Missstand bei Sicherheitsfirma – So systematisch beutet Securitas ihre Mitarbeitenden aus

Freitag, der 3. Januar 2025. Schwere Wolken hängen über der Zentralschweiz, als für Marvin Deck eine Nachtschicht endet, die keine mehr ist.
Mit «Nacht» meint das Arbeitsgesetz grundsätzlich die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Jetzt aber ist es beinahe 8 Uhr morgens und Deck, Sicherheitsmitarbeiter in einem Gefängnis, hat 14.5 Stunden gearbeitet.
Das ist viel zu lange. Und es ist keine Ausnahme: Bis Ende Jahr wird Marvin Deck in rund 140 Nachtschichten zu viel arbeiten.
Über 20'000 Verstösse, mehr als 900 Betroffene
Marvin Deck heisst eigentlich anders. Und er ist – wenn auch ein Extrembeispiel – kein Einzelfall. Sondern einer von über 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei denen Securitas laut Recherchen Verstösse gegen das Arbeitsgesetz verzeichnet hat. Und das allein von 2023 bis 2025 und nur in der Zentralschweiz.
Das ist ein krasser Fall. Es sieht aus, als verletze die Firma systematisch das Arbeitsgesetz.
Das belegen interne Daten der Securitas-Regionaldirektion Luzern, die SRF Investigativ und SRF Data verifiziert und ausgewertet haben. Sie zeigen: In diesen drei Jahren hat die Direktion Luzern über 20'000 Verstösse gegen das Arbeitsgesetz registriert.
SRF Investigativ und SRF Data haben interne Daten der Securitas Regionaldirektion Luzern zu Arbeitseinsätzen in den Jahren 2023 bis 2025 ausgewertet. Diese zeigen, bei wie vielen Arbeitseinsätzen Securitas selbst eine Verletzung des Arbeitsrechts festgestellt hat, zum Beispiel mit zu langen Nachtschichten oder zu vielen Arbeitstagen am Stück.
Zur Gesamtzahl von 20'000 Verstössen gilt festzuhalten, dass ein einzelner Arbeitseinsatz mehrere Verstösse in den Daten verursacht haben kann. Dann etwa, wenn eine Nachtschicht länger dauerte als die maximal zulässigen 13 Stunden und in dieser Zeit zudem über 11 Stunden gearbeitet wurde. Securitas bestätigt die Anzahl von 20'000 Verstössen nicht, da die Firma diese «aufgrund unserer Daten» nicht nachvollziehen könne.
Die Securitas AG mit Hauptsitz im bernischen Zollikofen unterteilt sich in zehn sogenannte Regionaldirektionen. SRF hatte Einsicht in Daten der Regionaldirektion Luzern, welche für die Zentralschweiz zuständig ist.
«Das ist ein krasser Fall», sagt Arbeitsrechtler Denis G. Humbert, der die Rechercheergebnisse von SRF analysiert hat. «Es sieht aus, als verletze die Firma systematisch das Arbeitsgesetz.»
Gleich sieht das Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel: «Es entsteht der Eindruck, als sei das ganze Betriebskonzept darauf angelegt, systematisch gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen – oder den Gesetzesverstoss zumindest in Kauf zu nehmen.»
Zu lange Einsätze, zu kurze Ruhezeiten
Securitas-Mitarbeitende verletzten das Arbeitsgesetz, als sie Banken bewachten, bei einem Kloster patrouillierten oder im Fussballstadion für Sicherheit sorgten.
Sie erhielten zu kurze Ruhezeiten zwischen einzelnen Schichten, im Extremfall nur wenige Stunden. Oder sie arbeiteten massiv mehr, als sie in einer Woche oder in einer Nacht durften.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden, für Angestellte in der Industrie oder in Büros sind es 45 Stunden. Eine Verlängerung von bis zu vier Stunden pro Woche ist unter gewissen Bedingungen zulässig.
Überzeit, also Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, ist nur ausnahmsweise erlaubt. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich 25 Prozent Lohnzuschlag zahlen. Mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers kann Überzeit auch mit gleich langer Freizeit ausgeglichen werden.
