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Thursday, October 15, 2026

Bund veröffentlicht Leitlinie zur Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie

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Wann wird es Quantencomputer geben, die RSA und einige andere aktuelle Kryptoverfahren knacken können? Das weiß niemand. Klar ist dagegen, dass es gesetzliche Fristen geben wird, die die Umstellung auf quantensichere Verfahren vorschreiben. Fristgerecht haben dazu nun das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die von den EU-Vorgaben geforderte nationale Roadmap geschaffen.

Die entsprechende „Leitlinie zur Umstellung auf PQC“ hat das BSI am 12. Oktober veröffentlicht. Es ist kein besonders ausführliches Dokument, der relevante Inhalt füllt gerade einmal vier Seiten. Die wichtigste Aussage: Der Drei-Stufen-Plan der EU inklusive der dort genannten Fristen gilt jetzt auch für Deutschland. Noch vor Ende 2026 sollen die zuständigen Gremien diese Fristen verbindlich übernehmen, beispielsweise für die Bundesverwaltung, die Länder und die Kommunen.

Um einen nationalen Post-Quanten-Alleingang zu vermeiden, wurde das Thema Umstellungsfristen schon früh auf EU-Ebene diskutiert. Im Juni 2025 veröffentlichten die EU-Mitgliedstaaten ihre Roadmap für die Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie. Deren Kernaussagen lauten: Anwendungsfälle mit hohem Risiko sollen bis Ende 2030 quantensicher sein, solche mit mittlerem Risiko bis Ende 2035.

Etwas genauer ausgedrückt, sieht die EU-Roadmap einen Drei-Stufen-Plan vor:

  • Bis Ende 2026 soll jedes EU-Mitglied eine nationale Roadmap erstellen. Innerhalb dieser Frist sollen zudem Pläne entwickelt und Pilotprojekte gestartet werden, die Anwendungsfälle mit hohem und mittlerem Risiko betreffen.
  • Bis Ende 2030 soll die Post-Quanten-Umstellung für Anwendungsfälle mit hohem Risiko abgeschlossen sein. Die Pläne und Piloten für Anwendungsfälle mit mittlerem Risiko sollen vorliegen. Außerdem sollen Upgrades zu quantensicherer Software und Firmware standardmäßig möglich sein.
  • Bis Ende 2035 soll dann auch die Post-Quanten-Umstellung für Anwendungsfälle mit mittlerem Risiko abgeschlossen sein. Sofern praktikabel, gilt gleiches für Anwendungsfälle mit niedrigem Risiko.

Bei der Festlegung dieser Fristen gehen die zuständigen Behörden naturgemäß kein Risiko ein – besser zu früh als zu spät, lautet das Motto. Für eine zeitige Einführung quantensicherer Verfahren spricht auch, dass manche Kryptoalgorithmen sehr lange im Einsatz sind, ohne dass man sie ohne Weiteres austauschen kann. Im Falle eines elektronischen Ausweises sind beispielsweise zehn Jahre üblich.

Davon abgesehen gilt: Wenn verschlüsselte Daten ein Jahrzehnt lang sicher bleiben sollen, dann muss die Umstellung auf quantensichere Verfahren zehn Jahre vor dem Y2Q erfolgen – so nennt man das Jahr, in dem erstmals praxistaugliche Quantencomputer verfügbar sind. Ansonsten kann ein Angreifer das Prinzip „collect now, decrypt later“ nutzen. Er kann also verschlüsselte Daten sammeln und sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Quantentechnik dechiffrieren.

Auch zu den Plänen, die in den drei Stufen der EU-Roadmap genannt werden, äußert sich die Leitlinie, wenn auch nur sehr allgemein. Kryptografische Anwendungen müssen demnach dem Stand der Technik entsprechen, und jede Organisation soll eine Übersicht über ihre kryptografischen Komponenten erstellen (Krypto-Inventar). Davon abgesehen empfiehlt die Leitlinie die Verwendung hybrider Verfahren, also einer Kombination aus klassischen und Post-Quanten-Algorithmen.

Die in der EU-Roadmap geforderten Post-Quanten-Pilotprojekte werden in der Leitlinie dagegen nicht erwähnt. Einige davon laufen allerdings schon, etwa der quantensichere elektronische Reisepass und der quantensichere Personalausweis. Insgesamt bietet die Leitlinie also wenig Neues. Aber immerhin: Wenn schon niemand weiß, ab wann Post-Quanten-Verfahren gebraucht werden, dann weiß man wenigstens, ab wann man sie einsetzen muss.

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