Abstimmung vom 27. September – Die Schweiz legt den Spielraum ihrer Neutralität fest

- Die Schweiz stimmt darüber ab, ob die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität mit einem neuen Verfassungsartikel verankert werden soll.
- Bereits heute steht die Neutralität in der Verfassung. Sie würde durch eine Annahme der Initiative aber im Sinne der Befürwortenden enger gefasst.
- Das Gegenlager kritisiert, dass sie dadurch zu einem starren Regelwerk wird.
Genauer und verbindlicher soll die Schweizer Neutralität in der Bundesverfassung festgeschrieben sein. So verlangt es die Neutralitätsinitiative.
Das fordert die Neutralitätsinitiative
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Die Initiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» will die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» ausdrücklich in der Verfassung verankern. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und mit einem solchen auch nicht zusammenarbeiten dürfen, ausser wenn sie selbst militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll ausgeschlossen sein, dass sich die Schweiz an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf.
Wirtschaftliche Sanktionen wären nur noch zulässig, wenn sie vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen blieben möglich. Zudem soll die Schweiz ihre Neutralität verstärkt für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Die Initiative wurde nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 lanciert. Damals übernahm die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland.
Hinter dem Volksbegehren steht unter anderem alt Bundesrat Christoph Blocher. Die Organisation Pro Schweiz, deren Vorgängerin AUNS Blocher einst präsidierte, koordinierte die Unterschriftensammlung und führt den Abstimmungskampf. Auch die SVP, EDU und einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte-Links wollen die Neutralitätspraxis deutlich strenger fassen.
Die Neutralität und die Schweizer Verfassung
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Seit 1815 ist die Schweiz völkerrechtlich als neutral anerkannt. Mit der Gründung des Bundesstaates wurde die Neutralität 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist dort allerdings nicht als detailliert ausgearbeitetes Prinzip festgeschrieben.
Heute ergibt sich ihre konkrete Tragweite aus dem Völkerrecht sowie aus der Neutralitätspolitik von Bundesrat und Parlament. Die Schweiz kann mit anderen Staaten zusammenarbeiten, um ihre Sicherheit zu stärken, und Sanktionen übernehmen.
Die Abstimmung dreht sich damit weniger um die Frage, ob die Schweiz neutral bleiben soll. Das ist heute bereits der Fall. Die Frage ist vielmehr, wie weit diese Neutralität gehen soll und wie viel Handlungsspielraum Bundesrat und Parlament künftig noch hätten.
Sie argumentieren, die Neutralität habe der Schweiz Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht und solle deshalb dauerhaft, bewaffnet und umfassend gelten.
Eine strikte Neutralität halte die Schweiz aus fremden Konflikten heraus und trage damit zu ihrer Sicherheit bei, argumentiert das Ja-Lager. Auch auf wirtschaftliche Sanktionen solle die Schweiz als neutrales und humanitäres Land grundsätzlich verzichten. Denn diese träfen häufig die Zivilbevölkerung und nicht die Verantwortlichen.
Gegnerinnen und Gegner wollen den Handlungsspielraum erhalten
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Im Nationalrat sprachen sich bei 5 Enthaltungen 124 Mitglieder dagegen aus, 65 dafür. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 29 zu 10 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Ein Gegenvorschlag wurde nicht vorgelegt.
Mit Ausnahme der SVP empfehlen alle grossen Parteien von links bis in die Mitte ein Nein. Die bisherige Neutralitätspraxis habe sich bewährt, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Die Bundesverfassung gewähre der Schweiz den nötigen Spielraum, um bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten flexibel zu reagieren und ihre Interessen auch bei veränderten internationalen Verhältnissen zu wahren. Gemeinsame militärische Übungen und andere Formen der Zusammenarbeit könnten durch die Initiative erschwert werden.
Zudem soll die Schweiz weiterhin Sanktionen übernehmen können, wenn dies aus ihrer Sicht zur Wahrung des Völkerrechts und der internationalen Ordnung nötig ist. Wer bei Verletzungen des Völkerrechts nicht handle, sei nicht automatisch neutral, argumentiert das Nein-Lager. Die Gegnerinnen und Gegner warnen zudem davor, dass die Initiative Russland zugutekommen könnte.
Zweite SRG-Umfrage: Nein-Trend verstärkt sich
In den Umfragen hat sich die Ausgangslage der Neutralitätsinitiative seit dem Sommer zu Ungunsten der Initianten verändert. In der ersten SRG-Umfrage, durchgeführt vom Forschungsinstitut GFS Bern, lehnten 54 Prozent die Initiative ab, 42 Prozent wollten sie annehmen. In der zweiten Umfrage Anfang September war die Ablehnung auf 63 Prozent gestiegen, während noch 34 Prozent zustimmen wollten. Der Nein-Anteil nahm damit um neun Prozentpunkte zu.
Als besonders umstritten erwies sich die Frage der Sanktionen. Laut Lukas Golder, Politikwissenschaftler des Forschungsinstituts GFS Bern, geniesst die Idee einer neutralen Schweiz weiterhin Unterstützung, «insgesamt überzeugt die flexiblere Neutralität aber stärker».
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
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