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Wednesday, September 23, 2026

«Lex UBS»: Die Folgen des Entscheids – einfach erklärt

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  • Der Ständerat hat entschieden, dass die UBS ihre ausländischen Beteiligungen künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital absichern muss. Heute sind es 45 Prozent.
  • Die Regel, ausgelöst durch den Untergang der Credit Suisse 2023, soll die Schweiz vor den Folgen einer erneuten Grossbankenkrise schützen.
  • Zwei Experten halten einen Wegzug der UBS ins Ausland für unrealistisch. Der Nationalrat muss die Vorlage noch beraten.

In der Schweizer Bankenwelt ist seit dem Untergang der Credit Suisse 2023 einiges in Bewegung. Bund und Parlament diskutieren darüber, wie verhindert werden kann, dass eine Grossbankenkrise die Schweiz erneut vor enorme Risiken stellt. Ein besonders umstrittener Punkt: Wie viel eigenes Kapital muss die UBS als Sicherheit halten? Am Mittwoch hat der Ständerat dazu einen wichtigen Entscheid gefällt.

Was ist die «Lex UBS»?

Auslöser ist der Untergang der Credit Suisse 2023. Die Politik will eine Schwachstelle beseitigen, die in einer erneuten Grossbankenkrise zum Problem werden könnte: die Beteiligungen des Schweizer Stammhauses an Tochtergesellschaften im Ausland. Die geplante Regel gilt für systemrelevante Banken mit Auslandsbeteiligungen. Faktisch betrifft sie derzeit aber nur die UBS. Deshalb wird von der «Lex UBS» gesprochen.

Das bedeuten die Begriffe

CET1/hartes Kernkapital: Das ist vereinfacht gesagt das stärkste Sicherheitspolster einer Bank. Entsteht ein Verlust, wird dieser direkt vom Eigenkapital aufgefangen. Deshalb gilt CET1 als besonders verlässlich.

AT1-Anleihen: Sie sind eine Art Zwischenform zwischen Aktie und klassischer Anleihe. Anleger leihen der Bank Geld und erhalten dafür vergleichsweise hohe Zinsen. Im Unterschied zu CET1 tragen AT1 Verluste aber nicht automatisch laufend mit: Erst wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können sie abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Anleger können dann einen Teil oder sogar ihr gesamtes Geld verlieren.

Unterlegung: Muss eine Beteiligung zu 90 Prozent mit CET1 unterlegt werden, muss die Bank entsprechend viel hartes Kernkapital als Verlustpuffer dafür vorhalten.

Stammhaus: Vereinfacht gesagt ist das die Schweizer Muttergesellschaft innerhalb des UBS-Konzerns. Sie hält unter anderem Beteiligungen an Tochtergesellschaften im Ausland.

Too big to fail: Eine Bank ist so gross und eng mit der Wirtschaft verflochten, dass ihr ungeordneter Zusammenbruch das Finanzsystem und die gesamte Volkswirtschaft gefährden könnte.

Was hat der Ständerat entschieden?

Die UBS soll ihre ausländischen Beteiligungen künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital absichern. Heute sind es 45 Prozent. Der Bundesrat wollte sogar 100 Prozent. Die vorberatende Kommission schlug dagegen 50 Prozent hartes Kernkapital und bis zu 50 Prozent sogenannte AT1-Instrumente vor.

In der entscheidenden Abstimmung setzte sich die 90-Prozent-Variante mit 29 zu 16 Stimmen durch. Definitiv ist sie damit noch nicht: Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

Was soll die 90-Prozent-Regel bringen?

Ein vereinfachtes Beispiel: Eine ausländische UBS-Tochter verliert in einer Krise massiv an Wert. Dann sinkt auch der Wert der Beteiligung, die das Schweizer Stammhaus an ihr hält. Genau gegen solche Verluste soll im Stammhaus mehr unmittelbar verfügbares Verlustpolster vorhanden sein.

Bankexperte Simon Amrein von der Hochschule Luzern betont im Gespräch mit 20 Minuten: «Die Regel verhindert nicht, dass die UBS in eine Krise geraten kann. Sie soll vielmehr helfen, mit einer solchen Krise umzugehen und beispielsweise eine Tochter herauszulösen.»

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Warum wurde über AT1-Anleihen gestritten?

