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Monday, October 26, 2026

Knatsch um «Rianeva»: Baby hat nach vier Wochen noch keinen Namen

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  • Das Standesamt Salzburg verweigert einem Baby den Namen «Rianeva Viktoria», weil er nicht gebräuchlich sei.
  • Die Tochter von Heidemarie (44) und Roland (36) kam am 25. September zur Welt und hat noch keine Geburtsurkunde.
  • Die Schreibweise «Ria-Neva» wäre erlaubt, doch die Eltern lehnen sie ab und hoffen, die Behörden lenken ein.

Es war ein grosser Tag für Heidemarie (44) und Roland (36), als am 25. September ihre gemeinsame Tochter zur Welt kam. Vieles hatten sie für dieses Datum schon vorbereitet – auch ein Name war für das Baby bereits ausgesucht. Doch mehr als vier Wochen nach der Geburt gesellt sich Ernüchterung zum Babyglück, denn die Behörden stellen sich quer. Das Standesamt Salzburg will den gewünschten Namen «Rianeva Viktoria» nicht akzeptieren. Entsprechend hat das Kind bis heute noch keine Geburtsurkunde ausgestellt bekommen.

Ein Bindestrich würde die Sache bereits ändern, denn laut Standesamt wäre die Version «Ria-Neva» zulässig. Doch für die Eltern ist dies keine Option. «Neva ist laut Instituten ein Vorname mit serbischen oder kroatischen Wurzeln, die haben wir nicht. Es soll ein neuer österreichischer Name entstehen», so Vater Roland zu «Heute».

Name für Behörden zu wenig gebräuchlich

Nach Ansicht der Behörden wären bei «Rianeva» jedoch die Regeln zur Namensvergabe verletzt. So sieht das Gesetz vor, dass der Name dem Geschlecht des Kindes entsprechen muss, das Wohlergehen der Person nicht beeinträchtigen darf und zudem gebräuchlich sein muss.

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Und am letzten Punkt scheitert der Wunschname der Eltern: Rianeva Viktoria ist dem Amt zu ungewöhnlich, da er in Österreich noch nie vergeben wurde. Beim Standesamt Salzburg will man ihn nicht offiziell eintragen. «Ria-Neva» wäre hingegen in Ordnung, da der Name als Kombination zweier bereits gebräuchlicher Vornamen gelte.

Gesellschaft für deutsche Sprache sieht kein Problem

Roland und Heidemarie wollen jedoch nicht klein beigeben. Sie holten eine Auskunft bei der Gesellschaft für deutsche Sprache ein. Und diese stuft «Rianeva» als vertretbare Kombination gebräuchlicher Namenselemente ein. Der vollständige Name «Rianeva Viktoria» sei darum eintragungsfähig.

Gemäss dem Standesamt Salzburg ist der Name in der gewünschten Form hingegen bisher nicht ausreichend als Vorname nachgewiesen. So geht der Streit weiter. Nach Ablauf einer 40-tägigen Frist müsste sich laut Gesetz ein Gericht mit dem Fall auseinandersetzen.

Findest du, «Rianeva» sollte als Name erlaubt sein?

Die Eltern beklagen derweil negative Folgen im Alltag, denn ohne Geburtsurkunde sind viele Behördengänge erschwert. Sie nennen Probleme bei der Sozialversicherung, bei Familienleistungen und der Vaterschaftsanerkennung.

«Rianeva Challenge» gestartet

Mit der «Rianeva Challenge» erhofft sich Vater Roland nun, den Namen vor Ablauf der Frist international gebräuchlicher zu machen. Er fordert andere Eltern dazu auf, ihren Töchtern den Namen zu geben. Denn gemäss Standesamt würde es bereits reichen, wenn Rianeva in einem Land der Welt bekannt und etabliert wäre. «Wenn es die Gesetze in eurem Land erlauben und ihr den Namen wirklich liebt, muss die erste offiziell eingetragene Rianeva gar nicht aus Österreich sein», betont Roland.

Ob ein einzelner Nachweis genügen würde, ist zwar offen. Doch Roland will den Kampf um den Namen nicht aufgeben. «Mein Ziel ist, dass meine Tochter ihn tragen darf», sagt er zu «Heute». Und er betont, jeder traditionelle Name habe einmal einen Anfang gehabt.

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Reto Bollmann

Reto Bollmann (bre), Jahrgang 1991, verstärkt seit Ende 2021 als Redaktor den Newsdesk von 20 Minuten. Eine Vorliebe hat er für politische, wissenschaftliche und geschichtliche Themen.

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