«Ich war teilweise so übermüdet bei der Arbeit, dass ich ein Sicherheitsrisiko war», sagt eine Person, die aus Angst vor Repressionen nicht namentlich genannt werden will.
Weitere aktuelle und ehemalige Securitas-Angestellte bestätigen gegenüber SRF überlange Arbeitszeiten.
Wir haben die Vorwürfe verifiziert und erkannt, dass die Praxis teilweise nicht mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen und internen Werten übereinstimmt.
SRF hat die Securitas AG mit den Ergebnissen der Recherche konfrontiert. Das Unternehmen räumt Fehler ein: «Wir haben die Vorwürfe verifiziert und erkannt, dass die Praxis teilweise nicht mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen und internen Werten übereinstimmt.»
Allerdings könne man die 20'000 Arbeitsrechtsverstösse aufgrund der eigenen Daten nicht nachvollziehen und somit nicht bestätigen: «Die Securitas AG schliesst Fehler nicht aus, hält aber klar fest, in keiner Weise gesamthaft und systematisch gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen.»
In drei Jahren nur eine Nacht ohne Gesetzesverstoss
Die Datenauswertung zeigt verschiedene Arten von Verstössen. Eine betrifft die Nachtarbeit, wie sie Marvin Deck leistete. Diese gilt als besonders gesundheitsschädigend, ist grundsätzlich verboten und nur mit Bewilligung erlaubt.
Für Bewachungspersonal gilt eine Ausnahme von dieser Bewilligungspflicht: Sie dürfen in der Nacht arbeiten, wobei eine Schicht höchstens 13 Stunden dauern und in dieser Zeit bis zu 11 Stunden gearbeitet werden darf.
Nur: In der Strafanstalt Zug wurden diese Grenzwerte zwischen 2023 und 2025 lediglich ein einziges Mal nicht überschritten.
Alles in allem haben rund 300 Mitarbeiter von Securitas in drei Jahren die Nachtarbeitsgrenzen überschritten. «Das ist inakzeptabel», sagt Denis G. Humbert. «Die hohe Anzahl Betroffener zeigt eine vorsätzliche Missachtung des Schutzkonzepts der Nachtarbeit.»
Es wurden gesamthaft keine systematisch inkorrekten oder gesundheitsgefährdenden Dienstplanungen angeordnet.
Auf diese Kritik entgegnet Securitas: «Es wurden gesamthaft keine systematisch inkorrekten oder gesundheitsgefährdenden Dienstplanungen angeordnet.»
Gleichzeitig räumt Securitas ein, aufgrund neuer Kontrollsysteme die Anzahl Verstösse «in den letzten Jahren» verringert zu haben. Das Ergebnis sei «noch nicht befriedigend» und die Anstrengungen würden «konsequent fortgeführt».
In Asylzentren arbeitete übermüdetes Sicherheitspersonal
Laut Datenauswertung ereignete sich über ein Drittel der Verstösse bei Arbeitseinsätzen für die öffentliche Hand. Das heisst in Spitälern, Asylzentren oder Gefängnissen. Also auch dort, wo laut Experten das Konfliktpotenzial gross ist und die Fähigkeit besonders zählt, in hitzigen Situationen präsent zu sein und zu deeskalieren.
Wie in den Bundesasylzentren Eigenthal, Emmen und Glaubenberg. Alleine auf dem Glaubenberg im Kanton Obwalden haben rund 80 Mitarbeitende mindestens 1800 Stunden zu lange gearbeitet. Zudem haben fast 100 Mitarbeitende mindestens 4800 Stunden Ruhezeit nicht bezogen.
Für Rechtsprofessor Kurt Pärli ist das besonders problematisch: «Bewohnerinnen und Bewohner von Asylzentren sind Schutzbefohlene des Staates. Er hat für ihre Sicherheit zu sorgen. Diese Leute sind in einer prekären Situation und darauf angewiesen, dass ausgeruhte Mitarbeiter mit ihnen umgehen können.»
Dazu schreibt Securitas: «In ausserordentlichen Situationen, beispielsweise bei kurzfristigen Krankheitsausfällen oder Sicherheitsereignissen», könne es zu längeren Einsätzen kommen, das werde aber mit den betroffenen Mitarbeitern abgesprochen.
