Richtig versichert – 10 Tipps, um teure Fehler bei der Krankenkasse zu vermeiden

Wer bei der Krankenkassenwahl nur auf die Prämie schaut, riskiert hohe Zusatzkosten. So wählen Sie Modell und Franchise richtig, wechseln sicher und vermeiden die häufigsten Fallen.
1. Das passende Grundversicherungsmodell wählen
Krankenkassen bieten unterschiedliche Versicherungsmodelle an (Hausarzt, HMO, Telmed etc.). Sie sind günstiger, aber die Vorschriften für den Behandlungsweg sind strikt: Je nach Reglement müssen Versicherte zuerst die Hausarztpraxis oder eine Hotline kontaktieren und Vorgaben zu Apotheken oder Spitälern beachten.
Die Klick- und Telefonfallen
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Oft stellen Versicherte fest, dass sie Zusätze abgeschlossen haben, die sie eigentlich nie wollten.
- Die Online-Falle: Ein digitaler Antrag oder Abschluss geht heute blitzschnell und ohne physische Unterschrift. Oft reicht bereits ein Klick auf einen Link in einer E-Mail oder Website, um unbeabsichtigt einen rechtsverbindlichen Antrag zu validieren. Nimmt der Versicherer diesen innert 14 Tagen an, ist der Vertrag gültig.
- Die Telefon-Falle: Dubiose Telefonvermittler drängen Versicherte oft zu Abschlüssen oder jubeln ihnen Angebote unter, die sie am Telefon gar nicht vereinbaren wollten.
- Widerrufsfrist nicht verpassen: Bei Zusatzversicherungen gibt es zwar ein gesetzliches Widerrufsrecht – jedoch nur 14 Tage ab Vertragsschluss. Ist die Frist abgelaufen, beharrt der Versicherer zu Recht auf dem Vertrag.
- Tipp: E-Mails, Links und Dokumente von Krankenkassen oder Vermittlern immer sofort und äusserst sorgfältig prüfen, bevor man etwas anklickt. Am Telefon niemals spontanen Abmachungen zustimmen.
Wer Regeln verletzt, riskiert Leistungskürzungen. Darum: Reglement vor dem Abschluss lesen.
2. Franchise realistisch festlegen
Wer Gesundheitskosten von mehr als 2000 Franken pro Jahr erwartet, fährt mit 300 Franken Franchise oft besser. Bei geringen Kosten kann sich die Franchise von 2500 Franken lohnen. Dann sollten aber für den schlimmsten Fall 3200 Franken für Franchise und maximalen Selbstbehalt bereitliegen.
Franchise: So lautet die Faustregel
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300 Franken: sinnvoll, wer jährliche Gesundheitskosten von mehr als 2000 Franken erwartet.
2500 Franken: sinnvoll für gesunde Personen mit wenig Arztbesuchen – aber nur, wenn der Betrag von 2500 Franken tatsächlich als Puffer vorhanden ist. Denn bei einem unerwarteten Spitalaufenthalt kommen zur Franchise 700 Franken Selbstbehalt hinzu: macht 3200 Franken.
Wahlfranchisen: 500, 1000, 1500 oder 2000 Franken Franchise rechnen sich in der Regel nicht.
3. Achtung, Unfall!
Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Im Falle eines Unfalls laufen die Kosten über die obligatorische Unfallversicherung – ohne Franchise.
Wer das nicht ist (Teilzeitangestellte unter acht Stunden, Selbstständige, Kinder, Rentner und Rentnerinnen), trägt bei einem Unfall die volle Franchise.
4. Zusatzversicherungen nach Bedarf wählen
Zusatzversicherungen sind freiwillig. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, jemanden aufzunehmen. Prüfen Sie in den Reglementen genau die Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und anerkannten Leistungserbringer.
Zusatzversicherung: Wann sinnvoll?
