Mehr Geld im Alter – Bundesrat erhöht AHV- und IV-Renten per Januar 2027

- Die AHV- und IV-Renten steigen um durchschnittlich 1.59 Prozent – die Maximalrente wächst auf monatlich 2560 Franken.
- Daraus resultieren höhere Grenzbeträge bei BVG, Säule 3a sowie angepasste Limiten bei den Ergänzungsleistungen.
- Die Gesamtreform führt per 2027 zu zusätzlichen Ausgaben von rund 1.01 Milliarden Franken.
Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission hatte die Erhöhung empfohlen, nun hat der Bundesrat entschieden: Ab Januar 2027 steigen die Renten der ersten Säule um durchschnittlich 1.59 Prozent. Für eine Einzelperson mit voller Beitragsdauer klettert die minimale monatliche AHV- und IV-Rente von 1260 auf 1280 Franken. Die Maximalrente beläuft sich neu auf 2560 Franken pro Monat, was einem Plus von 40 Franken gegenüber bisher 2520 Franken entspricht.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Minimal- und Maximalrenten um 35 beziehungsweise 70 Franken angehoben. Eine solche Überprüfung erfolgt turnusgemäss alle zwei Jahre auf Grundlage des gesetzlichen Mischindexes, der die Entwicklung von Löhnen und Preisen kombiniert.
Kostenfolgen für Bund und Sozialwerke
Die Rentenerhöhung per Anfang 2027 führt zu Mehrkosten von rund 1.01 Milliarden Franken, wie die Landesregierung am Freitag weiter mitteilte. Davon entfallen 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV.
An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit 190 Millionen Franken bei der AHV sowie 44 Millionen Franken bei der IV. Auch die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO steigen von 530 auf 541 Franken pro Jahr.
Anpassungen in der Vorsorge
Die Erhöhung hat auch Folgen für die berufliche Vorsorge. Die Eintrittsschwelle wird auf 23'040 Franken angehoben, der Koordinationsabzug auf 26'880 Franken. Angepasst werden auch die maximalen Steuerabzüge für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Für Personen mit einer Pensionskasse steigt der Betrag auf 7373 Franken, für Personen ohne 2. Säule auf 36'864 Franken.
Auch bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen (EL und ÜL) werden die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf erhöht: Für Alleinstehende steigt der Betrag auf 21'000 Franken pro Jahr, für Ehepaare auf 31'500 Franken. Zudem werden die Höchstbeträge für die Mietzinse an die Teuerung angepasst. In Grosszentren beträgt der jährliche Höchstbetrag neu 19'260 Franken. Bund und Kantone tragen hierbei Mehrkosten von 21 Millionen Franken.
Mehr Geld für Pro Senectute und Pro Infirmis
Schliesslich werden die Beiträge an die gemeinnützigen Institutionen Pro Senectute und Pro Infirmis an die aufgelaufene Preisentwicklung angepasst. Der Beitrag an Pro Senectute steigt von 16.5 auf 21 Millionen Franken pro Jahr, jener an Pro Infirmis von 14.5 auf 16.5 Millionen Franken.
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