Oberverwaltungsgericht NRW kippt Websperren für Pornhub und YouPorn
Der hiesige Jugendschutz im Internet steht vor Hürden durch europäisches Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster am Freitag mit zwei unanfechtbaren Eilbeschlüssen klargestellt hat. Demnach darf die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW großen Internetanbietern vorläufig nicht aufgeben, die Erotikseiten Pornhub und YouPorn für den Abruf in Deutschland zu sperren. Die Richter bestätigten damit die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und entzogen den nationalen Sperrverfügungen vorerst die rechtliche Grundlage.
Der Streit offenbart erneut die großen Reibungspunkte zwischen nationalen Regulierungsansätzen und dem europäischen Gesetzesrahmen. Beide Plattformen werden von der auf Zypern ansässigen Betreibergesellschaft Aylo angeboten. Auf den Seiten können Nutzer pornografische Inhalte konsumieren, ohne dass ein wirksames Altersverifikationssystem sicherstellt, dass Minderjährige effektiv außen vor bleiben. Das verstößt gegen die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Die national ausschlaggebende LfM NRW scheiterte zunächst wegen des Firmensitzes in einem anderen EU-Staat bei den Betreibern mit behördlichen Zwangsmaßnahmen. So erließ sie im April 2024 Sperrverfügungen gegen Access-Provider wie Vodafone, um die Domains in Deutschland blockieren zu lassen. Dagegen wehrten sich Aylo und der Internetanbieter erfolgreich vor Gericht.
DSA ist entscheidend
Zur Begründung führt das OVG aus, dass die behördlichen Sperranordnungen gegen EU-Recht verstoßen. Zwar sei unbestritten, dass die fehlende Altersprüfung nicht im Einklang mit deutschen Jugendschutzbestimmungen stehe. Doch lasse sich dieser Verstoß dem Betreiber nicht anlasten. Das europäische Herkunftslandprinzip, das den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt aufrechterhalten soll, garantiere, dass sich Online-Anbieter grundsätzlich nur an die Gesetze ihres Sitzlandes halten müssten. Bei den Plattformen ist demnach primär Zypern für die Einhaltung rechtlicher Standards zuständig.
Ein noch gewichtigerer Grund für die Rechtswidrigkeit liegt nach Ansicht des 13. Senats im Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024. Diese Verordnung hat den digitalen Jugendmedienschutz und die Plattformregulierung für die gesamte EU harmonisiert. Damit ist für nationale Alleingänge kein Raum mehr. Soweit der DSA überhaupt Rechtsgrundlagen für Websperren und behördliche Eingriffe vorsieht, können die hiesigen Medienanstalten solche harten Eingriffe nicht anordnen. Das europäische Regelwerk bündelt die Aufsicht gezielt auf übergeordneter Ebene.
Die aktuellen Entscheidungen (Az.: 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25) fügen sich in eine bewegte juristische Historie ein, in der sich Gerichte und Behörden widersprüchliche Gefechte lieferten. Noch im August 2025 hatte das OVG Rheinland-Pfalz in einem Parallelverfahren entschieden, dass 1&1 Pornhub und YouPorn sperren muss. Anfang 2026 hielten andere Gerichte die Sperrverfügungen aber nicht mehr aufrecht.
Die EU-Kommission ist am Drücker
Das bedeutet nicht, dass pornografische Plattformen aus dem europäischen Ausland in Deutschland ungesteuert Inhalte für Minderjährige bereitstellen dürfen. Auch der DSA enthält Klauseln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsschädlichen Inhalten. Für die Durchsetzung und Ahndung von Verstößen sieht die Verordnung aber klare Zuständigkeiten vor. Für YouPorn ist prinzipiell Zypern als Sitzstaat in der Pflicht. Für Pornhub als sehr große Online-Plattform ist aufgrund der hohen Nutzerzahlen die EU-Kommission zuständig. Sie hat bereits ein entsprechendes Prüfverfahren gegen Pornhub eingeleitet. Mit einem Bußgeld ist zu rechnen.
Die Beschlüsse des OVG NRW verdeutlichen ein Dilemma. Den hiesigen Medienwächtern bleiben bei grenzüberschreitenden Sachverhalten faktisch die Hände gebunden, solange die europäischen Aufsichtsbehörden ihre Kontroll- und Sanktionsinstrumente nicht konsequent ausschöpfen. Andererseits stärkte der Europäische Gerichtshof jüngst die Rechte der Mitgliedstaaten: Sie dürfen prinzipiell strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem Urteil vom Juni können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Alterskontrolle verlangen. Zunächst muss das Herkunftsland der Plattform aber aufgefordert werden, selbst aktiv zu werden.
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