Urteil Bezirksgericht Zofingen – Wahllos sieben Menschen verletzt: Beschuldigter nicht schuldfähig

- Ein 44-jähriger Spanier wurde vom Bezirksgericht Zofingen für schuldunfähig erklärt; er leidet unter paranoider Schizophrenie.
- Er erhält eine stationäre Massnahme samt der «kleinen Verwahrung».
- Der Beschuldigte verletzte im Mai 2024 in Zofingen AG sieben Passantinnen und Passanten teilweise schwer.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 44-jährige Mann wurde wegen mehrfacher versuchter Tötung, mehrfachem Hausfriedensbruch und weiterer Delikte vom Bezirksgericht Zofingen verurteilt. Das Gericht sieht von einer Strafe ab, weil der Mann nicht schuldfähig ist, hiess es bei der Urteilsverkündung.
Der Mann soll aber wie gefordert eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren, samt der sogenannten «kleinen Verwahrung» gemäss Artikel 59. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Spanier zudem 15 Jahre Landesverweis gefordert. Das Gericht hat diesen ausgesprochen.
Der Verteidiger plädierte wie die Staatsanwaltschaft auf Schuldunfähigkeit. Der Mann soll aber weder eine Strafe erhalten noch des Landes verwiesen werden.
Bei der «kleinen Verwahrung» handelt es sich um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 im Strafgesetzbuch. Ein Gericht kann sie anordnen, wenn ein Täter psychisch schwer gestört ist, die Tat mit dieser Störung in Zusammenhang steht und zu erwarten ist, dass sich durch die therapeutische Massnahme weitere Taten verhindern lassen. Eine solche stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung oder im Massnahmenvollzug dauert in der Regel maximal fünf Jahre. Das Gericht kann jedoch eine solche Massnahme auf Antrag der Justizvollzugsbehörde jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.
Gemäss Anklageschrift griff der Mann Passantinnen und Passanten wahllos an. Alle Opfer haben die Tat überlebt.
Angriffe in der Nähe des Bahnhofs
Der Beschuldigte griff wahllos Personen an, innert weniger als 30 Minuten. Eine Frau wurde in der Bahnhofsunterführung in Zofingen vom Beschuldigten angegriffen. Er griff sie von hinten an und schlug mit einem Metallgegenstand auf Kopf, Stirn, Gesicht und Hinterkopf. Dann flüchtete er.
Die Frau wurde schwer verletzt. Sie war schwanger. Kurze Zeit nach der Tat erlitt sie eine Fehlgeburt, «infolge der Ereignisse», hielt die Staatsanwaltschaft fest. Das Opfer ist heute arbeitsunfähig. Nicht alle Verletzungen sind verheilt.
Zudem leide die Frau unter der «dauerhaften psychischen Belastung», hielt die Staatsanwaltschaft fest. Der Beschuldigte habe tödliche Verletzungen bezweckt oder zumindest in Kauf genommen.
Amoklauf ging weiter
Der Beschuldigte griff weitere Personen an. Männer und Frauen, die auf dem Weg zur Arbeit, zur Kantonsschule oder zum Einkaufen waren. Er schlug seine Opfer mit dem Metallgegenstand oder stach mit einem Kugelschreiber, später mit einem Messer, auf sie ein. Er drang in zwei Häuser ein. Im zweiten Haus verletzte er die Bewohnerin. Spezialkräfte der Polizei konnten ihn später festnehmen.
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Bild 1 von 2. Am Tag der Tat waren viele Polizeikräfte und Ambulanzen in Zofingen vor Ort. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 2. Alle Opfer haben die Angriffe überlebt. Viele davon leiden aber gemäss der Staatsanwaltschaft unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Bildquelle: SRF.
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Viele der Opfer leiden unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Er glaubte, die Mafia sei hinter ihm her
Die Gutachterin diagnostiziert dem Mann eine «chronische paranoide Schizophrenie». Diese sei beim Beschuldigten besonders schwer, weil sie schon sehr lange bestehe, sagte sie vor Gericht.
Der Beschuldigte habe vom Arzt Antidepressiva erhalten. Er habe sie aber nicht eingenommen. Der Konsum von Cannabis hat die Psychose gemäss Gutachterin noch verschärft. Der Beschuldigte glaubte, die Mafia sei hinter ihm her. Man wolle ihn, seine Mutter, seinen Bruder und seinen Sohn töten.
Macht das Sinn, einen Täter über längere Zeit zu behandeln, wenn er nachher ins Ausland ausgewiesen wird? Eine berechtigte Frage, sagte Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft im April 2026 gegenüber SRF. Das System funktioniere nur so: «Wenn die betroffene Person direkt nach einer Straftat ins Heimatland zurückkehren würde, dann würde dieser Staat die Person freilassen.»
Denn die Person wäre im Heimatland frei, weil sie dort nichts verbrochen hat. Die Tat geschah in der Schweiz, deshalb ist die Schweiz zuständig und verhängt Strafen oder Massnahmen.
Die Gutachterin sprach von «Verfolgungswahn, Angst, getötet zu werden, und akustischen Halluzinationen». Hinzu kommt, dass der Mann schlecht sieht. Auf einem Auge ist er blind, auf dem anderen Auge sieht er nicht gut.
Es tue ihm leid, sagte der Angeklagte vor Gericht. An die Gewalttaten in Zofingen erinnere er sich nicht. Der Verteidiger sagte, der Beschuldigte sei für das Geschehen verantwortlich. Er sei aber dem eigenen Wahn «hilflos ausgeliefert» gewesen.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik.
Regionaljournal Aargau Solothurn, 2.11.2026, 12:03 Uhr ; buec;thon;brus;wilh
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