Nach tödlicher Hundeattacke: Darum schweigen die Behörden

- Lisas (32) Labradoodle Nemo wurde im Mai 2025 am Zürcher Uetliberg von einem Schäferhund tödlich verletzt.
- Vier Monate später traf sie die Halterin und deren Schäferhund wieder ohne Maulkorb.
- Das Veterinäramt bestätigt, eine Risikoanalyse vorgenommen zu haben.
- Das Stadtrichteramt wird ihr nach Rechtskraft Einsicht in den Polizeirapport gewähren.
«Mit meinem neuen Hund und meinen Kindern gehe ich nicht mehr an unseren gewohnten Ort spazieren», sagt Lisa zu 20 Minuten. Im Mai 2025 wurde ihr Hund Nemo am Zürcher Uetliberg von einem Schäferhund tödlich angegriffen. Vier Monate später begegnete sie dort erneut dem Hund und seiner Halterin – ohne Maulkorb. Trotz mehrfacher Nachfragen erhält sie vom Veterinäramt zunächst keine Auskunft zu den getroffenen Massnahmen.
Der Fall löste auch in der 20-Minuten-Community zahlreiche Reaktionen aus. Mehrere Leserinnen und Leser berichteten von ähnlichen Erlebnissen.
Darum muss Lisa auf den Polizeirapport warten
Besonders stutzig macht Lisa, dass sie sich von den Behörden lange nicht ausreichend informiert fühlte. Inzwischen hat das Stadtrichteramt Zürich entschieden, ihr nach Eintritt der Rechtskraft Einsicht in den Polizeirapport zu gewähren, da sie diesen für mögliche Schadenersatzansprüche benötigen könnte.
So kommt der Tierschutz ins Spiel
Auch das Veterinäramt hat ihr inzwischen geantwortet: Es habe eine Risikoanalyse vorgenommen und notwendige Schritte eingeleitet, wie es in einem Schreiben, das 20 Minuten vorliegt, mitteilt. Nach Abschluss des Verfahrens kann Lisa ein Gesuch stellen, um zu erfahren, ob und welche Massnahmen getroffen wurden. Sollte die Hundehalterin einer Auskunft nicht zustimmen, prüfe das Amt, ob Lisa trotzdem Akteneinsicht gewährt werden könne.
Für Lisa sei das «eine Erleichterung», abgeschlossen sei die Sache damit aber noch nicht. Die Halterin des Schäferhundes wollte sich auf Anfrage von 20 Minuten bisher nicht äussern.
In Zürich gilt eines der strengsten Hundegesetze der Schweiz
Zum konkreten Fall Nemo könne sich das Veterinäramt aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äussern. Klar sei aber: Im Kanton Zürich gilt eines der schweizweit strengsten Hundegesetze.
Laut Veterinäramt zeigt sich das auch positiv in den Zahlen: 2025 wurden 628 Beissvorfälle mit anderen Hunden oder weiteren Tieren sowie 206 Fälle von übermässigem Aggressionsverhalten gemeldet. Damit zeichnet sich eine Trendwende ab: Nachdem die Zahlen 2024 stagniert hatten, gingen die Beissvorfälle 2025 leicht zurück.
So handhabt das Veterinäramt Beissvorfälle
Geht eine Meldung ein, prüft das Veterinäramt zunächst die Schwere des Vorfalls und die Dringlichkeit möglicher Massnahmen. Für jeden Fall werde eine individuelle Risikobeurteilung vorgenommen. Entscheidend sei dabei: «Wie gross ist die Gefahr, die vom Hund für die öffentliche Sicherheit ausgeht?»
Je nach Einschätzung reichen die möglichen Massnahmen von Ausbildungskursen über eine Leinen- oder Maulkorbpflicht bis hin zur Beschlagnahmung oder einem Hundehalteverbot. Eine Einschläferung sei «immer nur die letztmögliche Option». Es müsse jeweils die «mildeste, aber dennoch wirksame Massnahme» angeordnet werden.
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Josephine Schertenleib (jos), Jahrgang 2001, arbeitet seit September 2024 für 20 Minuten und ist Teil des Regionen-Teams.
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