Bundestag will Trisomie-Test besser überwachen
Solche Debatten wie am Donnerstagabend gibt es nur sehr selten im Bundestag. Alle zehn Abgeordneten, die zu den Trisomie-Tests gesprochen haben, waren sich einig - von AfD bis zur Linken. Das war allerdings ein "hartes Ringen", wie es eine Grünen-Politikerin selbst zugab. Bis zur letzten Sekunde wurde verhandelt. Der druckfrische Antragstext musste kurz vor der Debatte erst noch verteilt werden.
In Politik und Gesellschaft wird über den pränatalen Bluttest NIPT diskutiert, mit dem sich ein Trisomie-Risiko erkennen lässt. Was sagen Eltern und Mediziner?
21.03.2026 | 4:58 minImmer mehr Frauen nutzen Trisomie-Test
Aber worum geht es genau? Konkret haben die Abgeordneten weder über ein Verbot noch über eine generelle Zulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) entschieden. Seit 2022 wird die Untersuchung von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Frauenarzt oder eine Frauenärztin den Test im Einzelfall für sinnvoll hält.
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15.09.2023 | 15:02 minDie Idee war, dass auch Schwangere mit weniger Geld nicht mehr auf eine gefährlichere Fruchtwasseruntersuchung angewiesen sind. Heute zeigt sich aber: Immer mehr Frauen lassen ihr ungeborenes Kind auf Trisomie untersuchen. 2024 haben das knapp die Hälfte der Schwangeren gemacht. Das geht aus Zahlen der Barmer-Krankenkasse hervor. Ein Jahr zuvor waren es noch 32 Prozent.
Die Zahlen zeigen auch: Falsch-positive Befunde, die also eine Trisomie anzeigen, obwohl das Kind eigentlich gesund ist, sind wahrscheinlicher als angenommen.
Wir wissen, dass es viele falsche Diagnosen gibt, mit dann tödlichen Folgen. Dadurch sterben vollkommen gesunde Kinder, obwohl Eltern diesen Kinderwunsch haben.
Michael Brand, Abgeordneter der CDU
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17.03.2026 | 14:59 minExpertin: Möglicherweise weniger Kinder mit Trisomie
Zudem besteht die Sorge, dass durch eine immer breitere Testung Kinder mit einer Trisomie "wahrscheinlich kaum noch zur Welt kommen", so die Medizin-Ethikerin Sigrid Graumann gegenüber ZDFheute.
Die Gefahren liegen auf einer gesellschaftlichen Ebene, auf einer Bewertung des Lebens von Menschen mit Behinderung, was wir damit implizit vornehmen.
Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Bochum
Diskussionen bis zur letzten Sekunde
Die Abgeordneten haben die Bundesregierung deshalb jetzt mit breiter Mehrheit dazu aufgefordert, den Trisomie-Test besser zu überwachen. Wie viele Schwangere nehmen die Untersuchung wirklich in Anspruch und was sind ihre Gründe? Wie entwickelt sich die Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21? Wie werden die Schwangeren beraten? All das soll bis zum kommenden Sommer erhoben werden.
NANO vom 24. April: Der Pränatal-Bluttest für Trisomie 21, 13 und 18 ist mittlerweile Kassenleistung. Doch die Hälfte der Ergebnisse des Tests bei Trisomie 21 ist falsch-positiv.
24.04.2024 | 28:20 minDarüber hinaus soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die die Bundesregierung bei der "Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage" für vorgeburtliche Tests berät.
Diskussionen gab es hinter den Kulissen noch darum, ob die Expertenkommission den Trisomie-Test als Kassenleistung in Frage stellen darf. Die Abgeordneten einigten sich kurz vor der Debatte darauf, dass der Zugang zu einem Pränataltest von Schwangeren "bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation" nicht "erschwert" werden dürfe.
Ethikerin befürchtet "Qualitätssteuerung unseres Nachwuchses"
Für die Medizin-Ethikerin ist der Beschluss ein richtiger Schritt. Es brauche jetzt eine "umfassende und seriöse Datengrundlage", so Sigrid Graumann. Das reiche aber noch nicht aus.
Darüber hinaus sollten wir dann nicht mehr primär darüber diskutieren, was wir als Kassenleistung bezahlen und was nicht, sondern wir sollten darüber nachdenken, ob wir diese Art von Reihenuntersuchungen wollen.
Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Bochum
Laut Graumann ist davon auszugehen, dass in Zukunft auch viele andere "Behinderungen und genetische Anlagen" schon vor der Geburt erkannt werden können. Damit würden sich solche Untersuchungen zu einer "Qualitätssteuerung unseres Nachwuchses" entwickeln, "die mit Vorstellungen von Gleichheit, mit Vorstellungen von Wertschätzung und Diversität nicht mehr viel zu tun haben".
Beschluss rechtlich nicht bindend
Wie es jetzt weitergeht, ist noch offen. Der Antrag ist vom Bundestag zwar beschlossen, rechtlich bindend ist er aber dennoch nicht, da es sich nicht um ein konkretes Gesetz handelt. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Antrag umsetzt, da auch die große Mehrheit von Unions- und SPD-Abgeordneten zugestimmt hat.
Über dieses Thema berichtete das heute journal update am 08.10.2026 ab 00:30 Uhr.
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