Schweizer Bundesgericht – 20 Jahre Haft für liberianischen Ex-Rebellenführer bestätigt

Was ist passiert? Der hohe Militärangehörige Alieu Kosiah hat laut den Gerichten im liberianischen Bürgerkrieg zwischen 1993 und 1995 Zivilisten getötet, einen Kindersoldaten eingesetzt, jemanden vergewaltigt und eine Leiche durch Kannibalismus geschändet. Nach dem Krieg floh er in die Schweiz. Opfer erkannten ihn und erstatteten Anzeige. 2014 verhafteten die Schweizer Behörden Kosiah und machten ihm den Prozess. Das ist möglich aufgrund des sogenannten Weltrechtsprinzips.
Schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit können von jedem Staat verfolgt werden. Dieses sogenannte Weltrechtsprinzip ist in mehreren internationalen Konventionen angelegt und soll verhindern, dass Diktatoren und Kriegsverbrecher sich ins Ausland absetzen und straflos ausgehen – wie einst zahlreiche NS-Täter in Südamerika.
Die Schweiz verankerte das Weltrechtsprinzip 1968 im Militärstrafrecht und 2011 im Strafgesetzbuch. Rechtsprechung gibt es noch wenig: Trotz zahlreicher Anzeigen hat die Bundesanwaltschaft bisher nur in vier Fällen Anklage erhoben, wobei zwei Beschuldigte vor der Fällung eines Urteils verstarben.
Was sagen Schweizer Gerichte? Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts belangte Kosiah «nur» wegen Kriegsverbrechen, die Berufungskammer verurteilte ihn zusätzlich – gestützt auf Völkergewohnheitsrecht – wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Was sagt das oberste Gericht? Am Freitag hat nun das Bundesgericht als letzte Instanz die 20-jährige Freiheitsstrafe gegen Alieu Kosiah bestätigt. Allerdings «nur» wegen Kriegsverbrechen. Vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach es ihn in dem Leitentscheid frei, wobei das nichts am Strafmass änderte.
Was sind die Argumente des Bundesgerichts? Den Tatbestand «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» gibt es erst seit 2011 im Schweizer Strafgesetzbuch. Laut Bundesgericht kann er nicht rückwirkend auf Taten angewendet werden, die vor 2011 begangen wurden. Kriegsverbrechen hingegen stehen in der Schweiz schon länger unter Strafe.
Was bedeutet der Leitentscheid für andere Fälle? Zurzeit ist nur ein weiterer Fall hängig: Am 1. Dezember verkündet die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ihr Urteil gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko. Dieser soll in den Jahren von 2000 bis 2016 für Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen mitverantwortlich gewesen sein – im Unterschied zu Kosiah allerdings nicht während eines Krieges, sondern als Führungsperson innerhalb eines Regimes. Da die Taten aus den Jahren 2000 bis 2011 aufgrund des Bundesgerichtsurteils ausser Betracht fallen, und das Gericht nicht auf den Tatbestand der Kriegsverbrechen ausweichen kann, muss es wohl in letzter Sekunde das Strafmass empfindlich senken.
Was sagen die Opfer? «Heute widerfährt den Überlebenden der Verbrechen von Alieu Kosiah endlich Gerechtigkeit», sagt Alain Werner, Direktor der Nichtregierungsorganisation Civitas Maxima, welche die Opfer in diesem Fall vertritt. Zu Beginn haben ihre Ausssagen oft gegen die Aussagen Kosiahs gestanden. «Heute hat das höchste Gericht der Schweiz bestätigt, dass es den Opfern glaubt.» Die Opfer hätten damit ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Enttäuscht zeigt sich Civitas Maxima hingegen darüber, dass das Gericht Kosiah vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit freispricht.
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