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Friday, October 16, 2026

SBB-Zuschlag von 75 Franken für Rentner – Bund schreitet ein

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  • Ein Rentner und sein Freund werden aus dem Schwarzfahrerregister gelöscht, der Zuschlag von 75 Franken wird komplett erlassen.
  • Das Bundesamt für Verkehr stellte fest, dass die Busse nach einer Busverspätung im Zürcher ÖV nicht gerechtfertigt war.
  • SBB, ZVV und Ombudsstelle hatten zuvor an der Busse und am Eintrag festgehalten, nur der Zuschlag wurde auf 35 Franken gesenkt.

Die Hartnäckigkeit eines Rentners gegen eine SBB-Busse hat sich ausgezahlt: Der Fall gelangte bis zum Bundesamt für Verkehr. Dieses hat entschieden, dass ein Zuschlag von 75 Franken nicht gerechtfertigt war und er aus dem Schwarzfahrerregister gelöscht werden muss. Das juristische Hickhack geht auf einen Vorfall im Frühjahr zurück. Der «Tages-Anzeiger» berichtete.

Der Rentner reiste mit einem Freund im Zürcher ÖV von Küsnacht nach Rafz. Doch wegen einer Busverspätung wichen sie auf die nächste verfügbare Verbindung aus, die jedoch durch eine weitere Tarifzone führte. Weil die nicht von ihrem Ticket abgedeckt war, wurden beide in der darauffolgenden Kontrolle gebüsst.

Busse reduziert, Schwarzfahrer-Eintrag bleibt

Neben dem Zuschlag von 75 Franken wurden die beiden Freunde auch im Schwarzfahrerregister eingetragen. «Ich habe mich wie ein Krimineller behandelt gefühlt», erzählt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Die Ausweichroute sei ihm von der SBB-App empfohlen worden. Dass der Reiseweg nicht vollständig von seinem Ticket abgedeckt war, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Er beschwerte sich beim SBB-Kundendienst. Aus Kulanz wurde der Zuschlag auf 35 Franken reduziert, am Eintrag im Schwarzfahrerregister wurde festgehalten. Zusätzliche Beschwerden beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) sowie bei der Ombudsstelle wurden gleich bewertet.

Die Bestimmungen

In den Tarifbestimmungen T600 von Alliance Swiss Pass gibt es eine Regelung. Dort heisst es, Reisende, die einen gültigen Fahrausweis besitzen und aufgrund einer Verspätung den Zweck ihrer Reise nicht mehr erfüllen können, könnten zwischen mehreren Optionen wählen. Unter anderem könne die Reise zum Zielort fortgesetzt werden. Zusätzlich heisst es: «Die Reisenden benötigen in keinem der oben genannten Fälle einen zusätzlichen Fahrausweis.»

Und: Es könne die «nächste geeignete Verbindung ohne Nachzahlung eines höheren Fahrpreises» gewählt werden. Laut «Tages-Anzeiger» stellten sich die SBB und die Ombudsstelle jedoch auf den Standpunkt, die «geeignete Verbindung» müsse innerhalb der gelösten Tarifzone liegen.

Bund interveniert

Der Kläger stellte sich auf den Standpunkt, von Pendlerinnen und Pendlern könne nicht verlangt werden, sämtliche Tarifzonen zu kennen. Er strebte deshalb ein Zivilverfahren gegen den ZVV an. Dieser kontaktierte das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde.

Und dieses teilte mit: Der Zuschlag ist nicht gerechtfertigt. Dem Rentner wurde der Zuschlag daraufhin vollständig erlassen und er wurde aus dem Schwarzfahrerregister gelöscht. Die involvierten ÖV-Stellen werden den Fall nun in einer nächsten gemeinsamen Sitzung besprechen.

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Justin Arber

Justin Arber (jar), Jahrgang 1999, arbeitet seit 2022 als Redaktor am Newsdesk. Zeitweise übernimmt er da die Schichtleitung im Früh- und Spätdienst.

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