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Friday, September 18, 2026

Klage gegen Spitalplanung – Bundesverwaltungsgericht bremst Krankenkassen in Leiturteil

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Das wollte der Krankenkassenverband: Der Krankenkassenverband Prio Suisse störte sich an der Spitalplanung im Kanton Schwyz, der über drei Spitäler verfügt. Um eine Überversorgung zu verhindern, verlangte der Krankenkassenverband, dass der Kanton das Angebot der Spitäler besser über die Kantonsgrenzen hinweg abstimmt. Er klagte daher gegen die Spitalliste des Kantons Schwyz, also die Vergabe der Angebote. Dazu nutzte er das relativ neue Instrument des Verbandsbeschwerderechts.

Das Verbandsbeschwerderecht: Im Schweizer Gesundheitswesen gibt es seit 2024 ein Beschwerderecht für Verbände, das Krankenversicherer nutzen können, um etwa die kantonale Spitalplanung zu kontrollieren. Ziel des Instrumentes ist letztlich, Gesundheitskosten einzudämmen, Überangebot zu vermeiden und auch die interkantonale Spitalplanung zu fördern. Dieses Recht wollten sich die Krankenkassen nun im Kanton Schwyz eigentlich zunutze machen.

Menschen in medizinischer Schutzkleidung gehen durch einen Krankenhausflur.
Legende: Drei Spitäler gibt es im Kanton Schwyz. Der Krankenkassenverband Prio.Swiss klagte gegen die Spitalplanung. Keystone / GAETAN BALLY

Das ist das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht bremst den Krankenkassenverband aus. Es beurteilt die Beschwerde als unzulässig und tritt daher nicht auf sie ein. Als Begründung gibt das Gericht an, dass nicht eine gesamte Spitalliste als solche angefochten werden könne, sondern nur einzelne Leistungsaufträge von Spitälern. Es ist das erste Urteil zu diesem neuen Verbandsbeschwerderecht und gilt somit als Leiturteil.

Das sagt Prio.Swiss: Der Krankenkassenverband Prio.Swiss bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten ist. «Die inhaltliche Kritik an der Schwyzer Spitalplanung wurde aber nicht beurteilt und sie wird nun auch nicht mehr beurteilt», sagt Saskia Schenker, Direktorin von Prio.Swiss. Der Krankenkassenverband wolle sich nun vorbehalten, künftig Beschwerde gegen einzelne Leistungsaufträge einzureichen. «Es stellt sich nun aber auch die politische Frage, ob das Instrument des Verbandsbeschwerderechts auch ausreichend ausgestaltet ist zur Kontrolle der Spitalplanung der Kantone», so Saskia Schenker.

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