Die Zukunft des Heizens: Die Grüngasquote und ihre Bedeutung

Gas- und Ölheizungen benötigen bald einen Anteil an Bioenergie aus der Landwirtschaft. Das wird teuer. Bezahlen sollen die Mehrkosten Privathaushalte.
Foto: Paul Langrock/Zenit
Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden müssen bald mit einem kleinen, aber zunehmenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe versorgt werden. Wie das gehen soll.
Die neue Quote: Unternehmen, die Heizgas und -öl verkaufen, sollen ab 2028 klimaneutrale oder kohlenstoffarme Brennstoffe beimischen. Erdgas würde dann etwa einen geringen Anteil Biogas aus der Landwirtschaft enthalten. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt das „Grüngas/ Grünheizölquote“. 2028 soll der Anteil 1 Prozent betragen, 2030 5 Prozent, 2035 20 Prozent, 2040 schon 50 Prozent. Danach sind schnelle Steigerungen auf 100 Prozent vorgesehen. Wie das alles umgesetzt wird, ist noch unklar. Bisher gibt es nur ein zweiseitiges Eckpunkte-Papier aus dem Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU).
Was das soll: Die Quote ist ein Teil der Neuregelung, mit der die Union-SPD-Regierung das Gebäudeenergiegesetz der vorhergehenden SPD-Grüne-FDP-Koalition ersetzt. Darin stand: Alte Gas- und Ölheizungen dürfen höchstens 30 Jahre laufen. Danach sind moderne Heizungen einzubauen, die zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie arbeiten. Mit dem jetzt neuen Gebäudemodernisierungsgesetz dürfen alte Gas- und Ölheizungen bleiben und auch neue eingebaut werden. Das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, gilt aber weiter. Auch Heizungen sollten dann im Prinzip kein klimaschädliches CO2 mehr ausstoßen. Die Grüngasquote betrifft den Brennstoff für alle Heizungen in Wohngebäuden, egal ob sie alt oder neu sind.
Die „Biotreppe“: Für neue Gas- und Öl-Heizungen gibt es eine zusätzliche Regelung, die „Biotreppe“. Wer ein Haus besitzt, muss einen Vertrag mit dem Gas- oder Öllieferanten abschließen, dass der fossile Brennstoff ab 2029 zunächst 10 Prozent klimafreundliche Beimischung enthält. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent.
Warum Quote und Treppe? Die Regierung will sowohl die Verbraucher:innen als auch die Gas- und Ölkonzerne anhalten, ihren Teil beizutragen. Die Biotreppe gilt für Wohn- und Gewerbegebäude, betrifft also auch die neuen Heizungen von Bäckereien, Werkstätten und anderen Firmen. Die Grüngas- und Grünölquote soll dagegen nur für Wohngebäude angewandt werden. „Die Verbrauchsmengen von Industrie und Gewerbe (…) werden von der Quotenverpflichtung ausgenommen“, heißt es in den Eckpunkten des Wirtschaftsministeriums. Eine Sprecherin schreibt zur Erklärung: „Industrie und Gewerbe stehen unter Kostendruck, besonders, wenn sie im internationalen Wettbewerb tätig sind.“ Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung fasst das so zusammen: „Offenbar sollen Unternehmen vor zusätzlichen Energiekosten geschützt werden.“
Folgen für Privathaushalte: Sie würden die Kosten der Biogas-Ökonomie wohl alleine tragen. Und dass diese steigen, vermuten die meisten Fachleute. Denn damit Rohbiogas aus der Landwirtschaft in Gebäudeheizungen verfeuert werden kann, braucht es zusätzliche Anschlüsse an das Gasnetz und neue Aufbereitungsanlagen. Die Brennstoffpreise bei Biomethan-Beimischung könnten „bis 2030 real um 25 Prozent und bis 2040 um 130 Prozent gegenüber heutigen Erdgaspreisen steigen“, sagt Kemfert. Auch der Verband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft geht von Kostensteigerungen aus, allerdings von nicht ganz so hohen.
Warum die Regierung auf Gas setzt: Das mögliche ökonomische Kalkül beschreibt Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner so: Die neue Grüngasquote „dient auch dazu, die Gasinfrastruktur am Laufen zu halten“. Mehr als 500.000 Kilometer Leitungen umfasst das hiesige Netz, Dutzende Milliarden Euro an Investitionen stecken darin. Damit möchten die Firmen noch möglichst lange Geld verdienen. Wobei selbst der Gasverband davon ausgeht, „dass sich der Gasbedarf im Wärmemarkt bis 2045 ungefähr halbiert“. Bis dahin werden wohl Ökostrombetriebene Wärmepumpen einen großen Teil übernehmen, weil Elektrizität billiger ist als Gas.
Förderung der Landwirtschaft: Biogasanlagen gehören oft landwirtschaftlichen Betrieben, sie bieten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für Bauern. Dieses Klientel liegt der Union besonders am Herzen.
Ist das ein Weg zur Klimaneutralität? Auf dem Papier ja. Es fällt aber auf, dass sowohl die Quote für Grüngas und -öl als auch die Biotreppe in den kommenden zehn Jahren eher langsam ansteigt. Die größte Zunahme ist zwischen 2035 und 2045 geplant. Unklar, ob das dann durchsetzbar ist. Merkwürdig ist auch, wie Gewerbeheizungen bis 2045 komplett klimaneutral werden sollen, wenn sie die Quote bis dahin nicht erfüllen müssen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien empfiehlt deshalb, auch Industrie und Gewerbe schon früher einzubeziehen.
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