Handhabe gegen Gewalt – «Geht nicht mehr»: Demo-Veranstalter sollen Polizeikosten zahlen

Handhabe gegen Gewalt «Geht nicht mehr»: Demo-Veranstalter sollen Polizeikosten zahlen
Die eskalierte Palästina-Kundgebung letzten Oktober war eine Blaupause. Der Bundesrat muss nun ein Gesetz ausarbeiten.
24.09.2026, 16:00
Sollen die Veranstalter von Demonstrationen teils oder gar ganz für Polizeikosten aufkommen, die an einer Kundgebung verursacht wurden? Ja, fordert der Walliser Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin. Er will, dass der Bundesrat dazu eine entsprechende Gesetzesgrundlage ausarbeitet.
Der Nationalrat hatte seinem Vorstoss im März bereits zugestimmt, nun war der Ständerat am Zug.
Stärkere Handhabe gegen Gewaltextremismus
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war sich einig: Die Öffentlichkeit solle nicht für das unerlaubte Handeln Einzelner aufkommen müssen, sagte Martin Schmid (FDP/GR).
Aber die Forderung greife in die Kompetenzen der Kantone ein, erwiderte der Glarner Grünen-Ständerat Mathias Zopfi. «Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die öffentliche Sicherheit verantwortlich.»
Dazu gehöre, eine Demonstration zu bewilligen, Sicherheitskonzepte zu erstellen und das Polizeidispositiv aufzustellen. «Eine Regelung des Einzelaspekts Kostenübernahme würde auf Bundesebene die kantonale Polizeihoheit beeinträchtigen», sagte Zopfi. «Kein Kanton hat nach dieser Lösung gefragt.»
Einschränkung der Souveränität der Kantone?
Dass man in den Föderalismus eingreife, sei sich die Mehrheit der Kommission bewusst, entgegnete Hans Wicki (FDP/NW). «Aber wo ein Wille ist, ist ein Weg.»
Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger pflichtete Wicki bei: Ein Gesetz könne einen schweizweit einheitlichen Rahmen schaffen und gleichzeitig den Kantonen den nötigen Handlungsspielraum belassen.
«Friedliche Demonstrationen sollen selbstverständlich weiterhin möglich sein. Wo aber im Zusammenhang mit einer Veranstaltung dermassen massive Schäden, wie es in Bern damals der Fall war, und dementsprechend hohe Kosten entstehen, soll die Verantwortung nicht automatisch bei der Allgemeinheit liegen. Das geht nicht länger», so die Ständerätin.
Aufräumarbeiten in Bern nach ausgearteter Palästina-Demo
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Bild 1 von 5. Nach der Eskalation der unbewilligten Palästina-Demonstration in Bern werden die Spuren beseitigt. Bildquelle: SRF / Christine Widmer.
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Bild 2 von 5. Vor dem Restaurant Della Casa sind die Spuren eines Brandes nach wie vor zu sehen. Bildquelle: SRF / Christine Widmer.
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Bild 3 von 5. Insbesondere die Banken rund um den Bundesplatz wurden versprayt und beschädigt. Hier die Valiant ... Bildquelle: SRF / Christine Widmer.
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Bild 4 von 5. ... aber auch die UBS und die BEKB. Bildquelle: SRF.
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Bild 5 von 5. Aufräumarbeiten in vollem Gang: Insgesamt wurden 57 Gebäude beschädigt. Bildquelle: SRF / Christine Widmer.
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Schliesslich schaltete sich auch Daniel Jositsch ein. Als Zürcher Ständerat habe er den Eindruck, dass sich das Problem verschärfe und dass die Kantone nicht willens seien, es alleine zu lösen.
Viele Leute seien verärgert: «Wenn wir ein Billett im Tram nicht bezahlen oder eine PET-Flasche am falschen Ort entsorgen, dann werden wir gebüsst. Handkehrum haben sie Demonstranten, die wie Saubannerzüge durch die Bahnhofstrasse ziehen und die Stadt verunstalten.»
Bundesrat muss Gesetzesentwurf ausarbeiten
Die Landesregierung lehnt die Motion ab. Justizminister Beat Jans weist darauf hin, dass die Kantone und Gemeinden bei bewilligten Kundgebungen für die Polizeikosten aufkommen. Bei unbewilligten Demos können sie Kosten den Organisatoren auferlegen.
Doch genau das würden die Kantone unterschiedlich handhaben. «Es ist Sache der betroffenen Kantone, Regelungen in diesem Bereich zu erlassen», betonte Jans.
Hinzu komme, dass der kantonale Flickenteppich – dass also im Kundgebungsrecht unterschiedliche Regelungen innerhalb der Kantone existieren –, mit der Umsetzung des Vorstosses nicht einheitlicher würde. Denn es gehe nur um die Kostenübernahme. Das sei lediglich ein Teil dieses Kundgebungsrechts, worüber die Kantone die Hoheit hätten, so der Bundesrat.
Doch das Votum des Bundesrates verhallte in der kleinen Kammer. Sie nahm die Motion mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Der Bundesrat muss nun einen Gesetzesentwurf dazu ausarbeiten, worüber die Räte letztlich wieder befinden können.
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