Gestrichene CS-Boni: Keller-Sutter gewinnt vor Bundesgericht

- Das Bundesgericht bestätigt die Streichung der Boni für die obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse.
- Damit hebt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, das zwölf ehemaligen CS-Kaderleuten recht gegeben hatte.
- Laut Bundesgericht bietet das Bankengesetz eine ausreichende Grundlage für die Streichung der Boni.
Die ehemaligen Kadermitarbeitenden der im Jahr 2023 untergegangenen Credit Suisse (CS) haben keinen Anspruch auf die gestrichenen Boni. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Bund die variablen Vergütungen für die obersten drei Führungsebenen der Bank ganz oder teilweise streichen durfte.
Damit gibt das höchste Schweizer Gericht dem Bund und der UBS recht. Es hebt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 auf, das zugunsten der betroffenen CS-Kaderleute entschieden hatte.
Bund strich Boni nach CS-Übernahme
Die Grossbank war im März 2023 in massive Schwierigkeiten geraten. Schon nach wenigen Tagen wurde bekannt, dass die UBS die Credit Suisse übernimmt. Zwei Monate später, im Mai des Jahres, ordnete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) an, die Boni für die obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse und der CS Group ganz oder teilweise zu streichen. Dies als Reaktion auf die Rettung der Bank mit Milliardenhilfen.
Betroffen waren sowohl bereits zugesicherte, aber noch nicht ausbezahlte Vergütungen als auch solche, die erst später entstanden wären. Die Geschäftsleitung sollte leer ausgehen, die nächsttiefere Führungsebene 50 Prozent, eine weitere darunter 25 Prozent verlieren. Gegen den Entscheid legten zwölf Kaderleute Beschwerde ein.
2025 wurden Millionen-Boni noch gutgeheissen
Im Mai 2025 erhielten sie zunächst recht: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die vom Bund verfügte Kürzung oder Streichung von Bonuszahlungen für CS-Kader rechtswidrig war, und hob die Verfügung des EFD auf. Es fehle die gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff, lautete die Begründung. Die Boni seien vertraglich zugesichert gewesen und stünden unter dem Schutz der Verfassung. Der Entscheid rief damals heftige Reaktionen hervor. Schon damals hiess es, das CS-Urteil werde wohl weitergezogen.
Wie findest du es, dass das Bundesgericht die Streichung der CS-Boni für die obersten Kaderebenen bestätigt hat?
Begründung des Bundesgerichts
Nun ist klar: Das Bundesgericht bewertet das Ganze anders und heisst die Beschwerden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der UBS sowie der UBS Group gut und bestätigt die Verfügung des EFD. Nach Auffassung des Bundesgerichts bietet das Bankengesetz eine ausreichende Grundlage für die Streichung der Boni. Konkret verweist das Gericht auf Artikel 10a des Bankengesetzes. Dieser erlaubt entsprechende Massnahmen, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Unterstützung erhält.
Die (teilweise) Streichung sei entsprechend der Führungsebene und damit nach einem sachlichen Kriterium abgestuft worden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts. Sie erweise sich damit als verhältnismässig. Dass die Schweizerische Nationalbank ihre Liquiditätshilfen später zurückerhielt und der Bund dafür eine Prämie kassierte, ändert laut Bundesgericht nichts an der Rechtmässigkeit der Massnahme.
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