Kindes- und Erwachsenenschutz – Zahl der Kesb-Massnahmen ist 2025 weiter angestiegen

- Die Zahl der Personen unter einer Schutzmassnahme der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht.
- Ende vergangenen Jahres waren 164’336 Menschen betroffen.
- Dies entspricht einer Zunahme von 3.4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Rund ein Drittel der Betroffenen waren Kinder, zwei Drittel Erwachsene, wie die von der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) veröffentlichten Zahlen zeigen. Die Entwicklung folgt einem Trend, der seit den 1990er-Jahren anhält, mit jährlichen Zunahmen von zwei bis drei Prozent.
Besonders deutlich wird dies im Zehnjahresvergleich: Zwischen Ende 2016 und Ende 2025 stiegen die Fallzahlen im Kindesschutz um 20 Prozent und im Erwachsenenschutz um 26 Prozent. Dieses Wachstum lag damit deutlich über jenem der Bevölkerung im selben Zeitraum, das bei Kindern 6.6 Prozent und bei Erwachsenen 8 Prozent betrug.
Gesellschaftliche Gründe für Zunahme
Der Anstieg bedeute nicht zwingend, dass es den Menschen schlechter gehe als früher. «Wer Unterstützung braucht, sucht und erhält diese heute häufiger als noch vor zehn Jahren», wurde Kokes-Generalsekretärin Diana Wider in der Mitteilung zitiert.
Was darf die Kesb?
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Kesb-Massnahmen reichen von unterstützenden Beistandschaften bis hin zur Entziehung der elterlichen Sorge. Sie werden angeordnet, wenn der Schutz eines Kindes oder einer erwachsenen Person nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Themen wie psychische Gesundheit oder häusliche Gewalt würden offener angesprochen. Angehörige, Schulen, Spitäler und die Polizei schauten genauer hin und reagierten früher. Die steigenden Fallzahlen sind laut der Mitteilung aber auch ein Zeichen für ein stark gefordertes und teilweise überlastetes Hilfssystem.
Als Gründe für die Zunahme werden auch lange Wartezeiten in der Psychiatrie genannt. Auch Kinderschutzgruppen, Frauenhäuser und Beratungsstellen stiessen regelmässig an ihre Kapazitätsgrenzen. Zudem führe eine immer älter werdende Bevölkerung zu mehr Unterstützungsbedarf im Erwachsenenschutz, beispielsweise wegen Vereinsamung.
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