Abstimmungen Baselland – Baselbieter Stimmende gegen neue Regeln bei Mehrwertabgabe

- Die Baselbieter Stimmberechtigten lehnen sowohl die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» als auch den Gegenvorschlag des Landrats ab.
- Die Initiative scheitert mit 68 Prozent Nein-Stimmen, der Gegenvorschlag mit 56 Prozent.
- Damit bleibt die Rechtslage vorerst unverändert, obwohl das Bundesgericht eine Anpassung verlangt hat.
Die Baselbieter Stimmberechtigten wollen die Mehrwertabgabe nicht neu regeln. Sie haben am Sonntag sowohl die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» als auch den Gegenvorschlag des Landrats deutlich verworfen.
Mehrwertabgabe bei Ein- und Umzonungen
Kanton Basel-Landschaft: Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe»
-
JA
31.7%
21'420 Stimmen
-
NEIN
68.3%
46'048 Stimmen
Gegenvorschlag Mehrwertabgabe bei Ein- und Umzonungen
Kanton Basel-Landschaft: Gegenvorschlag Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe»
-
JA
43.9%
29'235 Stimmen
-
NEIN
56.1%
37'399 Stimmen
Mit dem Resultat bleibt die Situation bei den Planungsmehrwerten vorerst unverändert. Zur Abstimmung standen zwei unterschiedliche Modelle, wie Gewinne abgeschöpft werden sollen, die durch Ein-, Um- oder Aufzonungen entstehen.
Solche Planungsentscheide können den Wert eines Grundstücks deutlich erhöhen. Die öffentliche Hand sollte nach Ansicht der Befürworter einen Teil dieses Mehrwerts erhalten.
Auf-, Um-, Einzonungen – was ist das?
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Einzonung
Von einer Einzonung spricht man, wenn Land neu zur Bauzone wird. Auf einem bisher nicht bebaubaren Grundstück darf dadurch künftig gebaut werden. Das Land gewinnt dadurch oft an Wert.
Umzonung
Bei einer Umzonung erhält ein Grundstück eine andere Nutzung. Beispielsweise wird eine Industriezone in eine Wohnzone umgewandelt. Auch dadurch kann der Wert eines Grundstücks steigen.
Aufzonung
Von einer Aufzonung spricht man, wenn auf einem Grundstück dichter oder höher gebaut werden darf als bisher, etwa wenn statt drei neu fünf Stockwerke erlaubt sind. Dadurch erhöht sich in der Regel ebenfalls der Wert des Bodens.
Für die Gegnerinnen und Gegner beider Vorlagen ist das Resultat ein klares Signal. SP-Präsidentin Tanja Cucè sagt, die Bevölkerung habe die vorgeschlagenen Modelle bewusst verworfen. Das klare Resultat überrasche sie in dieser Deutlichkeit positiv.
Cucè wertet das Resultat als Zeichen dafür, «dass die Leute wollen, dass ein Teil des entstehenden Mehrwerts an die Bevölkerung zurückgeht und nicht einfach nur bei den Investoren bleibt». Zudem zeige das Resultat, dass die vorgeschlagenen Lösungen an der Bevölkerung «vorbei geplant» gewesen seien.
SVP: «Komplexe Vorlagen»
Anders beurteilt SVP-Landrat Peter Riebli den Abstimmungsausgang. Für ihn spielte vor allem die Komplexität der Vorlagen eine Rolle. Im Abstimmungskampf seien verschiedene Modelle und Prozentsätze diskutiert worden. «Die Bevölkerung hat sich am Schluss entschieden, das Ganze abzulehnen», sagt Riebli.
Das Resultat zeige aus seiner Sicht nicht, dass die Bevölkerung höhere Abgaben wolle. Vielmehr habe sie befürchtet, dass Bauen und Wohnen teurer werden könnten.
Mit dem doppelten Nein steht die Baselbieter Politik wieder am Ausgangspunkt. Eine Anpassung des Gesetzes wäre eigentlich nötig gewesen, nachdem das Bundesgericht Teile der heutigen Regelung aufgehoben hatte. Die oberste Gerichtsinstanz der Schweiz hatte es für rechtswidrig befunden, dass der Kanton nur bei Einzonungen Abgaben vorsehe und der Freibetrag mit 50'000 Franken zu hoch sei.
Sowohl die Regierung als auch der Landrat hatten deshalb den Gegenvorschlag unterstützt. Eine neue Lösung für den Umgang mit Planungsmehrwerten muss nun erneut diskutiert werden.
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
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