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Friday, October 16, 2026

Gegen Raser – St. Gallen misst jetzt offiziell Geschwindigkeiten mit Drohnen

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Gegen Raser St. Gallen misst jetzt offiziell Geschwindigkeiten mit Drohnen

Die St. Galler Kantonspolizei setzt im Kampf gegen Raser auf Drohnen. Von Rechtsexperten gibt es Kritik.

Eine kurvenreiche Passstrasse, schnelle Töfffahrerinnen und Automobilisten: Hier hat die St. Galler Kantonspolizei den Einsatz von Drohnen getestet. Bei sechs Kontrollen gab es zwei Geschwindigkeitsverstösse und zusätzlich Verzeigungen wegen unerlaubter Änderungen am Fahrzeug.

Bei den Messungen geht es nicht um kleine Temposünder.

Nach der Testphase will die Kapo St. Gallen nun auch künftig Strassenabschnitte überwachen, auf denen oft zu schnell gefahren wird. Dabei filmt die Drohne Fahrzeuge erst, wenn sie durch ihr Fahrverhalten auffallen. Aus den Aufnahmen berechnet die Polizei nachträglich die Geschwindigkeit.

Raserdelikte im Fokus

Bei den Messungen gehe es nicht um kleine Temposünder, betont Philipp Sennhauser, Leiter der Verkehrspolizei der Kantonspolizei St. Gallen. «Es geht um jene, die massiv zu schnell unterwegs sind.» Schweizweit steht St. Gallen mit solchen Messungen fast alleine da.

Eine SRF-Umfrage bei allen 26 Kantonspolizeien zeigt:

Auch der Kanton Thurgau setzt Drohnen zur Geschwindigkeitskontrolle ein. Die anderen Kantone verzichten darauf.

Einige Kantonspolizeien schreiben auf Anfrage: Man beobachte die Entwicklung. Andere, wie etwa die Kantonspolizei Zürich, schreiben auf Anfrage ausdrücklich: Für solche Kontrollen fehle die gesetzliche Grundlage.

Kritik an den Geschwindigkeitskontrollen mit Drohnen kommt von Rechtsexperten. Sie bemängeln den Schutz der Privatsphäre und fehlende gesetzliche Grundlagen. Regina Kiener, Polizeirechtsexpertin der Universität Zürich, verweist auf den Schutz der Privatsphäre: «Niemand will Raser schützen, aber auch solche Kontrollen müssen sich an die rechtsstaatlichen Regeln halten.»

Bei schweren Straftaten dürfen laut Strafprozessordnung rechtswidrig erhobene Beweise verwendet werden.

Patrice Martin Zumsteg, Polizeirechtsexperte an der ZHAW, konkretisiert: «Der Kanton St. Gallen stützt sich beim Einsatz der Drohnen auf sehr allgemeine Normen.» Es brauche aber spezifische gesetzliche Grundlagen, sowohl im Polizeigesetz als auch in der Strafprozessordnung.

Der Thurgau als Vorbild

Die St. Galler Kantonspolizei stützt sich bei ihrer Einschätzung zur Rechtssicherheit auf ein Urteil des Thurgauer Obergerichts aus dem Jahr 2024. Die Thurgauer Kantonspolizei hatte mit einer Drohne einen Motorradfahrer gefilmt, der mit über 200 statt erlaubten 80 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Das Gericht erklärte die Aufnahme für rechtmässig.

Eine Rolle spielte dabei, dass die Polizei erst bei einem konkreten Verdacht filmte. Aber selbst wenn die Aufnahme rechtswidrig gewesen wäre, hätte sie laut Gericht bei einem so schweren Raserdelikt als Beweis verwendet werden dürfen.

Die Kantonspolizei Thurgau setzt seit 2020 Drohnen für Geschwindigkeitskontrollen ein.

Seither hat sie, laut eigenen Angaben, 12 Fälle zur Anzeige gebracht. Mehrere davon führten zu rechtskräftigen Verurteilungen, ohne Weiterzug ans Bundesgericht.

Rechtsexperte Zumsteg hält dagegen: Die Thurgauer Gesetzesbestimmung zur Überwachung reiche aus seiner Sicht für solche Kontrollen aus der Luft nicht aus. Und selbst wenn, dann gelte das nicht auch automatisch für den Nachbarkanton St. Gallen, mit einem anderen Polizeigesetz. Allerdings – sagt auch Zumsteg – könnten bei schweren Straftaten laut Strafprozessordnung unter Umständen auch rechtswidrig erhobene Beweise verwendet werden.

St. Galler Polizei hält Kontrollen für zulässig

Darauf stützt sich auch die St. Galler Kantonspolizei. Sie hält ihre Kontrollen für zulässig. «Die Vorbehalte sind uns bewusst», sagt Philipp Sennhauser von der Kapo. «Wir haben das im Detail abgeklärt.»

Ob Drohnenkontrollen grundsätzlich zulässig sind, hat das Bundesgericht bisher nicht abschliessend geklärt. Bislang wurde noch kein Urteil bis vor das Bundesgericht weitergezogen. Fachpersonen würden einen Entscheid aus Lausanne jedoch begrüssen.

Unabhängig davon könnte sich im Kanton St. Gallen politisch etwas ändern. Dort steht seit Längerem eine Totalrevision des Polizeigesetzes an. Gemäss Rechtsexperte Zumsteg wäre das eine Gelegenheit, den Drohneneinsatz bei solchen Kontrollen ausdrücklich zu regeln.

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