Brandkatastrophe Crans-Montana – Die Morettis warnten schon 2019 vor der Brandgefahr

Die Whatsapp-Nachricht stammt vom 12. November 2019 und wurde vom Betreiber der Bar «Le Constellation», Jacques Moretti, an seine Angestellten geschickt.
Darin wirft Moretti einem seiner Angestellten vor, einem Gast eine Wunderkerze überlassen zu haben: «Keine Wunderkerzen an die Gäste geben. Der Gast hat sie unbeaufsichtigt auf den Tisch gelegt! Wenn sie auf den Boden oder auf die Sofas fällt, brennt das Constellation …».
Diese Whatsapp-Nachricht, von der das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) Kenntnis erhielt, ist inzwischen Bestandteil der Akten der Strafuntersuchung.
Sie erinnert an eine weitere Nachricht, die Morettis Ehefrau Jessica einen Monat später an die Angestellten schickte: «Na gut! Wenn die Gäste Wunderkerzen wollen, passt sehr gut auf und bleibt dabei, bis die Wunderkerze erloschen ist. Denn wenn sie auf das Sofa oder den Boden fällt, oder wenn sie sie hochhalten und damit den Schaumstoff an der Decke in Brand setzen, brennt das 'Constellation' …»
Nach Ansicht mehrerer Anwälte der Opferfamilien bestätigen diese Nachrichten, dass sich die Morettis der Gefahr bewusst waren, die mit der Verwendung dieser Wunderkerzen verbunden war, und sie diese in Kauf nahmen. Deshalb müssten sie nun wegen vorsätzlicher Tötung mit Eventualvorsatz und nicht mehr nur wegen fahrlässiger Tötung beschuldigt werden.
Die Reaktion der Moretti-Anwälte
Die Anwälte der Barbetreiber interpretieren auf Anfrage von RTS die von Jacques Moretti verfasste Nachricht völlig anders. Ebenso weisen sie darauf hin, dass sie selbst es waren, die diese der Staatsanwaltschaft übergaben.
«Den Morettis wurde vorgeworfen, keine Anweisungen gegeben zu haben. Zu Unrecht!», betonen die Rechtsanwälte Yaël Hayat, Nicola Meier und Patrick Michod. «Es gibt diese Nachrichten, und sie zeigen, dass sie sich offensichtlich Gedanken über Risiken gemacht haben – über Risiken, mit denen jeder Betreiber eines Lokals konfrontiert ist, etwa den Ausbruch eines Feuers, einen Schaden oder einen Sachschaden.»
Der RTS-Beitrag zu den frühen Warnungen (mit dt. Untertiteln):
Für die Anwälte der Morettis wäre es unbegreiflich, ihren Mandanten eine vorsätzliche Tötung mit Eventualvorsatz vorzuwerfen. «Aus diesen Nachrichten ergibt sich ebenso wenig wie aus dem übrigen Verfahren auch nur der geringste Eventualvorsatz – ganz im Gegenteil. Denn dieser Begriff entspricht einer echten vorsätzlichen Haltung und setzt voraus, dass man die Gefahr eines Todes erkannt und diesen in Kauf genommen hat», argumentieren sie. «Dies hier anzunehmen, wäre ein juristischer Irrweg.» Zwischen dem, der sich Sorgen macht wegen eines Risikos, und dem, der den Tod in Kauf nimmt, gebe es einen Riesenunterschied.
Derzeit drohen dem Ehepaar Moretti weniger als fünf Jahre Freiheitsstrafe. Sollten die Staatsanwältinnen jedoch von vorsätzlicher Tötung mit Eventualvorsatz ausgehen, könnten ihnen bis zu zwanzig Jahre Freiheitsstrafe drohen.
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