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Wednesday, November 4, 2026

Beifahrerin (27) starb bei Unfall – Lenker drohen 6 Jahre Haft

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  • In Elgg kam es im Juli 2023 zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Fahrer wurde wegen Verdachts auf ein Raserdelikt festgenommen.
  • Für seine 27-jährige Beifahrerin kam jede Hilfe zu spät – sie verstarb noch auf der Unfallstelle.
  • Der heute 30-jährige Kosovare steht am Mittwoch wegen eventualvorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Winterthur.
  • Ihm drohen eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Jahre Landesverweis.
  • Das Gericht fällt das Urteil am Donnerstagnachmittag.

Der heute 30-jährige Kosovare hat im Juli 2023 nach dem Konsum diverser Biere (mindestens 0.83 Promille) eine 27-jährige Kollegin und Rapperin in Winterthur abgeholt und wollte um 22.30 Uhr mit ihr nach Hause in Ettenhausen/TG fahren.

Vor der Bahnüberführung der Schneiterstrasse in Elgg fuhr er mit mindestens 88 km/h (statt der erlaubten 80 km/h) in die Rechtskurve.

Das Auto stürzte mehrere Meter tief die Böschung der nahe gelegenen Bahnlinie hinunter und musste mit einem Kran hinaufgehievt werden.

Das Auto stürzte mehrere Meter tief die Böschung der nahe gelegenen Bahnlinie hinunter und musste mit einem Kran hinaufgehievt werden.BRK News

Beifahrerin starb noch auf Unfallstelle

Laut Anklageschrift überschritt er dabei die physikalische Kurvengrenzgeschwindigkeit von 80 bis 85 km/h, sodass es unmöglich war, die Rechtskurve sicher zu befahren. Bei dieser «waghalsigen und hochriskanten» Fahrweise geriet sein Seat auf die Gegenfahrbahn und kam links von der Strasse ab. Das Auto schoss über die Leitplanke, hob ab und schlug nach rund 20 Metern sehr heftig neben dem Bahngleis auf.

Die – wie der Lenker – nicht angegurtete Beifahrerin erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb noch auf der Unfallstelle. Der Lenker wurde nur leicht verletzt.

Schon vorher «Billett» weg wegen zu hohen Tempos

Am Prozess am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur macht der Beschuldigte einen angeschlagenen Eindruck. Wie er sagt, befindet er sich in einer Traumatherapie. Er hat seinen Job als Karosseriespengler aufgegeben und arbeitet als Pflegehelfer. Die Konfrontation mit Unfallwagen bei der täglichen Arbeit hätte Flashbacks ausgelöst, sagte der im Kanton St. Gallen wohnhafte Beschuldigte.

Er hatte den Fahrausweis erst dreieinhalb Monate vor dem Unfall wiedererhalten, nachdem ihm das «Billett» im gleichen Jahr wegen überhöhter Geschwindigkeit zweimal abgenommen worden war. Zudem hat er Schulden von 50’000 Franken von einem selbst verschuldeten Autounfall.

Zum Unfall sagte er: «Ich habe die Kollegin angeschaut und mit ihr geredet.» Er habe die Kurve zu spät gesehen und aus Reflex eine Vollbremsung gemacht, worauf er auf die Gegenfahrbahn geriet. Er sei aber nicht zu schnell gefahren.

Staatsanwalt verlangt eine Strafe von sechs Jahren

Der auf Raserdelikte spezialisierte Staatsanwalt klagt den Kosovaren wegen eventualvorsätzlicher Tötung an und verlangt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Zudem sei eine zehnjährige Landesverweisung auszusprechen, und der Beschuldigte solle die Untersuchungskosten in der Höhe von 35’000 Franken übernehmen.

«Vorsatz oder Fahrlässigkeit?» Dies ist für den Staatsanwalt die entscheidende Frage. Es habe sich nicht einfach nur um einen Unfall gehandelt, sondern der Beschuldigte habe den Tod der Beifahrerin billigend in Kauf genommen. «Er kannte die Strecke und die Kurve und hätte unter dem Einfluss des Alkohols gar nie fahren dürfen», sagte der Staatsanwalt.

Es handle sich beim Beschuldigten um einen dreifach vorbestraften Mann, der schon etliche Male seinen Führerausweis abgeben musste. Sein Fazit: «Mitleid mit Rasern hat im Gericht nichts zu suchen, das Mitleid gehört nur den Angehörigen des Todesopfers.»

Der Anwalt der Hinterbliebenen sagte, dass die Mutter des Opfers gebrochen sei und die beiden Schwestern seither in psychologischer Behandlung seien. «Ein unbeschwertes Familienleben ist nicht mehr möglich.»

Verteidiger verneint ein Raserdelikt

Der Verteidiger verlangt einen Freispruch vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung und den Verzicht auf die Landesverweisung. Er sei lediglich wegen Verletzung der Verkehrsregeln mit einer Busse zu bestrafen.

Sein Mandant sei kein Raser: «Er fuhr nicht mit krass überhöhter Geschwindigkeit, das Spurenbild spricht dagegen.» Die gefahrenen 88 km/h würden nur knapp über der Kurvengrenzgeschwindigkeit liegen. Das Auto sei wegen des abrupten Bremsmanövers über die Kurve gefahren: «Ein Eventualvorsatz ist nicht bewiesen.»

Das Gericht wird das Urteil am Donnerstag um 16 Uhr fällen.

Stefan Hohler

Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.

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