Lachgas-Unfall in Arisdorf BL – Unfallfahrer bekommt längere Freiheitsstrafe

- Der Fahrer des Unfallautos bekommt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
- Damit ist das Urteil der zweiten Instanz höher als jenes der ersten.
- Beim Unfall auf der Autobahn bei Arlesheim BL starb eine Person.
- Das Urteil lautet nun auf vorsätzliche Tötung, nicht mehr auf fahrlässige Tötung.
Der Unfall im November 2021 sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Eine Gruppe Jugendlicher soll im Auto Lachgas konsumiert und sich dabei gefilmt haben. Auch der Lenker hat laut Anklage mehrere Lachgas-Ballons inhaliert. Das Auto prallte auf der A2 bei Arisdorf BL gegen die Leitplanke. Ein Insasse starb dabei.
Beim ersten Prozess sprach das Baselbieter Strafgericht den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Er wurde zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Im November 2021 fuhr eine Gruppe von fünf jungen Männern von Basel Richtung Bern. Die Jugendlichen konsumierten während der Fahrt auf der A2 Lachgas und filmten sich dabei. Auf einem der Videos sieht man, dass auch der Fahrer Lachgas zu sich nahm und unmittelbar danach einen Unfall baute; er prallte auf der A2 bei Arisdorf BL gegen eine Leitplanke. Beim Unfall starb einer der Insassen. Die andern wurden teils schwer verletzt.
Dieses Urteil wollte der mittlerweile 23-Jährige nicht akzeptieren. Er ging deswegen in Berufung. Anstatt einer Strafmilderung bekam er nun aber eine deutlich höhere Freiheitsstrafe vom Kantonsgericht.
Neben der vorsätzlichen Tötung sprach die zweite Instanz ihn neu auch wegen mehrfacher versuchter Tötung schuldig. Zudem muss höhere Genugtuungen als von der Vorinstanz festgelegt bezahlen. Es handelt sich um mehrere Beträge in fünfstelliger Höhe an die Angehörigen des getöteten Mitfahrers sowie an die verletzten Kollegen.
Das Schweizer Strafrecht unterschiedet grundlegend zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln.
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat mit Wissen und Willen begeht. Dazu gehört auch der Eventualvorsatz: Hier strebt der oder die Täter:in zwar nicht gezielt an, was danach passiert, hält es aber für möglich und nimmt es billigend in Kauf. Wer eventualvorsätzlich handelt, wird wegen einer vorsätzlichen Tat bestraft (hohe Schuld, entsprechend hohe Strafe).
Fahrlässig handelt, wer unvorsichtig ist, also entweder das Risiko nicht erkennt oder leichtfertig drauf vertraut, dass es schon nicht eintreffen wird. Schuld und Strafe sind bei Fahrlässigkeit geringer.
Regionaljournal Basel, 12. Oktober 2026, 17:30 Uhr ; kenc;stes
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