Zweite EU-Abstimmung: Kommt es bei Kompass-Ja zum grossen Chaos?

- Die Kompass-Initiative könnte dazu führen, dass die Schweiz zweimal über die «Bilateralen III» abstimmen muss.
- Wird die Initiative nach einem Ja zu den Bilateralen III angenommen, ist umstritten, ob eine Wiederholung der Abstimmung zwingend wäre.
- Laut Bundesrat Beat Jans würde ein Nein in einer zweiten Abstimmung auch die Bilateralen I zu Fall bringen.
Obwohl es noch eine Weile dauern dürfte, bis das Schweizer Stimmvolk über die «Kompass-Initiative» abstimmt, schlägt das Begehren bereits hohe Wellen. Die Initiative könnte nämlich dazu führen, dass die Schweiz zweimal über die neuen EU-Verträge («Bilaterale III») abstimmen müsste.
Die «Kompass-Initiative» will wichtige Staatsverträge künftig dem obligatorischen Referendum unterstellen. Nötig wäre damit nicht mehr nur das Volks-, sondern auch das Ständemehr. Die Regelung soll ausnahmsweise auch rückwirkend auf die Abstimmung über die «Bilateralen III» angewendet werden.
Wird erneut über Bilaterale III abgestimmt?
Ein Szenario, das in Bundesbern für Kopfzerbrechen sorgt: Die Schweizer Stimmbevölkerung nimmt zunächst die Bilateralen III an – ohne dass ein Ständemehr nötig ist. Danach sagt sie auch Ja zur Kompass-Initiative. Was dann? Darüber streiten sich der Bund und die Initianten.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) erklärt auf Anfrage, in solch einem Szenario müsse zunächst geprüft werden, «ob Volk und Stände in einer neuen Volksabstimmung über die Weiterführung der Bilateralen III entscheiden müssten.» Das BJ erachtet eine Wiederholung der Abstimmung also nicht als zwingend.
Für die Initianten ist die Sache hingegen eindeutig: «Der Initiativtext schreibt eine Wiederholung der Abstimmung über die EU-Verträge klar vor», sagt Philip Erzinger, Geschäftsführer der Kompass-Allianz. Die Auslegung des Bundesrates sei «hanebüchen».
Bundesrat: «Keine Rückkehr zum Status quo»
Noch brisanter ist allerdings die Frage, was passiert, wenn es zwar zu einer erneuten Abstimmung über die «Bilateralen III» kommt, diese dann aber plötzlich abgelehnt werden.
An einer Medienkonferenz am Donnerstag erklärte Bundesrat Beat Jans, dass in diesem Fall nicht bloss die «Bilateralen III» gekündigt werden müssten, sondern auch die Bilateralen I massgeblich dahinfallen würden.

Der Grund: Mit den Bilateralen III würden mehrere Binnenmarktabkommen der Bilateralen I ergänzt, darunter jene über die Personenfreizügigkeit. Sind die «Bilateralen III» also einmal in Kraft, würden sie die Abkommen der Bilateralen I ablösen. Fallen die «Bilateralen III», fallen also auch die Bilateralen I.
«Eine Kündigung der Verträge würde das Ende der Schweizer Beteiligung am europäischen Binnenmarkt bedeuten», schreibt das BJ. Die Bilateralen II, darunter Schengen/Dublin, wären hingegen nicht unmittelbar betroffen.
Die Initianten widersprechen: «Dass bei einem Nein zu den Bilateralen III auch die bisherigen Bilateralen I dahinfallen würden, ist ein neues Argument des Bundesrates und verhebt rechtlich einfach nicht», so Erzinger. Er vermutet dahinter politische Taktik und Angstmacherei.

Allerdings kann auch er nicht sagen, was ein Nein in einer zweiten Abstimmung über die «Bilateralen III» bedeuten würde. «Was dann passieren würde, weiss eigentlich niemand.»
Initianten wollen mit Umsetzung warten
So weit soll es nach Vorstellung der Initianten aber gar nicht kommen. Würden die Bilateralen III in einer ersten Abstimmung angenommen, sollten sie zunächst nicht vollständig umgesetzt werden. Man müsse sie so behandeln, dass eine spätere Abstimmung nach einem Ja zur Kompass-Initiative weiterhin möglich sei.
Wie informierst du dich über komplexe politische Vorlagen und Initiativen?
Damit könnte verhindert werden, dass die «Bilateralen III» bereits in Kraft sind, bevor über die Kompass-Initiative entschieden wurde. Ob die Umsetzung der neuen EU-Verträge nach einem Volks-Ja tatsächlich über längere Zeit aufgeschoben werden könnte, ist allerdings ein weiteres Fragezeichen.
Thomas Leu (tle) arbeitet seit 2026 bei 20 Minuten. Er ist Praktikant im Ressort Politik.
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