Sollte die Schweiz Gewalttäter öffentlich machen?

- Irland hat im Juli 2026 mit «Jennie's Law» ein öffentliches Register für schwere häusliche Gewalt eingeführt.
- Darin können Verurteilungen wegen schwerer Gewalt gegen aktuelle oder ehemalige Partner oder Partnerinnen öffentlich gemacht werden. Das soll vor allem Menschen helfen, zu erkennen, ob ein aktueller oder potenzieller Partner oder Partnerin bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurde.
- Benannt ist es nach Jennifer Poole (24), die 2021 von einem vorbestraften Ex-Partner ermordet wurde.
- In der Schweiz prüft der Bundesrat ein ähnliches Modell.
- Was denkst du darüber? Schreibe es in die Kommentare und diskutiere mit der Community.
Stell dir vor, du lernst jemanden kennen. Ihr verliebt euch, kommt zusammen – und du weisst nicht, dass dein neuer Partner bereits wegen schwerer Gewalt gegen eine frühere Partnerin verurteilt wurde.
Würdest du diese Info abrufen können wollen? In mehreren Ländern gibt es genau dafür Modelle.
Nach ihrem Tod entsteht «Jennie's Law»
In Irland etwa wurde im Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das ein öffentlich zugängliches Register für bestimmte Verurteilungen wegen schwerer häuslicher Gewalt vorsieht. Bekannt ist es als «Jennie's Law».
Benannt wurde das Gesetz nach Jennifer «Jennie» Poole. Die 24-jährige Mutter aus Dublin wurde 2021 von ihrem Ex-Partner Gavin Murphy ermordet. Was sie nicht wusste: Murphy hatte bereits eine frühere Partnerin angegriffen und war deswegen verurteilt worden. Jennies Familie setzte sich nach ihrem Tod für eine Gesetzesänderung ein.
Das Register soll insbesondere Menschen dabei helfen, herauszufinden, ob ein aktueller oder potenzieller Partner oder Partnerin bereits wegen schwerer häuslicher Gewalt verurteilt wurde. Einsehbar sind die veröffentlichten Urteile jedoch grundsätzlich für alle. Erfasst werden können unter anderem Verurteilungen wegen Mordes, Totschlags, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, schwerer Körperverletzung, Stalking und Zwangskontrolle.
Wie stehst du zu einem öffentlichen Register für verurteilte Gewalttäter?
Auch bestimmte Fälle von Belästigung, Freiheitsberaubung oder der Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Zustimmung fallen darunter. Ob ein Fall ins Register aufgenommen wird, entscheidet das Gericht, zudem muss das frühere Opfer der Veröffentlichung zustimmen.
Andere Länder kennen ähnliche Modelle
Auch in Grossbritannien gibt es seit 2015 etwas Ähnliches: das sogenannte «Clare's Law». Dieses geht weniger weit als das irische Modell: Statt eines öffentlichen Registers können Menschen bei der Polizei Informationen über die gewalttätige Vergangenheit eines Partners oder Ex-Partners erfragen – das gilt unabhängig vom Geschlecht der beteiligten Personen. Behörden können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen auch von sich aus warnen.
In den USA führte Tennessee Anfang 2026 als erster Bundesstaat ein öffentliches Register für verurteilte Täter häuslicher Gewalt ein. Darin können unter anderem Name, Foto und Verurteilungen eingesehen werden.

Und was ist mit der Schweiz?
Ein solches öffentliches Register gibt es hierzulande derzeit nicht. Das Thema ist politisch aber bereits angekommen: In einer Interpellation wurde der Bundesrat Anfang 2026 gefragt, ob sich die Schweiz an «Clare's Law» orientieren sollte.
Seine Antwort: Er sei bereit, ein solches Modell im Rahmen künftiger Gesetzgebungsarbeiten zu prüfen. Dabei müssten unter anderem Datenschutz, Verhältnismässigkeit und Grundrechte berücksichtigt werden.
Wie wichtig der Informationsaustausch sein kann, zeigt auch folgender Fall: 2025 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz, nachdem Behörden Informationen über die Gefährlichkeit eines Partners hatten, die betroffene Frau davon jedoch nichts wusste. Der Gerichtshof bemängelte unter anderem die Koordination zwischen den Behörden.
Diese App macht Übergriffe sichtbar
Einen anderen Ansatz verfolgt die App «laut.jetzt», die auch in der Schweiz verfügbar ist. Dort können Menschen anonym Orte markieren, an denen sie etwa Belästigung, Verfolgung, Bedrohung oder körperliche Gewalt erlebt haben. Namen von mutmasslichen Tätern werden nicht veröffentlicht.
Die Meldungen werden laut den Betreibern nicht überprüft und gelten ausdrücklich nicht als juristische Beweise. Ziel ist vielmehr, sichtbar zu machen, wo und in welchen Situationen sich Vorfälle häufen
Jetzt bist du gefragt
Doch wie weit darf Schutz gehen – und wo beginnt das Recht auf Privatsphäre? Sollte die Schweiz ein Register wie in Irland einführen, in dem Verurteilungen wegen schwerer häuslicher Gewalt öffentlich einsehbar sind? Oder wäre dir ein Modell wie «Clare's Law» lieber, bei dem nur potenziell gefährdete Personen Auskunft erhalten?
Würdest du selbst überprüfen wollen, ob ein neuer Partner oder Partnerin bereits wegen Gewalt verurteilt wurde? Und findest du, dass jemand nach verbüsster Strafe ein Recht darauf hat, dass seine Vergangenheit nicht dauerhaft öffentlich auffindbar ist?
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Deborah Gonzalez (dgo) arbeitet seit 2021 bei 20 Minuten. Sie ist Stellvertretende Ressortleiterin Gesellschaft & Community.
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