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Tuesday, September 22, 2026

Rekurs abgewiesen: Gelände des Kilchberger Schwinget wird vor Bauboom geschützt

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Rekurs abgewiesen

Gelände des Kilchberger Schwinget wird vor Bauboom geschützt

Erleichterung für die Schwinger-Schweiz: Der Bezirksrat hat den Rekurs gegen die Umzonung der Schwingermulde in Kilchberg abgewiesen. Damit bleibt das traditionsreiche Fest am angestammten Ort bestehen.

Publiziert: vor 45 Minuten

Aktualisiert: vor 13 Minuten

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft

  • Kilchberger Schwinget bleibt auf Stockengut, Rekurs gegen Umzonung abgewiesen
  • Umzonung schützt Schwingermulde langfristig vor drohender Überbauung
  • Grundstückswert auf 50 bis 100 Millionen Franken geschätzt
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Matthias DubachLeiter Reporter-Pool Blick Sport

Die Gefahr scheint definitiv gebannt. Der traditionsreiche Kilchberger Schwinget wird auch in den kommenden Jahrzehnten da stattfinden, wo er bereits seit 1932 über die Bühne geht: auf dem Bauernhof Stockengut hoch über dem Zürichsee. 

Gemäss dem regionalen Newsportal bezirk.ch wird der Rekurs abgewiesen, der die Umzonung der sogenannten Schwingermulde auf dem Hof von der Bau- in die Erholungszone infrage gestellt hatte. 

Was ist passiert? Zuletzt gab es eine Lokal-Posse um die langfristige Absicherung des Veranstaltungsorts, der eben in der Bauzone liegt – und in der teuersten Gemeinde der Schweiz gemäss Schätzungen rasch 50 bis gar 100 Millionen Franken wert wäre.

Die Umzonung sichert das Veranstaltungsgelände langfristig

Zwar gehört das Hofgelände mit der sogenannten Schwingermulde seit Jahrzehnten der Gemeinde, die keine Absicht hat, den Flecken Land zu verkaufen oder zu überbauen. Doch als im Juni die Gemeindeversammlung eine Umzonung in die Erholungszone befürwortete und so das Schwing-Areal für wohl alle Zeiten vor dem Bauboom geschützt gewesen wäre, kam es zu einem Rekurs. 

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Es war mit Christoph Rohner der Präsident der Kilchberger Rechnungsprüfungskommission, der verlangte, dass der Umzonungsentscheid rückgängig gemacht wird. Er sagte: «Ich habe am Schluss der Versammlung eine formelle Beschwerde zuhanden des Protokolls eingelegt. Ich bin auch für die Freihaltung der Schwingmulde. Aber es gibt bessere Varianten, das zu erreichen.»

Der Bezirksrat weist den Rekurs ab

Rohner stellte sich auf den Standpunkt, dass die Gemeindeversammlung zu wenig gut über die finanziellen Folgen der Umzonung für die Gemeinde aufgeklärt wurde. Doch den Bezirksrat überzeugten diese Argumente nicht: Der Rekurs ist abgewiesen. Der Umzonungsentscheid bleibt bestehen. 

Sofern nun vom Kanton kein Veto mehr kommt und auch sonst keine Rechtsmittel eingelegt werden, ist das eine sehr gute Nachricht für die Schwinger-Schweiz: Das eidgenössische Monument – das bedeutsamste Fest neben dem Eidgenössischen und dem Unspunnen-Schwinget – kann weiterhin auf dem Stockengut stattfinden.

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