Krimi um True-Crime-Podcast: Ermittler beschlagnahmen Aufnahmen

- Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Tonaufnahmen eines «Zeit»-Interviews mit einem entführten Kind beschlagnahmt.
- Das Gericht will damit die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen.
- Die Medienbranche sieht darin einen Eingriff in die Pressefreiheit.
Der prominente Fall Block dreht sich um eine Kindesentführung im Jahr 2024. Kurz nachdem die entführten Kinder ihrem Vater zurückgebracht worden waren, führte eine Reporterin der deutschen Zeitung «Die Zeit» ein Interview mit ihnen.
Teile des Interviews wurden Jahre später im True-Crime-Podcast «House of Block» veröffentlicht. Allerdings nur Teile davon. Vieles wurde aus Gründen des Quellenschutzes zurückgehalten. Ende September hat die Hamburger Staatsanwaltschaft die Tonaufzeichnungen der Gespräche beschlagnahmt. Das sorgte für Empörung in der Medienwelt. Wurde die Pressefreiheit missachtet?
Gericht begründet Beschlagnahmung, «Zeit» wehrt sich
Die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt tauchten kurz nach der Ausstrahlung der Podcast-Episode mit dem Interview bei der Reporterin auf. Nur weil sie die Aufnahmen freiwillig herausgab, kam es nicht zur Hausdurchsuchung. Die Tonaufzeichnungen seien versiegelt herausgegeben und der Beschlagnahmung widersprochen worden, teilte die «Zeit» danach mit.
«Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen», sagten die «Zeit»-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner.
Das Gericht argumentiert hingegen, die Beschlagnahmung des Interviewmaterials solle unter anderem zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen dienen. Da das Interview zeitnah nach der Entführung aufgenommen wurde, eigne es sich hervorragend zum Vergleich mit anderen Aussagen, so Gerichtssprecherin Marayke Frantzen gegenüber dem NDR.
«Zeichen, bei dem wir genau hinschauen müssen»
«Das Vorgehen der Behörden wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf», hiess es vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach von einem schweren Angriff auf die Pressefreiheit: «Journalistisches Recherchematerial darf nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden.»
«Bei solchen Gesprächen wird häufig abgesprochen, worüber jemand öffentlich sprechen möchte und was nur als Hintergrundinformation dient», erzählt Katharina Viktoria Weiss von Reporter ohne Grenzen gegenüber SRF. «Dieser Schutz ist durch die Herausgabe des Materials nicht mehr gewährleistet.»
Sie fügt an: «Wir rechnen nicht damit, dass sich solche Fälle nun wöchentlich wiederholen, und hoffen das auch nicht. Aber es ist ein Zeichen, bei dem wir genau hinschauen müssen.»
Simon Misteli (sim), Jahrgang 1995, arbeitet seit 2024 als Redaktor am Newsdesk. Dabei schreibt er über verschiedenste Themen mit einem Fokus auf Auslandsgeschichten.
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