Agrarstrukturgesetz verabschiedet: Niedersachsen schützt den kleinen Acker

Die Preise für Agrarflächen sind enorm gestiegen. Mit einem bundesweit einzigartigen Gesetz will die Landesregierung Bodenspekulation unterbinden.
Niedersachsens rot-grüne Landesregierung hat am Mittwoch ein neues Gesetz beschlossen, dass Ackerland bezahlbar halten und Bodenspekulationen verhindern soll. Denn, so sagte es Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) in der Debatte im Landtag, „der Zugang zu erschwinglichem Land ist die Voraussetzung für selbstständiges Wirtschaften“.
Eben das ist in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden, vor allem für kleinere regionale Betriebe, weil die Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen enorm angestiegen sind. So haben sich die Kaufpreise für Ackerland von 2010 bis 2025 verdreifacht, wie Staudte am Mittwoch ausführte – von rund 20.400 auf 66.400 Euro pro Hektar. Auch bei den Pachtpreisen gibt es seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Von 307 Euro pro Hektar 2010 ging es rauf auf 548 Euro pro Hektar im Jahr 2023.
„Wir wollen, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig Flächen zu fairen Preisen bewirtschaften können“, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Karin Logemann. Dafür schaffe das neue Gesetz verlässliche Regeln. Grob gesagt schafft das Gesetz vor allem Dreierlei: eine Preisbremse für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen, eine Obergrenze für den Besitz solcher Flächen und eine neue Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals.
Die Preisbremse soll, wie der Name sagt, die stetig steigenden Kosten im Zaum halten helfen. Denn „Kaufpreise und Pachten sind so gestiegen, dass viele Betriebe schlicht nicht mehr mithalten können“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Pascal Leddin, in der Debatte am Mittwoch.
Obergrenze bei Zukäufen
Liegt der Verkaufspreis einer landwirtschaftlichen Fläche 35 Prozent über den vor Ort üblichen Preisen, können die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses, die in den Landkreisen für die Kontrolle des Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen zuständig sind, nun das Geschäft stoppen.
Diesen Kontrollmechanismus gibt es zwar schon eine Weile, neu ist aber die Preisbremse und neu ist auch, dass fortan erst die Verkaufspläne für Flächen von mehr als einem Hektar bei den Landkreisen angezeigt werden müssen. Vorher lag diese Grenze bei einem halben Hektar.
Die neue Obergrenze wiederum legt fest, dass demjenigen, der bereits mehr als das Achtfache eines niedersächsischen Durchschnittsbetriebes bewirtschaftet, ein Zukauf weiterer Flächen verwehrt werden kann.
Dieser Durchschnittsbetrieb ist laut Agrarstrukturerhebung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen 76 Hektar groß. 2020 waren es noch 3 Hektar weniger. Gleichzeitig ist die Zahl der Betriebe zwischen 2020 und 2023 um 3,7 Prozent auf 34.040 Betriebe gesunken. Der Trend ist also bisher: weniger, aber größere Betriebe.
Bei der Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals geht es um die meistens branchenfremden Investoren, die nicht die landwirtschaftlichen Flächen selbst kaufen, sondern in die Gesellschaften einsteigen, denen die Flächen gehören. Bisher bleiben solche Geschäfte den Behörden oft verborgen; kein Landwirtschaftsbetrieb aus dem Ort kann um die Flächen mitbieten, es gibt keinen Grundbucheintrag, oft wird für den Investoren nicht mal Gewerbesteuer fällig.
Wir schreiben mit diesem Gesetz agrarpolitische Geschichte
Miriam Staudte, (Grüne), niedersächsische Landwirtschaftsministerin
Eine solche Prüfung von Share Deals gibt es bisher in keinem anderen Bundesland, darum griff Staudte in ihrer Rede im Landtag am Mittwoch kommunikativ auch gleich ins oberste Regal: „Wir schreiben mit diesem Gesetz agrarpolitische Geschichte.“
Tatsächlich hat Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung verabschiedet, aber da ging es darum, gezielt Landkäufe durch Bauern aus der benachbarten Schweiz in einem ganz bestimmten Gebiet einzudämmen. Auch in einigen ostdeutschen Ländern gab es solche Regulierungsversuche. Sie scheiterten, kurz gesagt, an der Bauernlobby. Durchgesetzt haben sich die großen Betriebe.
Reaktionen durchaus positiv
Die Reaktionen auf das neue Gesetz fallen durchaus positiv aus – und zwar lagerübergreifend. Der BUND Niedersachsen etwa sieht die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes, um Natur, Artenvielfalt und Klima zu schützen.
Steigende Flächenpreise erhöhten den Druck, die Produktion zu intensivieren, um rentabel wirtschaften zu können. „Das erschwert nachhaltiges Wirtschaften, belastet Böden und Gewässer; gefährdet Artenvielfalt und Lebensräume“, kommentiert die Vorsitzende Susanne Gerstner. Das neue Gesetz könne dazu beitragen, den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen gerechter zu gestalten und Preisanstiege zu begrenzen.
„Wir hoffen, dass so auch insbesondere junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter künftig bessere Chancen erhalten, Flächen zu erwerben oder zu pachten“, sagt Eberhard Prunzel-Ulrich, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Niedersachsen/Bremen. So könnten sie eine langfristige Zukunftsperspektive für ihre Höfe aufbauen. Entscheidend werde nun sein, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werde.
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