Anwohnerparkkarten – Zürich: Parkieren in der Blauen Zone wird definitiv teurer

- Der Zürcher Stadtrat führt die neuen Anwohnerparkkarten definitiv ab Januar 2027 ein.
- Damit wird das Parkieren in der Blauen Zone teurer.
- Die Ausnahmen für Gewerbler sind hingegen blockiert.
Die Bewilligungen für das Gewerbe, auch auf Trottoirs parkieren zu können, hob der Bezirksrat Zürich auf. Der Gemeinderat entschied, dagegen vor Verwaltungsgericht zu rekurrieren. Die normalen Parkbewilligungen für Betriebe mit bis zu sechs Kontrollschildern kosten neu aber weniger – 360 statt 480 Franken, wie die Stadt Zürich mitteilte.
Anwohnerinnen und Anwohner müssen ab Januar dagegen tiefer in die Tasche greifen. Das «Bieler Modell» sieht vor, dass diese zuerst die deutlich teureren Plätze nutzen müssen, die zu ihrem Wohnhaus gehören. Erst wenn diese besetzt sind, erhalten die Anwohner eine Jahreskarte für die Blaue Zone.
Teils happiger Aufschlag für Parkkarten
Kosteten Parkkarten bisher nur 300 Franken, dürften sie neu in den günstigsten Fällen über 500 Franken kosten. Der Preis wird nach Antrieb und Gewicht berechnet. Das kann bei schweren SUV-Benzinern auch mal fast 1000 Franken ausmachen.
Das neue Regime entspricht dem Vorschlag des Parlaments. Der Stadtrat wollte eigentlich einen generellen Preis von 540 Franken einführen. An der Urne stimmten 52.8 Prozent der Stimmberechtigten jedoch dem Vorschlag des Parlaments zu.
Die alten Karten sind noch bis spätestens 30. April 2027 gültig. Den Antrag müssen Interessierte aber bis zum 15. Januar stellen.
FDP, SVP und Mitte mit harten Worten
Die bürgerlichen Parteien kritisierten den Entscheid des Stadtrats am Donnerstag. Die Mitte findet es «skandalös», die Verordnung ohne die Erleichterungen für das Gewerbe umzusetzen. «Der Stadtrat hintergeht die Stimmbevölkerung», schreibt die FDP. Die Partei prüfe, gegen die Einführung rechtlich vorzugehen. Zusammen mit dem Gewerbe sei ein Kompromiss gefällt worden. Der Stadtrat solle darum den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Die SVP hält das Vorgehen für «absolut inakzeptabel». Es liege nichts Geringeres als eine Irreführung der Stimmbevölkerung und eine Verfälschung des Wählerwillens vor, so Fraktionschef Stephan Iten.
Einzelne Anpassungen bereits in Kraft
Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist die in der neuen Verordnung vorgesehene Taxistandplatzbewilligung verfügbar. Sie ist Personen mit einem kantonalen Taxiausweis und einer kantonalen Taxifahrzeugbewilligung vorbehalten. Die Gebühren betragen 480 Franken pro Jahr.
Seit dem Frühling 2026 gibt es zudem Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerker und für die Zufahrt in Sperrzonen in digitaler Form.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.