Importverbot – Komitee zieht Pelz-Initiative zurück und setzt auf Gegenvorschlag

- Das Komitee hinter der Pelz-Initiative zieht sein Volksbegehren bedingt zurück und setzt auf den Gegenvorschlag des Parlaments.
- Eine Mehrheit der Mitglieder der Alliance Animale Suisse hat sich für den Rückzug ausgesprochen.
- Der Rückzug der Initiative wird erst wirksam, wenn der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative tatsächlich in Kraft tritt.
Am Ende der Herbstsession Anfang des Monats hatten National- und Ständerat Änderungen im Tierschutzgesetz verabschiedet. Sie sollen den Import und Handel von Pelzen aus tierquälerischer Produktion verbieten. Der Nationalrat stimmte mit 139 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen dafür, der Ständerat mit 43 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen.
Die Vorlage ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)». Diese empfahl das Parlament deutlich zur Ablehnung.
Zu einer Volksabstimmung dürfte es nun aber nicht kommen. Das Initiativkomitee hatte schon vor Längerem angekündigt, das Volksbegehren zurückzuziehen, falls das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschiede. Der Rückzug der Initiative wurde am Freitag im Bundesblatt veröffentlicht.
Die Urheberinnen und Urheber der Pelz-Initiative sind mit den geplanten Bestimmungen einverstanden. Diese entsprächen den Erwartungen und ermöglichten es, die Einfuhr von Pelzen aus tierquälerischer Produktion tatsächlich zu beenden, heisst es in einem Communiqué.
Der Gegenvorschlag legt fest, dass Methoden als tierquälerisch gelten, wenn sie das Wohlergehen der Tiere «stark beeinträchtigen». Kern des vom Parlament beschlossenen Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe ist ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dieses legt die Haltungs-, Jagd- und Tötungsbedingungen fest, die als nicht tierquälerisch gelten.
Referendumsfrist für Gegenvorschlag läuft
Der Rückzug der Initiative wird erst wirksam, wenn der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Die Referendumsfrist für die Gesetzesänderung läuft am 21. Januar 2027 ab. Bisher wurde keine Unterschriftensammlung dagegen lanciert.
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