Nach jahrelanger Pause: PIN-Rücksetzdienst für Online-Ausweis wieder verfügbar
Wie im Frühjahr angekündigt, hat die Bundesregierung den PIN-Rücksetzdienst für den elektronischen Personalausweis zurückgebracht. Die zugehörige Internetseite pin-ruecksetzbrief-bestellen.de ist ohne vorherige Ankündigung wieder online gegangen und enthält Erklärungen zum dafür nötigen Vorgehen. Vorher war dort mehr als zweieinhalb Jahre lang lediglich ein kurzer Text einzusehen, der über die Einstellung des Diensts zum 1. Februar 2024 informiert hat. Im Mai hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) aber auf Anfrage von c’t mitgeteilt, dass eine „übergangsweise“ Finanzierung sichergestellt worden sei und der Dienst in der zweiten Jahreshälfte wieder freigegeben werden soll. Genau das ist nun geschehen.
Hin und Her nach hohen Kosten
Über den PIN-Rücksetzdienst können Nutzerinnen und Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne dafür das Bürgeramt aufsuchen zu müssen. Sie bestellen dabei mithilfe der physischen Ausweiskarte online einen Brief mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode. Der Brief wird mit dem Post-Ident-Verfahren zugestellt. Der Postzusteller prüft also bei der Übergabe, ob der Empfänger der Ausweisinhaber ist. Die Bundesregierung hatte den Dienst erstmals im Februar 2022 eingeführt. Er wurde nach Einschätzung des beauftragten Dienstleisters, der Bundesdruckerei, deutlich stärker genutzt als erwartet. Ende 2023 stellte die Bundesregierung den Dienst trotzdem überraschend wieder ein und begründete das mit den hohen Kosten.
Insgesamt wurden in den zwei Jahren, in denen der Dienst schon einmal angeboten wurde, knapp zwei Millionen PIN-Briefe versandt. Die Kosten dafür bezifferte das Bundesinnenministerium (BMI) mit knapp 30 Millionen Euro. Die durchschnittliche finanzielle Belastung für den Steuerzahler habe pro Brief 14,29 Euro brutto betragen. Zudem seien rund 40 Prozent der versandten Briefe zwar zugestellt, „aber nicht dafür genutzt, um rechtzeitig den Online-Ausweis zu (re)aktivieren“, erklärte die Bundesregierung damals.
2025 wollte das BMI auch deshalb die Rechtsgrundlage für einen kostenpflichtigen PIN-Rücksetzdienst schaffen: Nutzerinnen und Nutzer sollten eine Gebühr von 14 Euro entrichten. Der Bundesrat stoppte dieses Vorhaben jedoch. Die Ländervertretung wollte verhindern, dass Menschen danach ausschließlich in den Bürgerämtern vorstellig werden, wo die PIN-Änderung kostenfrei ist: „Um eine solche negative Steuerungsfunktion zu vermeiden und die Digitalisierung voranzutreiben, ist eine aus Bundesmitteln finanzierte kostenfreie Nutzung des PRSD erforderlich.“
Wichtig ist der PIN-Rücksetzdienst auch für den Erfolg der EUDI-Wallet. Nutzerinnen und Nutzer der Wallet-App, die Anfang Januar 2027 in Deutschland eingeführt werden soll, müssen ihre E-Perso-PIN kennen, um ihre Ausweisdaten in die Wallet zu übertragen.
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