Die Kommissionsmehrheit wollte AT1 viel stärker einsetzen und die Instrumente so verändern, dass sie bereits vor einer akuten Krise zur Stabilisierung beitragen. Der Ständerat entschied sich nun aber für deutlich mehr CET1, also hartes Kernkapital.

Warum sind AT1-Anleihen umstritten?

Anders als CET1 fangen AT1 Verluste nicht laufend und automatisch auf. Sie werden erst unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt. Deshalb stellt sich die entscheidende Frage: Greifen diese Instrumente in einer Krise früh genug und so, wie es die Behörden beabsichtigen?

Die Credit Suisse zeigt, warum darüber gestritten wird – allerdings nicht, weil AT1 dort wirkungslos gewesen wären. Bei der Notübernahme 2023 wurden AT1 im Umfang von rund 16 Milliarden Franken vollständig abgeschrieben und übernahmen damit tatsächlich Verluste. Umstritten war vielmehr, wann und unter welchen Voraussetzungen dies geschah. Die Abschreibung erfolgte erst im Rahmen des Rettungspakets und führte zu juristischen Auseinandersetzungen.

Auch mehr CET1 hätte im Übrigen nicht garantiert, dass die CS nie in eine Krise geraten wäre. Der Unterschied liegt woanders: CET1 steht laufend zur Verfügung, um Verluste aufzufangen. Bei AT1 braucht es einen Mechanismus, der dafür sorgt, dass die Papiere im richtigen Moment Verluste übernehmen. Genau deshalb bevorzugen Befürworter strengerer Regeln mehr CET1, während andere AT1 weiterhin als sinnvolle zusätzliche Sicherheit betrachten.

Zieht die UBS jetzt ins Ausland?

Bankexperte Simon Amrein hält einen Wegzug der UBS für «unrealistisch». Gerade für das wichtige Vermögensverwaltungsgeschäft profitiere die UBS vom Standort Schweiz: politische und wirtschaftliche Stabilität, eine stabile Währung, qualifizierte Arbeitskräfte und eine etablierte Finanzmarktinfrastruktur. Amrein sieht für einen Sitzwechsel unter dem Strich keine Vorteile. «Die UBS könnte Reputation und Kunden verlieren», sagt der Experte.

Auch Bankenrechtsexperte Peter V. Kunz erwartet keinen Wegzug der UBS, wie er im Gespräch zu 20 Minuten sagt. Für internationale Vermögenskunden, etwa aus Asien oder Südamerika, sei «Swiss Banking» weiterhin ein wichtiges Argument. «Dieses Szenario war ein politisches Abschreck-Szenario», sagt er.

Zu den Experten

Prof. Dr. Simon Amrein ist Professor und Co-Leiter des Studiengangs MSc in Banking and Finance am Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern (HSLU).

Prof. Dr. Simon Amrein ist Professor und Co-Leiter des Studiengangs MSc in Banking and Finance am Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern (HSLU).HSLU

Was wäre, wenn die UBS trotzdem geht?

Das Schweizer Geschäft wäre nicht plötzlich weg, wenn die UBS wegziehen würde, wie Experte Amrein erklärt. «Die UBS bleibt ein grosser Akteur im Schweizer Bankenmarkt – nur mit Hauptsitz in einem anderen Land.» Damit wäre aber auch das «Too big to fail»-Problem nicht gelöst. Im Gegenteil: Die Schweiz könnte regulatorisch an Einfluss verlieren.

Für Amrein gäbe es bei einem Wegzug deshalb zwei Verlierer: die Schweiz und die UBS. Es gehört gemäss Amrein zum demokratischen Prozess, dass Interessen von Steuerzahlenden und wirtschaftliche Interessen von Banken aufeinandertreffen. Bei einer künftigen Krise der UBS sind die möglichen Verluste und somit die Risiken für die Bundesfinanzen und Steuerzahlenden enorm.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Entscheid ist noch nicht das letzte Wort. Als Nächstes beschäftigt sich der Nationalrat mit der Vorlage. Er kann eine andere Lösung beschliessen, danach müssten National- und Ständerat ihre Differenzen bereinigen.

Bankexperte Kunz rechnet damit, dass der Nationalrat eine UBS-freundlichere Position einnehmen könnte. Ob das tatsächlich geschieht und wo die endgültige Kapitalanforderung liegt, ist offen.

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Martine Anastasiou

Martine Anastasiou (man), Jahrgang 2001, arbeitet seit 2025 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin im Ressort Wirtschaft.

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