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- Rettung und Transport Schweiz: Die Grundversicherung übernimmt nur 50 Prozent der Transportkosten (max. 500 Franken pro Jahr) und max. 5000 Franken bei Rettung. Zusatzdeckung kann sich lohnen.
- Auslandsreisen ausserhalb Europas: Die Grundversicherung zahlt dort nur bei Notfällen und höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs – in den USA, in Kanada, Japan oder Australien reicht das bei Weitem nicht. Eine Zusatzversicherung für Heilungskosten und Rückführung (Repatriierung) ist dort unverzichtbar.
- Spitalzusatzversicherung allgemein Schweiz: Sinnvoll für Personen, die in einer ländlichen Region wohnen, wo das nächste Spital im Nachbarkanton liegt. Für Stadtbewohnerinnen und -bewohner mit vielen Spitälern in der Nähe meist nicht nötig.
Achtung! Eine Zusatzversicherung ist kein Abo, der versicherte Höchstbetrag kein Guthaben: Die Kasse darf prüfen, ob eine Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist.
5. Kinder früh für Zahnkorrekturen versichern
Kieferorthopädie bei Kindern kann schnell teuer werden. Zahnspangen kosten 10’000 bis 15’000 Franken. Eine entsprechende Zusatzversicherung sollte möglichst vor dem dritten Geburtstag abgeschlossen werden. Danach verlangen Versicherer oft eine zahnärztliche Vorabklärung und bei einem Befund gibt es keine Versicherung mehr.
6. Termine und Fristen beachten: Grundversicherung rechtzeitig wechseln
Prämien im offiziellen Vergleichsportal des Bundesamts für Gesundheit vergleichen und die alte Versicherung spätestens Mitte November kündigen – am besten per Einschreiben, A-Post Plus oder E-Mail mit Eingangsbestätigung. Den Beitritt zur neuen Kasse spätestens Anfang Dezember erklären.
Prämienvergleich
7. Kein Wechsel bei laufender Behandlung
Wer die Versicherung während einer laufenden Behandlung wechselt, riskiert die derzeit vorhandene Kostengutsprache: Die neue Grundversicherung darf den Fall nämlich medizinisch neu beurteilen und allenfalls die Zahlung ablehnen. Deshalb während eines laufenden Leistungsbezugs besser bei der bisherigen Kasse bleiben.
Krach mit der Krankenkasse: Was tun?
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- Bei Konflikten mit der Krankenkasse hilft die unabhängige Ombudsstelle Krankenversicherung gratis und neutral.
- Wenden Sie sich zuerst schriftlich an die Krankenkasse.
- Bleibt deren Antwort unklar oder kommt keine Lösung zustande, vermittelt die Ombudsstelle.
- Liegt bereits eine formelle Verfügung der Kasse vor, ist der Rechtsweg eröffnet – dann kann die Ombudsstelle nicht mehr vermitteln.
Neutrale Hilfe und Vermittlung
8. Zusatzversicherung nie voreilig kündigen
Zusatzversicherungen müssen niemanden aufnehmen. Sie können einen Antrag annehmen, mit Vorbehalten versehen oder ablehnen. Darum: Bisherige Police erst kündigen, wenn die vorbehaltlose Zusage der neuen Kasse schriftlich vorliegt.
Zusatzversicherung: Wechsel früh vorbereiten
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- Die ordentliche Kündigungsfrist der Zusatzversicherung endet häufig bereits Ende September.
- Darum möglichst schon im Juli Offerten einholen und einen Antrag stellen.
- Wer zu spät kündigt und bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, riskiert eine Doppelversicherung.
10. Teure Behandlungen vorab klären
«Versichert» bedeutet nicht automatisch «bezahlt». Vor teuren Behandlungen eine schriftliche Kostengutsprache verlangen. Bei einer Ablehnung kann ein vollständigerer Arztbericht helfen.
Ratgeber: Tipps rund um die Krankenkasse
Radio SRF 1, Ratgeber, 21.9.2026, 11:08 Uhr ; Tobias Schneider
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