Trinkgelder sollen steuer- und AHV-frei bleiben

- Der Nationalrat hat am Montag eine Motion angenommen, wonach Trinkgelder generell steuer- und AHV-frei bleiben sollen.
- Das Parlament blockierte damit einen Prüfauftrag des Bundesrats, der strengere Regeln für elektronisch bezahlte Trinkgelder erwogen hatte.
- Gastrosuisse begrüsst den Entscheid, die SP warnte vor einem geschwächten Sozialschutz – der Nationalrat stimmte mit 125 zu 51 Stimmen zu.
Trinkgeld gehört nicht zum Lohn und soll deshalb weder der Einkommenssteuer noch der AHV unterliegen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) angenommen. Der Entscheid fiel mit 125 zu 51 Stimmen.
Bisher waren Trinkgelder nur steuer- und AHV-pflichtig, wenn sie einen wesentlichen Teil des Lohns ausmachten. Ab welchem Betrag das der Fall ist, definiert das Gesetz allerdings nicht genau. Der Bundesrat wollte die Situation deshalb im Rahmen einer Vernehmlassung klären und prüfen, ob insbesondere für elektronisch bezahlte Trinkgelder strengere Regeln gelten sollen, damit sie zur Finanzierung der AHV beitragen.

Das Parlament schob diesem Vorhaben nun einen Riegel vor und befreite gleich sämtliche Trinkgelder – egal welcher Höhe – von der Steuer- und AHV-Pflicht.
Elektronische Trinkgelder im Fokus
«Es geht nicht darum, beim Trinkgeld etwas Neues einzuführen», sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen der Kommission. Vielmehr solle eine bewährte Praxis weitergeführt werden, an die sich Kundinnen und Kunden in verschiedenen Branchen gewöhnt hätten. Auch die Betroffenen schätzten diese Gesten. «Diese Praxis muss beibehalten und darf nicht weiter verkompliziert oder gar ungerecht werden.»
Trinkgelder würden immer häufiger elektronisch bezahlt, so Hess. «Dadurch lässt sich genau nachvollziehen, welcher Betrag geflossen ist.» Bei bar bezahlten Trinkgeldern, die weiterhin weit verbreitet seien, sei das kaum möglich. «Es geht darum, eine Ungleichbehandlung nicht weiter zu verschärfen.»

Zudem handle es sich bei Trinkgeldern laut Bundesgericht um Schenkungen, erinnerte Hess. Damit würden Gäste ihre Anerkennung für guten Service und freundliche Bedienung ausdrücken. «Wer Trinkgeld gibt, will sich für eine Leistung bedanken und nicht in die Sozialversicherungen einzahlen», so die Haltung der Kommissionsmehrheit.
Kritik von links und vom Bundesrat
Barbara Gysi (SP/SG) wehrte sich vergeblich gegen die Motion. Diese verlange, dass künftig gar keine Trinkgelder mehr sozialversicherungspflichtig seien, auch nicht bei hohen Beträgen. «Das ist bedauerlich», sagte sie.

Gerade bei digitalen Zahlungen zeige sich, dass Trinkgelder bis zu 15 oder 20 Prozent des Lohns ausmachen könnten, in Grossstädten teils 1000 bis 1500 Franken monatlich. Diese Beträge bei den Sozialversicherungen nicht mehr zu berücksichtigen, sei ein Rückschritt und schwäche den sozialen Schutz der Angestellten, so Gysi.
Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider warnte vor einer generellen Ausnahme. Sie schaffe eine steuerliche Ungleichbehandlung: Angestellte mit hohen Trinkgeldern würden gegenüber Tieflohnbezügern in anderen Branchen bevorzugt, obwohl Letztere jeden verdienten Franken versteuern müssten. Zudem könne die Regelung Missbrauch und Schwarzarbeit begünstigen. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten nicht.
Gastrosuisse zufrieden
Gastrosuisse begrüsst den Entscheid. «Er sendet ein starkes Signal an Mitarbeitende und Unternehmen», sagt Präsident Beat Imhof. Freiwillige Trinkgelder gehörten dem Personal. Nun sei der Bundesrat gefordert, den klaren Auftrag des Parlaments umzusetzen.
Wie viel Trinkgeld gibst du meistens im Restaurant?

Christine Talos (cht) ist seit 2011 Journalistin in der Rubrik Schweiz/Regionen. Ihr Spezialgebiet ist die Schweizer Politik.
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