Mahnungswesen – «Darf mir Serafe nach zwei Jahren noch eine Mahnung schicken?»

Ein Mann aus dem Kanton Luzern bekommt eine Mahnung von Serafe. Dieses Unternehmen treibt im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehgebühren ein. Laut der Mahnung hat er die Jahresrechnung 2024 nicht bezahlt. Seltsam, findet er und möchte wissen: «Darf man mir nach mehr als zwei Jahren noch eine Mahnung schicken?»
Rechtsexpertin
Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumentensendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.
Wie lange können offene Rechnungen noch eingetrieben werden?
Das hängt davon ab, worum es sich handelt. Das Gesetz sieht beispielsweise bei Versicherungsverträgen eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor.
Geht es um eine Geldforderung aus einem Arbeits- oder Mietvertrag, so gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ebenso bei Lebensmittelrechnungen, Wirtschaftsschulden, Telekommunikations-Rechnungen, Abonnementen, Rechnungen von Handwerkern, Ärztinnen, Anwälten und Notarinnen. Nach zehn Jahren verjähren alle übrigen Forderungen, zum Beispiel solche aus Darlehensverträgen. Steuerrechnungen verjähren in der Regel nach zehn Jahren.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Radio- und Fernsehgebühren?
Dort ist die Verjährungsfrist in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) geregelt. Sie beträgt fünf Jahre.
Was bedeutet es, wenn eine Forderung verjährt ist?
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist tritt die Verjährung ein. Das bedeutet, dass die Forderung danach nicht mehr auf dem Rechtsweg eingetrieben werden kann. Es ist zwar möglich, jemanden wegen einer verjährten Forderung zu betreiben. Die betriebene Person kann dann allerdings Rechtsvorschlag erheben mit der Begründung, die Schuld sei verjährt. Die Betreibung kann dann nicht mehr weitergezogen werden.
Allerdings: Wird vor Ablauf der Verjährungsfrist betrieben, beginnt die Frist von neuem.
Wer muss beweisen, ob eine Rechnung nicht bezahlt worden ist?
Im Schweizer Recht gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muss dies auch belegen können. Behauptet ein Konsument, eine Rechnung sei bezahlt, so muss er dies mit einem Kontoauszug oder einer Quittung belegen können.
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