Bundesgericht zu CS-Boni – Die CS-Manager haben versagt, darum werden sie nicht belohnt

Wenn man etwas gut macht, winkt (vielleicht) eine Belohnung. Wenn man versagt, geht man leer aus. So einfach ist das. Doch die Manager der Credit Suisse lebten in einem anderen Universum: Laut dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission beliefen sich ihre variablen Vergütungen zwischen 2012 und 2022 auf 31.7 Milliarden Franken. Im gleichen Zeitraum ergab die Summe der Jahresergebnisse einen Gesamtverlust von 32.3 Milliarden Franken.
CS-Manager fuhren ihre Bank an die Wand
Im März 2023 war Schluss: Die CS wurde mit staatlicher Unterstützung von der UBS übernommen, um eine Katastrophe auf den Finanzmärkten zu verhindern. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD ordnete in der Folge an, die Boni der obersten drei Führungsebenen der Bank zu kürzen oder sogar zu streichen. Doch ein Dutzend CS-Manager war damit nicht einverstanden: Sie beharrten darauf, ihre Boni behalten zu dürfen, und beschritten den juristischen Weg.
Das Bundesverwaltungsgericht stützte sie zunächst. Es argumentierte, dass es an einer rechtlichen Grundlage für die Verfügung des EFD fehle. Die Boni seien zugesicherte Vergütungen, die auf einem Arbeitsvertrag basierten. Sie zu streichen, sei ein zu grosser Eingriff in die Eigentumsrechte. Dagegen erhoben das EFD und die UBS Beschwerde.
Streichung von Boni war rechtens
Das Bundesgericht hat diese Beschwerde nun gutgeheissen. Denn es gibt eine gesetzliche Grundlage für die Kürzung oder Streichung der Boni der obersten CS-Manager. Im Bankengesetz steht: «Wird einer systemrelevanten Bank oder ihrer Konzernobergesellschaft trotz Umsetzung der besonderen Anforderungen direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt, so ordnet der Bundesrat für die Dauer der beanspruchten Unterstützung gleichzeitig Massnahmen im Bereich der Vergütungen an.»
Dann kann die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden. Genau das ordnete das EFD zu Recht an. In den Worten des Bundesgerichts: «Namentlich sollen variable Vergütungen für vergangene Geschäftsperioden, in denen der Grundstein für die Notwendigkeit staatlicher Beihilfe gelegt wurde, nicht mit staatlichen Mitteln finanziert werden.»
Es ist einfach: Macht man es gut, wird man belohnt. Macht man es nicht gut, winkt keine Belohnung. Die Manager der Credit Suisse haben es nicht gut gemacht. Sonst gäbe es die Bank heute noch.
Liz Horowitz
Wirtschaftsredaktorin
Liz Horowitz arbeitet als Wirtschaftsredaktorin und Dokumentarfilmerin bei SRF.
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