Schuldspruch nach Lawinendrama – Lawinenunglück: Bergführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

- Ein Bergführer ist am Freitag in Thun wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
- Er war hauptverantwortlich für die Skitour, bei der 2023 in Meiringen zwei Jugendliche von einer Lawine erfasst wurden.
- Der Co-Leiter der Skitour wurde freigesprochen.
Das Regionalgericht Thun verhängte gegen den Bergführer eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken, insgesamt 13'500 Franken.
Rückblick: Am Nachmittag des 21. März 2023 ist eine Schülergruppe des Internats Ecole d’Humanité in Hasliberg unterwegs an der Gstelliwang im Berner Oberland – in Begleitung eines Tourguides und eines Bergführers.
An jenem Tag gilt Lawinenwarnstufe 2, also mässige Lawinengefahr. Allerdings warnt das Bulletin oberhalb von 2200 Metern und insbesondere an Nordhängen vor einem Altschneeproblem.
Nach einer sicheren ersten Abfahrt an der östlichen Seite der Gstelliwang macht die Skitourengruppe die zweite Abfahrt an einem anderen, steileren Teil des Hangs. Dort löst sich eine Lawine und reisst eine 18-jährige Amerikanerin und einen 18-jährigen Briten über eine mehrere hundert Meter hohe Felswand mit.
Gefährliche Fehlentscheidung
Die Anklage wertete die zweite Abfahrt durch steiles Gelände als gefährliche Fehlentscheidung. Sie forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und bedingte Geldstrafen.
Dem hielt der hauptverantwortliche Bergführer entgegen, dass er keinen wesentlichen Unterschied zur ersten, sicheren Fahrt gesehen und vor Ort keine Gefahrenzeichen wahrgenommen habe. Die Verteidiger des Bergführers und des mitverantwortlichen Co-Leiters verlangten deshalb Freisprüche. Ein Nullrisiko gebe es nicht.
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