Diese Einsätze würden «zur Sicherstellung des Betriebs» erfolgen, wobei die gesetzlichen Ersatzruhezeiten von der Personalplanung berücksichtigt würden. Zudem würden Überschreitungen von Arbeitszeiten erfasst und abgegolten.
Bewirbt sich eine Firma auf einen staatlichen Auftrag, muss sie versichern, dass sie das Arbeitsgesetz einhält. Laut Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel, passiert das mit einer Selbstdeklaration. Bekomme der Staat Hinweise auf Unregelmässigkeiten, solle er vertieft überprüfen, ob sich eine Firma an das Gesetz hält. Und laut Arbeitsrechtler Denis G. Humbert macht sich der Staat sogar «faktisch zum Mitverursacher», wenn er Leistungen einkaufe, die nur unter Gesetzesverletzungen erbracht werden.
Mit diesen Aussagen konfrontiert, schreibt das Staatssekretariat für Migration SEM als Betreiberin der Bundesasylzentren, es habe keine Kenntnis, dass Securitas gegen das Arbeitsgesetz verstossen habe. Zum Vorwurf der Mitverantwortung an den Gesetzesverstössen schreibt das SEM: «Generell und ohne Bezug auf die hier genannten Vorwürfe weisen wir den Vorwurf zurück.» Dennoch teilt das SEM auf Nachfrage mit, Abklärungen eingeleitet zu haben. Die Einhaltung der Gesetze liege in der Verantwortung der jeweiligen Vertragspartner, das SEM verlange diese aber beim Vertragsabschluss. Bei konkreten Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstösse würde die Behörde diese plausibilisieren.
Der Kanton Zug als Betreiber der Strafanstalt Zug hält fest, er prüfe die Vorwürfe gegen Securitas: «Die Sicherheitsdirektion steht bereits im Austausch mit der Vertragspartnerin. Sollten basierend auf den Abklärungen Massnahmen erforderlich sein, setzen wir diese um.» Weiter schreibt der Kanton, er setze sich für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes ein, dies bei der Vergabe und über jährliche Kontrollen von Leistungsvereinbarungen. Auf den Vorwurf, die Behörden würden sich mitverantwortlich machen, heisst es, man nehme die aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis.
Im Luzerner Kantonsspital (Luks) wurden fast 650 Verstösse gegen das Arbeitsgesetz festgestellt, betroffen waren über 50 Securitas-Mitarbeitende. Betreiberin ist die Luzerner Kantonsspital AG, welche dem Kanton Luzern gehört. Das Unternehmen schreibt, es liege in der Verantwortung der Securitas AG, das Gesetz einzuhalten, wobei das Luks dies von seinen Auftragnehmern erwarte und vertraglich festhalte. Man habe bisher weder Hinweise noch Kenntnis von Verstössen gegen das Arbeitsgesetz gehabt, nehme die Erkenntnisse der Recherche aber ernst und kläre die Sachlage: «Ob daraus weiterer Handlungsbedarf entsteht, kann erst nach Vorliegen der relevanten Informationen beurteilt werden.» Die Aussage, sich mitverantwortlich zu machen, «teilen wir nicht».
Mitarbeiter mussten übermüdet fahren
Immer wieder sassen übermüdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch am Steuer. Sie waren im Auftrag von Securitas etwa mit dem Auto oder dem Roller unterwegs, obwohl sie zu lange gearbeitet hatten, auch in der Nacht.
Beide Experten sehen das als Gefährdung der Mitarbeiter und der anderen Verkehrsteilnehmer.
Securitas entgegnet darauf, diesen Vorwurf könne man nicht nachvollziehen. Das dienstliche Führen von Fahrzeugen komme bei unterschiedlichen Diensten vor, für die unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gelten würden.
Die Securitas AG gesteht Fehler im Umgang mit dem Arbeitsgesetz ein. Die aktuelle Praxis stimme «teilweise nicht mit arbeitsrechtlichen Grundsätzen und internen Werten überein», schreibt das Unternehmen auf Anfrage von SRF.
Allerdings verwehrt sie sich dem Vorwurf einer systematischen Verletzung des Arbeitsgesetzes. Die Verstösse erklärten sich durch «kurzfristige Ausfälle von eingeplanten Einsatzkräften durch ausserordentliche, dienstliche Ereignisse und dringende Sicherheitsbedürfnisse». Überschreitungen von Arbeitszeiten würden erfasst und abgegolten.
