Ständeräte knapp für Stromabkommen

- Die Energiekommission des Ständerats empfiehlt mit 6 zu 5 Stimmen ein Ja zum Stromabkommen mit der EU.
- Alle Haushalte sollen ihren Stromanbieter frei wählen können.
- Wer aus der Grundversorgung wechselt, zahlt eine Gebühr.
- Die Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde für Solarstrom soll wegfallen.
- Die Kommission will das Abkommen dem Ständemehr unterstellen, der Ständerat berät es im Dezember.
Die Schweiz soll beim Strom enger mit der EU zusammenarbeiten. Die Energiekommission des Ständerats hat sich am Dienstag mit sechs zu fünf Stimmen knapp für das entsprechende Stromabkommen mit der EU ausgesprochen. Befürworter versprechen sich vor allem im Winter Vorteile bei der Versorgungssicherheit.
Das Ja kam nach mehrmonatiger intensiver Debatte hinter verschlossenen Türen zustande. Während der Ständerat das restliche EU-Paket bereits in der Herbstsession beraten hat, wurde das Stromabkommen nun auf die Wintersession im Dezember verschoben.
Abkommen würde Markt liberalisieren – für alle
Das Abkommen hätte direkte Folgen für die Stromkundinnen und Stromkunden. Denn künftig sollen alle Haushalte ihren Anbieter selbst wählen können. Heute ist das nur für grosse Stromverbraucher möglich.
Aber: Wer aus der Grundversorgung in den freien Markt wechseln will, soll dafür eine «Wechselgebühr» bezahlen müssen. Das will eine Mehrheit der Kommission.
Eine Minderheit will dagegen, dass ein Wechsel jeweils auf Ende Jahr kostenlos möglich ist. Sie befürchtet, dass Gebühren den Wettbewerb behindern könnten.
Würde der Strom günstiger?
Wer nicht wechseln möchte, soll weiterhin beim bisherigen lokalen oder regionalen Elektrizitätswerk bleiben können. Für diese Grundversorgung gelten besondere Regeln.
Ob Strom mit dem Abkommen günstiger oder teurer wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Kritiker innerhalb der Kommission befürchten höhere oder stärker schwankende Preise.
Mindestvergütung für Solarstrom soll weg
Wer eine Solaranlage auf seinem Haus besitzt, soll die erst 2025 eingeführte gesetzlich garantierte Mindestvergütung von sechs Rappen pro Kilowattstunde verlieren, will die Kommission. Grund: Sie sei nicht mit EU‑Recht vereinbar. Kritiker monieren, dass dies die private Investition in eine solche Anlage unrentabel machen könnte und den Ausbau der Erneuerbaren ausbremsen würde. Eine Minderheit möchte diese Absicherung darum zumindest bis Ende 2035 beibehalten. Der Entscheid war allerdings knapp. Er fiel mit sechs zu sechs Stimmen und Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, des Aargauer Ständerats Thierry Burkart.
Andere Regeln gelten für die Grosswasserkraftwerke, die in der Regel im Besitz der öffentlichen Hand sind. Hier soll die sogenannte «Marktprämie für die Grosswasserkraft» erhalten bleiben. Diese beträgt einen Rappen pro Kilowattstunde und wird ausbezahlt, wenn der Strom unter den Gestehungskosten verkauft wird.
Volk und Stände sollen entscheiden
Die Kommission will das Abkommen dem Ständemehr unterstellen – unabhängig vom Ausgang der Ständemehrsfrage beim restlichen Vertragspaket. Dafür sprach sie sich mit acht zu vier Stimmen aus.
Wie stehst du zur geplanten Marktöffnung, die das Abkommen ermöglichen würde?
Im Dezember ist nun der Ständerat als Ganzes am Zug. Die restlichen Teile der Abkommen sollen dann zeitgleich schon im Nationalrat behandelt werden.
Stefan Lanz (sla) arbeitet seit 2021 für 20 Minuten. Er ist Bundeshausjournalist mit langjähriger Erfahrung.
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