Bonnie Blue versteigerte Babynamen – so soll ihr Kind heissen

- Die britische Sexarbeiterin Bonnie Blue (27) will ihr neugeborenes Baby «BetBolt» nennen – nach einem Wettanbieter und Krypto-Casino.
- Sie soll das Recht zur Namenswahl versteigert haben und behauptet, dafür 2,25 Millionen Dollar kassiert zu haben.
- Die Ankündigung löst heftige Kritik in den sozialen Medien aus.
«Ich werde ‹BetBolt› über den Spielplatz rufen»: Bonnie Blue will ihrem neugeborenen Baby offenbar einen höchst ungewöhnlichen Namen geben – und soll dafür nach eigenen Angaben 2,25 Millionen Dollar kassiert haben.
Die 27-Jährige gab am Dienstag auf Instagram bekannt, ihr erstes Kind nach dem Wettanbieter und Krypto-Casino «BetBolt» benennen zu wollen. Zuvor habe sie das Recht zur Namenswahl an den Meistbietenden versteigert, wie «Daily Star» berichtet. Im Rennen sollen auch die Namen «Top G», «Group Project» oder «Clavicular» gewesen sein.
Termin beim Standesamt steht
Blue behauptet, sie wolle «BetBolt» nun tatsächlich als offiziellen Vornamen eintragen lassen. Sie habe bereits einen Termin beim zuständigen Standesamt am Mittwoch.
«Tolle Mutter»
Bonnie Blues Sprecher hatte Ende August die Geburt des Kindes gegenüber «Us Weekly» bestätigt. Dennoch bleiben Fragen offen: Weder das Geschlecht noch der Vater des Kindes sind bekannt. Unabhängig überprüfbare Belege dafür, dass Blue tatsächlich selbst schwanger war und das Kind zur Welt brachte, liegen bislang nicht vor.
Die Sexarbeiterin, die mit provokanten Aktionen regelmässig für Aufmerksamkeit sorgt, stiess mit der Ankündigung des ungewöhnlichen Namens in den sozialen Medien auf deutliche Kritik. «Tolle Mutter», kommentierte eine Person ironisch. Andere Nutzer äusserten vor allem Mitleid mit dem Baby.
In der Schweiz dürfen Eltern den Vornamen ihres Kindes grundsätzlich frei wählen. Grenzen setzt jedoch das Kindeswohl: Das Zivilstandsamt kann Namen ablehnen, wenn sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen – etwa weil sie beleidigend oder anstössig sind oder dem Kind erhebliche Nachteile bereiten könnten.
Britische Politikerin reicht Beschwerde ein
Die Kontroverse folgt auf Kritik an einem früheren Social-Media-Video von Blue, das der britischen Kinderschutzorganisation NSPCC gemeldet wurde. Darin warb sie für ihren OnlyFans-Account, während sie mit ihrem erst wenige Wochen alten Baby auf einem Bett sass und von mehreren Männern mit Sturmhauben umgeben war.
Welche Grenze sollte es bei Babynamen aus deiner Sicht geben?
Das Video sorgte für heftige Reaktionen. Auch die britische Politikerin Joy Morrissey reichte eine Beschwerde ein. Wenn die Sicherheit eines Kindes auf dem Spiel stehe, sei Wegsehen «keine Option», erklärte sie.
«Kinder dürfen niemals in Pornografie verwickelt, für die Bewerbung von Unterhaltung für Erwachsene instrumentalisiert oder in die sexualisierte kommerzielle Marke eines Elternteils einbezogen werden», schrieb Morrissey. «Allein die Vorstellung, dass ein Kind solchen Umständen ausgesetzt sein könnte, ist zutiefst verstörend.»
Karin Leuthold (kle), Jahrgang 1968, arbeitet seit 2005 für 20 Minuten und ist derzeit am Newsdesk tätig.
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