Prozess in St. Gallen – «Lukaschenko-Scherge»: Reicht Mordgeständnis als einziger Beweis?

Journalistinnen, NGO-Mitarbeitende und Opferangehörige warten vor den Türen des Gerichtssaales, als ein Vermummter diskret vorbeigeschleust wird.
Mit Kapuzenpullover, Sonnenbrille, Schiebermütze und dichtem Bart ist der Angeklagte kaum zu erkennen.
Es ist ein ungewöhnlicher Prozess, der an diesem sonnigen Septembertag am Kantonsgericht St. Gallen stattfindet.
Ein heute 47-jähriger Belarusse soll Mitglied einer Spezialeinheit von Alexander Lukaschenko gewesen sein, die drei Oppositionelle erschossen und heimlich verscharrt haben soll. Deswegen ist der Mann in der Schweiz wegen Verschwindenlassens von Personen angeklagt. Einziger Beweis: Der Mann hat sich selbst bezichtigt – als er in der Schweiz um Asyl ersuchte.
Der Fall
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Seit 1994 hat Alexander Lukaschenko in Belarus ein Regime aufgebaut, das als letzte Diktatur Europas gilt. Oppositionelle leben dort gefährlich. Drei Gegner Lukaschenkos verschwanden 1999 spurlos. Ihre Angehörigen wussten jahrelang nicht, was mit ihnen geschehen war.
Rund 20 Jahre später stellte ein Belarusse in der Schweiz ein Asylgesuch und behauptete, das Regime wolle ihn als Zeugen beseitigen, weil er als Mitglied einer Spezialeinheit an der Tötung der drei Oppositionellen beteiligt gewesen sei.
2019 sagte der Belarusse in einer Dokumentation der Deutschen Welle, er habe dabei geholfen, die drei Oppositionellen beiseitezuschaffen. Wäre er dem Befehl nicht gefolgt, hätte man ihn ebenfalls erschossen, sagte er.
Nichtregierungsorganisationen und Opferangehörige erstatteten daraufhin Strafanzeige. Das Verschwindenlassen von Personen ist in der Schweiz auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Einzige Voraussetzung für eine Anklage: Der mutmassliche Täter muss sich in der Schweiz befinden, was hier aufgrund des Asylgesuchs der Fall ist.
Das Kreisgericht Rorschach sprach den Belarussen aus Mangel an Beweisen frei – sowohl vom Vorwurf des Verschwindenlassens von Personen als auch vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege. Die Privatklägerschaft legte Berufung gegen den ersten Freispruch ein. Der Freispruch wegen Irreführung der Rechtspflege ist hingegen rechtskräftig – ein zweites Mal kann der Mann hierfür nicht angeklagt werden.
Das Asylgesuch des Mannes wurde übrigens abgelehnt. Die Schweiz hat ihn aber vorläufig aufgenommen, da eine Ausreise nach Belarus zurzeit ausgeschlossen ist. Das wäre für den Mann zu gefährlich – unabhängig davon, ob seine Geschichte stimmt oder nicht.
Dem Kreisgericht Rorschach genügte das nicht. Es sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei. Heute verhandelt nun das Kantonsgericht St. Gallen als zweite Instanz.
Dolmetscherin steckt im Stau
Doch der Berufungsprozess scheint unter keinem guten Stern zu stehen. Als der Angeklagte, drei Richter, seine Anwältin, der Staatsanwalt, der Opfervertreter sowie das Publikum Platz genommen haben, stürzt die Gerichtsschreiberin herein und tuschelt mit dem vorsitzenden Richter.
«Die Dolmetscherin fehlt noch», erklärt der Richter laut. «Sie steckt im Stau.»
Privatgutachten nicht verwertbar
Als es endlich losgeht, entscheidet das Gericht zunächst, die Opferangehörigen nicht einzuvernehmen. Sie seien bei der Ermordung ihrer Angehörigen nicht dabei gewesen.
Auch ein Privatgutachten will das Gericht nicht als Beweis zulassen. Es hätte nicht auf legalem Weg via Rechtshilfe beschafft werden können.
Dann wendet sich der Richter an den Angeklagten: «Wie geht es Ihnen?»
Der Angeklagte steht immer wieder auf. Die Verletzungen eines Autounfalls machen ihm zu schaffen – angeblich ein gezielter Anschlag des belarussischen Sicherheitsapparats.
Trotzdem sagt der Mann jetzt: «Alles ok.»
Live-Geständnis im Gerichtssaal
Da der Angeklagte zu den Morden die Aussage verweigern will, befragt ihn der Richter eher allgemein – unter anderem zu seiner militärischen Karriere.
«Ab 1998 habe ich in der Spezialeinheit SOBR gearbeitet», antwortet der Angeklagte.
Dann sagt er überraschend: «Am 7. Mai 1999 haben wir Juri Sacharenko [den ehemaligen Innenminister, A.d.R.] festgehalten und liquidiert.» Im September hätten sie dann zwei weitere Oppositionelle liquidiert.
Da, er wiederholt sein Geständnis.
Dieses wird live in einen Nebensaal übertragen, wo eine Dolmetscherin für Opferangehörige übersetzt. Diese halten die Schilderungen des Angeklagten – im Unterschied zu den Schweizer Behörden – für glaubwürdig und sind froh, endlich zu wissen, was mit ihren Liebsten passiert ist.
Angeklagter könnte Geständnis problemlos zurückziehen – tut es aber nicht
Der Angeklagte hält auch dann an seiner Schilderung fest, als der Richter ihn darauf hinweist, dass er heute – im Unterschied zum ersten Prozess – nichts mehr zu befürchten habe, wenn er eine Lüge zugebe.
Der Angeklagte scheint zwar nicht alles zu verstehen; die Dolmetscherin wirkt überfordert, die Pflichtverteidigerin eher passiv. Doch in einem Punkt bleibt er standfest: Er habe geholfen, drei Oppositionelle aus dem Weg zu räumen.
Ob dieses Geständnis für eine Verurteilung ausreicht, wird sich zeigen. Ein Urteil wird frühestens in einigen Tagen oder Wochen erwartet.
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