heise+ | Altersvorsorge für Kinder: Die Frühstartrente erklärt
Einschulung, der nächste Schwimmkurs, eventuell ein neues Fahrrad: Wenn das eigene Kind seinen sechsten Geburtstag feiert, kreisen die Gedanken der Eltern um viele Dinge. Was bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht dazugehörte: die Altersrente des Nachwuchses. Das könnte sich aber ändern. Denn mit der Frühstartrente soll Anfang 2027 die nächste Phase der umfangreichen Rentenreform starten. Damit möchte die Bundesregierung das Risiko einer späteren Altersarmut reduzieren.
Der Staat schenkt dann jedem Kind ab dem sechsten Lebensjahr 1.440 Euro – ohne dass Eltern selbst etwas einzahlen müssen. Der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant. So der Stand Mitte August 2026. Allerdings steht die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats noch aus – die Zustimmung zum Frühstartrentengesetz (FrühStRG) gilt aber als wahrscheinlich.
- Der Staat knüpft die Frühstartrente vermutlich nur an zwei Bedingungen: das Geburtsjahr und den Wohnort.
- Die eingezahlten Gelder fließen in den Kapitalmarkt, eine freie Wahl zwischen Aktien, ETFs, Anleihen und anderem haben Eltern aber nicht.
- Eltern, Verwandte und andere können ebenfalls in das Depot der Frühstartrente einzahlen, wirtschaftlich sinnvoll ist das unter Umständen aber nicht.
Im Folgenden erklären wir, wie die Frühstartrente im Detail funktionieren soll, wer für die neue Säule der Altersvorsorge überhaupt infrage kommt und warum es auch ohne Antrag Geld gibt. Ebenso gehen wir darauf ein, ab wann das angesparte Geld verfügbar und welche Verknüpfung mit dem ebenfalls neuen Altersvorsorgedepot vorgesehen ist.
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