager argumentiert, eine starke Industrie sei die Basis für eine starke Armee. Ohne Exporte werde die Schweiz auch bei den Importen benachteiligt. Denn in Krisenzeiten würden Rüstungsfirmen zuerst ihr eigenes Land versorgen. Wer nichts zu bieten habe, könne auch nichts verlangen. Das schade der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Weiter erhalte der Bundesrat durch die Revision den nötigen Spielraum, um angemessen auf geopolitische Herausforderungen reagieren zu können.
Das sagen die Gegner
Eine breite Allianz um die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, SP, Grüne, EVP sowie ihre Jungparteien hat das Referendum ergriffen. Zum Nein-Komitee gehören insgesamt 28 Organisationen, darunter Amnesty International sowie Hilfswerke und kirchliche Verbände. Die Gegner befürchten, dass die Lockerungen dazu führen, dass Schweizer Waffen künftig in Konfliktgebieten landen oder bei Staaten, die sie gegen die Zivilbevölkerung einsetzen.
Am Anfang der Diskussion stand die militärische Hilfe für die Ukraine. Konkret das Erlauben von Wiederausfuhren. Die vorliegende Reform biete der Ukraine aber keinerlei Unterstützung, sondern diene nur den wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie. Die Gegner bestreiten die Behauptung, wonach die Branche eine existenzbedrohende Krise durchmache. Die Lockerungen widersprechen laut dem Nein-Lager zudem der Schweizer Neutralität und schwächen ihre humanitäre Tradition.
Soll die Schweiz die Regeln für Waffenexporte lockern?
Delia Bachmann (dba), Jahrgang 1993, arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Als Redaktorin im Ressort Politik berichtet sie über das Geschehen in Bundesbern.
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