Hacker, Stadler Rail, Lösegeld, Geheimdienst: 12 Jahre gefordert

- Ein ukrainischer Software-Ingenieur soll Erpresserprogramme für eine internationale Hackergruppe entwickelt haben.
- Auftraggeber war ein Landsmann in Moskau, der unter einer Tarnidentität des russischen Geheimdienstes FSB agierte.
- Unter den zehn betroffenen Firmen waren vier Schweizer Unternehmen. Sie zahlten kein Lösegeld.
- Der Staatsanwalt verlangt eine zwölfjährige Freiheitsstrafe und eine ebenso lange Landesverweisung.
Es ist ein aussergewöhnlicher Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Zürich am Montag befasste. Vor den Schranken stand ein heute 52-jähriger Ukrainer aus dem Kanton Baselland, der seit Oktober 2021 in Haft sitzt. Er hat sich laut Anklageschrift im Juni 2018 mit Oleksandr Ieremenko, einem ukrainischen Auftraggeber in Moskau, und weiteren Personen zusammengeschlossen. Der Auftraggeber agierte unter einer Tarnidentität des russischen Geheimdienstes FSB und soll im Februar 2022 durch einen Fenstersturz in Moskau zu Tode gekommen sein.
Ziel der Hackergruppe war es, in die IT-Netzwerke von möglichst vielen Unternehmen in Westeuropa und Nordamerika einzudringen und die Daten inklusive Back-up-Dateien zu verschlüsseln. Die Beschuldigten verlangten dann Lösegeld in Form von Bitcoins, um die Daten wieder zu entschlüsseln. In einer Erpressernachricht schrieben die Hacker, die Daten seien mit militärischen Algorithmen verschlüsselt. Jeder Versuch einer Wiederherstellung durch Dritte führe zu deren Zerstörung.
Schweizer Firmen zahlten kein Lösegeld
In der Anklageschrift sind zehn Firmen aufgelistet, wobei vier davon Schweizer Firmen waren: Meier Tobler AG, Crealogix AG, IHI Ionbond AG und Stadler Rail AG. Drei Firmen – keine davon aus der Schweiz – zahlten Lösegeld in der Höhe von 4,5 Millionen Franken. Der Schaden, den die Hacker dadurch verursachten, war jedoch enorm und wird auf über 100 Millionen Franken beziffert. So erlitten die Firmen Betriebsunterbrüche, Lieferverzögerungen und Arbeitsausfälle und mussten Sondereinsätze leisten.
Der Beschuldigte soll die Ransomware (Erpressungssoftware) massgeblich mitentwickelt haben. Insgesamt soll er rund eine halbe Million Franken in Bitcoins aus den Lösegeldforderungen und der Entwicklung der Ransomware erhalten haben. Zudem wurden auf seinem Computer und Laptop eine Unmenge von kinderpornografischen Bildern und Filmen gefunden.
Staatsanwalt verlangt zwölf Jahre
Der Ukrainer lebt mit seiner Familie seit 2012 in der Schweiz. Er verneint, als Hacker gearbeitet zu haben: «Ich habe nie so etwas getan.» Der Richter erwähnte, dass bei der Hausdurchsuchung die entsprechende Ransomware auf seinen Computern gefunden wurde, worauf der Beschuldigte antwortete: «Ich habe für einen unbekannten Auftraggeber gearbeitet, aber nie Erpressungssoftware entwickelt.»
Der Staatsanwalt verlangt wegen Erpressung, Geldwäscherei, Datenbeschädigung und illegaler Pornografie eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und eine ebenso lange Landesverweisung. «Der Beschuldigte war keine Randfigur», sagte er. Der Software-Entwickler habe in der Hackergruppe eine zentrale Rolle gespielt, jahrelang zielgerichtet Straftaten begangen und einen gigantischen Schaden verursacht.
Secret Service: Kopfgeld von einer Million
Der Staatsanwalt kam auch auf die Rolle des Auftraggebers in Moskau zu sprechen. Oleksandr Ieremenko habe gute Verbindungen zum russischen Geheimdienst FSB gehabt und sei 2020 von den US-Behörden gesucht worden. Der Secret Service hat eine Belohnung von einer Million Dollar ausgeschrieben.

Es ist nicht klar, ob es sich beim Fenstersturz in Moskau 2022 um einen Suizid, einen Unfall oder eine Liquidierung gehandelt hat. Laut «NZZ» könnte es auch sein, dass der Tod inszeniert gewesen sei. Das hätte es Ieremenko ermöglicht, unterzutauchen – und unter anderer Identität weiterzuleben.
Demgegenüber fordert der Anwalt – er ist bereits sein vierter – einen Freispruch und eine Entschädigung für die knapp fünfjährige Haft: «Der Staatsanwalt hat nicht nachweisen können, welche Handlungen der Beschuldigte persönlich oder als Mittäter begangen hat.»
Weiter kritisiert der Verteidiger juristische Mängel in der Untersuchung. «Mein Mandant wurde bei der Hausdurchsuchung über das Siegelungsrecht der elektronischen Daten nicht genügend aufgeklärt.» Deshalb seien sämtliche Computerauswertungen nicht verwertbar und die Anklage würde in sich zusammenfallen.
Das Gericht will das Urteil am Donnerstag, 10. September, fällen.
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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