Ex-Raiffeisenchef vor Gericht – Eindrücke vom Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz

Heute ist der Berufungsprozess gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz zu Ende gegangen. Vor dem Zürcher Obergericht forderte er einen Freispruch. Bis ein Urteil gefällt ist, dürfte es noch einige Wochen dauern. SRF-Wirtschaftsredaktorin Isabel Pfaff hat den Prozess beobachtet.
Isabel Pfaff
Wirtschaftsredaktorin
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Isabel Pfaff ist seit Juni 2024 SRF-Wirtschaftsredaktorin. Vorher arbeitete sie fünf Jahre als Schweiz-Korrespondentin für die «Süddeutsche Zeitung».
Wie ist Pierin Vincenz heute aufgetreten?
Er wirkte deutlich angespannter als bisher. Sein Schlusswort war nur kurz. Vincenz trat ohne Notizen ans Rednerpult. Mit etwas zittriger Stimme räumte er zunächst ein, dass er «ein paar Sachen hätte besser machen können» in den vielen Jahren bei Raiffeisen und bei Aduno, der zweiten Firma, um die es beim Prozess ging. Er habe aber immer die Interessen der Firmen vor Augen gehabt und habe sie nie schädigen wollen. Deshalb bitte er um einen Freispruch. Mehr sagte Vincenz nicht.
Was prägte diesen achttägigen Berufungsprozess?
Der Prozess war wahnsinnig dicht und kompliziert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger plädierten teils sechs Stunden lang. Es ging um winzige Details, um E-Mails, Chatnachrichten, Vertragsklauseln, Steuererklärungen. Abgesehen von diesen Details erhielt man im Prozess aber durchaus einen Eindruck von der Welt, in der sich die Beschuldigten bewegt haben: eine ziemliche Männerwelt, in der man Geschäfte macht, die schnell millionenschwer werden und die man auch in Stripclubs, Bars oder teuren Hotels bespricht. Das sind nicht zwingend Fälle fürs Strafrecht, aber es zeigt schon, wie eine solche Managerwelt offenbar funktionierte, zumindest noch vor zehn oder zwanzig Jahren.
Was war der Kern der Berufungsverhandlung?
Im Kern ging es darum, ob Vincenz und sein früherer Geschäftspartner Stocker mit ihren Firmenbeteiligungen ihre Arbeitgeberinnen, die Raiffeisen und die Aduno, geschädigt haben. Vincenz und Stocker hatten ihre Beteiligungen gegenüber Raiffeisen und Aduno nicht offengelegt. Dass es sich dabei um einen Regelverstoss handelt, haben die Beschuldigten teils auch eingeräumt. Aber ein Regelverstoss allein macht eine Handlung nicht unbedingt strafbar.
Es kommt auch auf den Vorsatz an und vor allem auf die Schädigung – bei Vincenz also die mögliche Schädigung von Raiffeisen und Aduno durch seine Beteiligungsgeschäfte. Das war dann auch der Knackpunkt im Prozess: Die Anklage versuchte aufzuzeigen, dass Raiffeisen und Aduno zu hohe Preise für die gekauften Firmen bezahlt hätten – allein aufgrund der Gewinne, die Vincenz und Stocker mit den Beteiligungen gemacht hätten. Die Verteidiger ihrerseits machten geltend, dass die Geschäfte letztlich positiv waren für alle Seiten, eine Win-win-Situation. Diese Details sind für ein mögliches Strafurteil ziemlich relevant.
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