14, 15 oder 16 Grad? Ab wann du heizen solltest

Am Morgen ist die Luft plötzlich frisch, am Abend wird es schon früh dunkel und irgendwann merkst du die kühleren Temperaturen auch in den eigenen vier Wänden. Barfuss über den Boden laufen? Nicht mehr ganz so angenehm. Auf dem Sofa greifst du wieder zur Decke und ohne Pulli wird es langsam frisch. Spätestens dann stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Ist es schon Zeit, die Heizung einzuschalten?
Altbauten kühlen schneller aus als gut gedämmte Neubauten. Entsprechend unterschiedlich ist auch der Moment, an dem die Heizung gebraucht wird.
Wie früh drehst du im Herbst die Heizung auf?
Altbauten brauchen früher Wärme
Eine grobe Orientierung gibt EnergieSchweiz mit der sogenannten Heizgrenze. Gemeint ist damit die Aussentemperatur, ab der die Heizung gebraucht wird, um drinnen etwa 20 Grad zu halten. Bei ungedämmten Altbauten von vor 1977 liegt diese Heizgrenze laut Bundesamt für Energie ungefähr bei 15 bis 17 Grad. Bei Gebäuden von 1977 bis 1995 sind es 14 bis 16 Grad, bei Bauten von 1995 bis 2010 noch 12 bis 15 Grad. Minergie-Bauten kommen teilweise bis zu Aussentemperaturen von 9 bis 14 Grad ohne Heizung aus.
Ein einzelner kühler Tag bedeutet aber nicht, dass du sofort aufdrehen musst. Häuser speichern Wärme, dazu kommt Sonne durch die Fenster. Bleiben die Temperaturen länger tief und kühlt die Wohnung aus, solltest du nicht aus Spargründen weiter warten. Das Bundesamt für Gesundheit rät bei schlecht gedämmten Gebäuden ausdrücklich zu einem frühen Heizbeginn: Kalte Wände erhöhen das Risiko für Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme.
20 Grad im Wohnzimmer reichen
Und wie warm sollte es drinnen sein? EnergieSchweiz empfiehlt 20 Grad in Wohn- und Aufenthaltsräumen, 17 Grad im Schlafzimmer und Flur sowie 23 Grad im Bad. Am Thermostat entsprechen diese Werte ungefähr den Positionen 3, 2 und 4.
Ganz auskühlen lassen solltest du die Wohnung auf keinen Fall. Das Bundesamt für Energie empfiehlt, Räume mit einer Solltemperatur von 20 Grad nachts nicht unter 16 Grad fallen zu lassen, da das ebenfalls das Schimmelrisiko erhöhen kann.
Ab wann muss der Vermieter heizen?
Für Mietwohnungen gibt es in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Heizperiode. Artikel 256 des Obligationenrechts verpflichtet die Vermieterschaft aber, eine Wohnung in einem «zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand» zu halten.
Das Bundesamt für Wohnungswesen nennt rund 20 Grad im Wohnbereich und 17 Grad in Schlafräumen und im Flur als Richtwerte. Der Mieterinnen- und Mieterverband schreibt aktuell, dass weniger als 19 Grad in Wohnräumen beziehungsweise weniger als 17 Grad in Gängen und Nebenräumen einen Mangel darstellen. Ist es dauerhaft zu kalt, solltest du Temperatur, Datum und Uhrzeit dokumentieren und die Verwaltung oder Vermieterschaft informieren. Unter Umständen besteht für die Dauer des Mangels Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
So heizt du effizient
Heizkörper sollten frei stehen, damit sie die Wärme gut abgeben können – also nicht hinter einem Sofa oder einem Regal. EnergieSchweiz rät zudem zu kurzem, kräftigem Lüften statt dauerhaft gekippten Fenstern.
Staub kann die Leistung deiner Heizung beeinträchtigen. Eine gründliche Reinigung kann laut Fachleuten des Baumarkts Obi die Wärmeleistung deiner Heizung um bis zu 30 Prozent steigern.
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Meret Steiger (mst), arbeitet seit 2016 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin für Living und Auto & Mobilität und berichtet über Wohnen, Einrichten und Architektur.
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