Weiter seien die Verstösse aufgrund interner und externer Kontrollen in den letzten Jahren weniger geworden: «Das Ergebnis ist noch nicht befriedigend und die Anstrengungen – besonders im Bereich Nachtarbeit und Ruhezeit – werden konsequent fortgeführt.»
Zu den Verstössen im Bereich der Nachtarbeit schreibt Securitas weiter, bei bestimmten Diensten könne die zulässige Nachtarbeitszeit zwar überschritten werden, allerdings bestehe für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Schlaf- oder Ruheraum zu nutzen.
Experten verlangen Einschreiten der Behörden
Eine Sicherheitsfirma verstösst über Jahre hinweg gegen das Arbeitsgesetz. Was muss jetzt passieren? Kurt Pärli: «Art und Ausmass der Verstösse sind so gravierend, dass behördliches Handeln unabdingbar ist.»
Noch deutlicher wird Anwalt Denis G. Humbert: «Die Behörden müssen in einem derart krassen Fall unbedingt einschreiten. Das ist eine Ausbeutung der Mitarbeiterinnen.»
Behörden wollen Fall prüfen
SRF hat die Arbeitsinspektorate sämtlicher Zentralschweizer Kantone mit den Rechercheergebnissen konfrontiert. Im Kern geben sich die Behörden überrascht über das Ausmass der Missstände und sagen, davon nichts gewusst zu haben. Sie versichern, den Hinweisen nachzugehen und den Fall zu prüfen.
Auf Anfrage von SRF teilen sämtliche Arbeitsinspektorate der Zentralschweizer Kantone mit, von Arbeitsgesetz-Verstössen der Securitas AG nichts gewusst zu haben. Die Kantone versichern, die Anfrage von SRF als Meldung entgegenzunehmen und zu prüfen.
Der Kanton Obwalden etwa schreibt: «Wir nehmen die geschilderten Hinweise Ernst. Das Arbeitsinspektorat Obwalden wird mit den beteiligten Arbeitsinspektoraten und dem Seco Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt gemeinsam abzuklären und das weitere Vorgehen abzustimmen.»
Derweil heisst es aus Zug, es scheine «befremdlich, wenn nicht sogar fahrlässig, dass so eine grosse Anzahl an Meldungen von möglichen Verstössen, falls diese wirklich vorliegen und verifiziert sind, über Jahre kumuliert und nicht den Vollzugsbehörden gemeldet wurde.»
Bei Verstössen gegen das Arbeitsgesetz kann der Staat eine Firma laut Experten auf verschiedene Arten sanktionieren. Er kann sie von späteren Aufträgen ausschliessen, die jeweiligen Arbeitsinspektorate können Bewilligungen für besondere Arbeitszeiten entziehen oder das Unternehmen anweisen, Mängel zu beheben. Stellt sich gar heraus, dass Vorgaben zum Arbeitsschutz mit Absicht verletzt werden, kann es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen. Zudem können die Behörden einen Betrieb im Extremfall schliessen.
Zudem untersteht Securitas der Kontrolle der Paritätischen Kommission Sicherheit. Diese überprüft, ob das Unternehmen den Gesamtarbeitsvertrag einhält.
Auf Anfrage, ob sie Securitas in Vergangenheit sanktioniert hat, schreibt die Kommission, sie äussere sich nicht zu konkreten Kontrollen oder Unternehmen. Im vorliegenden Fall seien die Kantone zuständig, da die Verstösse nicht den GAV betreffen, sondern «abschliessend im Arbeitsgesetz geregelt» seien.
Und Marvin Deck? Seine letzte Nachtschicht 2025 leistete er an Silvester. Sie endete an Neujahr, um kurz vor 8 Uhr morgens. Nach 14.5 Stunden.
Verfügen Sie über vertrauliche Informationen, die einen Missstand dokumentieren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns zu kontaktieren:
- per E-Mail an investigativ@srf.ch
- über die gesicherte Investigativbox von SRF (auch anonyme Hinweise über das Darkweb möglich)
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