Abstimmung Stadt Luzern – Luzerner Bevölkerung will am Mindestlohn festhalten

- In der Stadt Luzern gilt weiterhin ein Mindestlohn von 22.75 Franken pro Stunde.
- Die Stimmbevölkerung hat die Aufhebung des entsprechenden Reglements klar abgelehnt.
- Gegner kritisieren die Regelung als kommunale Insellösung und Belastung für Unternehmen.
Aufhebung Mindestlohn
Stadt Luzern: Aufhebung Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmenden
-
JA
32.4%
8'377 Stimmen
-
NEIN
67.6%
17'506 Stimmen
Reduktion Feuerwehrersatzabgabe
Stadt Luzern: Teilrevision Reglement über die Organisation der Feuerwehr
-
JA
73.7%
19'044 Stimmen
-
NEIN
26.3%
6'791 Stimmen
Eingeführt wurde der Mindestlohn auf Initiative der Juso. Linke und Grüne, aber auch die Stadtregierung sehen im Mindestlohn ein Mittel gegen Erwerbsarmut und Lohndumping. Nach Schätzungen profitieren mehrere Tausend Beschäftigte in Tieflohnbranchen von der Regelung. Offenbar sieht dies nun ein grosser Teil der Stadtluzerner Bevölkerung gleich.
Stadtregierung stellt sich hinter Mindestlohn
Die Luzerner Stadtregierung spricht sich für die Beibehaltung des Mindestlohns aus. Dessen Einführung sei «ein klares Bekenntnis zu fairen und existenzsichernden Arbeitsbedingungen in der Stadt Luzern».
In dieser Haltung fühlt sie sich durch ein Urteil des Bundesgerichts bestärkt: Dieses hatte im Juni 2026 entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur (welche ebenfalls Mindestlöhne haben) «aufgrund der Vertrautheit mit den lokalen Bedingungen» die Erwerbsarmut «ebenso zweckmässig bekämpfen können wie der Kanton».
Gegnerinnen und Gegner aus bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden kritisieren den Mindestlohn als kommunalen Sonderweg. Weil er nur auf Stadtgebiet gelte, entstünden zusätzliche Hürden für Unternehmen. Dies gefährde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Luzern.
Mindestlohn noch nicht in Stein gemeisselt
Der städtische Mindestlohn könnte durch die vom Kantonsrat verlangte Gesetzesanpassung allerdings weiterhin gekippt werden. Der Kantonsrat beauftragte nämlich im Herbst 2024 die Regierung damit, kommunale Mindestlöhne zu verbieten. Das war mit der Grund, weshalb die bürgerlichen Fraktionen des Stadtparlamentes einen Vorstoss einreichten, um das städtische Reglement aufzuheben.
Das Stadtparlament stimmte am 26. März hauchdünn für die Aufhebung des Mindestlohns: mit 24 zu 23 Stimmen fiel der Entscheid, der zugleich dem obligatorischen Referendum unterstellt wurde. Die Bevölkerung hat nun entschieden: Der Mindestlohn soll vorerst bleiben.
Ja zur Reduktion der Feuerwehr-Ersatzabgabe
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Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern stimmte am Sonntag zudem einer Reduktion der jährlichen Feuerwehr-Ersatzabgabe zu. 73.7 Prozent sagten Ja, 26.3 Prozent sagten Nein. Damit sinkt die Höhe der Ersatzabgabe von 4.5 Promille auf das zulässige kantonale Minimum von 1.5 Promille.
Im Kanton Luzern sind Personen zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen.
Reserven der Feuerwehr schwinden
Mit dem Ja zur Senkung der Feuerwehr-Ersatzabgabe verringern sich die Einlagen in den entsprechenden Spezialfinanzierungstopf der Feuerwehr um jährlich 4.1 Millionen Franken. Die Finanzierung der Feuerwehr muss daher vorwiegend über das ordentliche städtische Budget erfolgen.
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
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