Schweizer Granaten im Nahen Osten

Professorin warnt vor Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes
Schweizer Granaten im Nahen Osten
Die Schweiz lieferte Handgranaten in die Emirate, die gaben sie weiter, und am Ende landeten einige bei IS-Terroristen. Mit dem neuen Kriegsmaterialgesetz könnte das häufiger geschehen, warnt eine Professorin.
Publiziert: vor 27 Minuten
Schweizer Handgranaten liegen auf deinem Holztisch im Nordwesten Syriens. Sie dürften nicht hier sein, die Schweiz hat nie Waffen nach Syrien geliefert. Und doch liegen sie da, nachdem sie eine lange Reise zurückgelegt haben. Ihre Geschichte ist verworren. Für Kritiker von Waffenexporten ist sie der Inbegriff dessen, was beim Verkauf von Schweizer Rüstungsgütern schiefgehen kann.
Das Foto der Granaten stammt vom April 2021. Es zeigt sieben Splittergranaten vom Typ HG 85, hergestellt vom Schweizer Rüstungskonzern Ruag. Sie liegen neben zwei amerikanischen M67-Granaten. Experten des Waffenanalysezentrums Ares haben die Aufnahme verifiziert. Blick veröffentlicht sie als erste Schweizer Zeitung. Das Bild ist der letzte bekannte Hinweis auf den Verbleib von Schweizer Handgranaten, die sich seit Jahren unkontrolliert im Nahen Osten verbreiten.
Die Spur der Granaten
Nun werden sie wieder zum Politikum. Im November stimmt die Schweiz über das neue Kriegsmaterialgesetz ab. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage und hat diese Woche den Abstimmungskampf eröffnet. Die Befürworter argumentieren, es gehe um die Rettung der heimischen Rüstungsindustrie, die wegen strenger Vorschriften unter Druck stehe. Die Gegner warnen: Mit dem Gesetz steige das Risiko, dass Schweizer Waffen bei Terrorgruppen landen. So wie die Handgranaten in Syrien.
Eigentlich waren sie für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bestimmt. In den Jahren 2003 und 2004 hat die Schweiz 225’162 Handgranaten an die VAE geliefert. Die Armee des Emirats unterschrieb damals eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung (NWAE). Dennoch verschenkten die VAE 2004 rund 65’000 Granaten an Jordanien. Von dort dürften sie nach Libyen und Syrien gelangt sein, unter anderem in die Hände von IS-Terroristen.
Die VAE nutzten zur Weitergabe der Granaten eine rechtliche Grauzone. Die unterzeichnete NWAE verbot den Weiterverkauf von Schweizer Kriegsmaterial. Doch eine Schenkung war nicht explizit untersagt. Als Reaktion verbot der Bundesrat 2006 jegliche Formen der Weitergabe, inklusive Schenkungen. 2012 verschärfte er die Kriegsmaterialverordnung weiter und führte sogenannte «Post Shipment Verifications» ein. Das sind regelmässige Kontrollen in den Empfängerländern, um sicherzugehen, dass exportiertes Schweizer Kriegsmaterial korrekt gehandhabt wird.
Ein Paradigmenwechsel
Mit der künftigen Regelung, die im November zur Abstimmung kommt, würden die Kontrollmechanismen deutlich gelockert, warnt Evelyne Schmid (44). Die Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne hat die Vorlage analysiert und in der juristischen Publikation «Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht» einen Aufsatz veröffentlicht. Schmid schreibt darin: «Die Kontrollen der Weitergaben würden nicht nur geschwächt, sondern im Regelfall würde gänzlich darauf verzichtet.» Zudem erhalte der Bundesrat die Möglichkeit, von allen Bewilligungskriterien abzuweichen.
Künftig wäre eine NWAE nicht mehr zwingend – und das bei allen Ländern, die Schweizer Waffen abnehmen. Der Bundesrat könnte zwar theoretisch weiterhin eine NWAE verlangen, wenn «aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern». Schmid hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Landesregierung in der Praxis darauf beharren würde. Wenn eine NWAE nicht mehr klar gesetzlich vorgeschrieben sei, könne ein Bestehen darauf von den Abnehmerländern als «undiplomatisch» aufgefasst werden oder zu «Kritik und Druck vonseiten der Rüstungsfirmen» führen, schreibt die Professorin in ihrer Analyse.
«Aus den Augen, aus dem Sinn»
Mit den NWAE würden auch die Kontrollen vor Ort wegfallen, und damit das zentrale Instrument, um missliebige Weitergaben zu verhindern. Es entstehe die Möglichkeit, dass Schweizer Kriegsmaterial legal an «unerwünschte Empfänger» weitergereicht werde, darunter an «Konfliktländer, autoritäre Regimes, Terrorgruppen oder auch an Staaten, denen die Schweiz lieber nicht zu Kriegsmaterial verhelfen möchte».
Auf Anfrage sagt die Professorin: «Das neue Gesetz wäre ein Paradigmenwechsel.» Wiederausfuhren würden überallhin in Kauf genommen, auch nach Saudi-Arabien, Sudan oder Israel. Die Praxis werde lauten: «Aus den Augen, aus dem Sinn.» Selbst Waffenverkäufe an europäische Länder könnten dann problematisch sein.
Massaker im Sudan
Als Beispiel erwähnt Schmid die britische Regierung, die modernstes Kriegsmaterial an die Vereinigten Arabischen Emirate weitergegeben hat. Die VAE rüsteten damit im Sudan die Rapid Support Forces aus, eine paramilitärische Miliz. Deren Kämpfer haben in der westsudanesischen Stadt al-Faschir Tausende Frauen, Männer und Kinder hingerichtet. Es ist eines der bislang grössten Massaker im 21. Jahrhundert.
Schmid weist darauf hin, dass unkontrollierte Weitergaben unvorhersehbare Auswirkungen haben werden. Zum einen, weil die Kriegsmaterialexporte weltweit stark steigen, auch die der Schweiz: 2025 beliefen sie sich auf 948,2 Millionen Franken (43 Prozent mehr als im Vorjahr), was nahe am Allzeithoch liegt. Von 2021 bis 2025 belegte die Schweiz weltweit Rang 20 bei den Waffenexporten (ohne Munition oder Kleinwaffen).
Zum anderen, weil zugleich die Anzahl bewaffneter Konflikte seit Jahren zunimmt. «Das begünstigt, dass Schweizer Waffen in falsche Hände geraten», so Schmid. Mit anderen Worten: Bilder wie jene der Ruag-Granaten auf einem Holztisch in Syrien dürften künftig öfter auftauchen.
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