Verschuldete Familie findet Wohnung – doch jetzt fehlen Möbel

- Eine vierköpfige Familie aus Fislisbach AG verlor nach der Krebserkrankung des Vaters und Mietschulden ihre Wohnung.
- Nach wochenlanger Ungewissheit konnte die Familie einen Mietvertrag für eine 4½-Zimmer-Wohnung unterzeichnen.
- Nun fehlen fast alle Möbel – die Familie bittet um gebrauchte Einrichtungsgegenstände wie Kinderbetten, Pulte und Kleiderschränke.
«Wir befinden uns in einer existenziellen Notlage»: Seit vergangenem Dezember leben die Pflegefachfrau Adelina (37), ihr Mann und die beiden Kinder aus dem Kanton Aargau in grosser finanzieller Not. «Vor vier Jahren wurde bei meinem Mann ein Tumor an den Stimmbändern festgestellt, weshalb er zeitweise seiner Arbeit als Plattenleger nicht mehr nachgehen konnte – heute kann er allerdings wieder arbeiten. Daraufhin konnten wir die Miete nicht mehr zahlen.» Im Dezember sei ihnen die Wohnung gekündigt worden.

Weitere sieben Monate nach der Kündigung des Mietvertrags konnte die Familie noch in ihrer Wohnung in Fislisbach bleiben, da sie noch auf einen definitiven Entscheid des Bezirksgerichts gewartet habe. Doch per Ende Juli musste sie schliesslich raus. «Zuerst konnten wir bei Verwandten unterkommen», erzählt Adelina. «Als diese dann aber auswanderten, wussten wir nicht, wohin wir mit unseren beiden schulpflichtigen Kindern gehen sollten.»
Das sagt die zuständige Wohngemeinde
Aus Datenschutzgründen kann die zuständige Wohngemeinde Fislisbach keine inhaltlichen Auskünfte zum konkreten Fall geben. Die Hilfestellungen der Sozialen Dienste der Gemeinde würden jedoch dem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz sowie dessen Verordnung im Kanton Aargau entsprechen.
«Dies beinhaltet sowohl die materielle Hilfe als auch die immaterielle Unterstützung. Beides wurde auch im vorliegenden Fall professionell und zeitnah geleistet», heisst es seitens der Gemeinde.
Trotz Betreibungen Wohnung erhalten
Weil im August gar die Obdachlosigkeit drohte, hat die Familie aus Verzweiflung ein freies 1-Zimmer-Apartment gemietet. Jetzt habe sich aber das Schicksal gewendet, sagt die Mutter: «Wir haben endlich eine Wohnung gefunden, Anfang Oktober können wir einziehen. Gott sei Dank erhielten wir nach unzähligen Absagen endlich eine positive Rückmeldung. Wie es scheint, haben wir als Familie einen guten Eindruck hinterlassen, weshalb wir trotz der Betreibungen eine Chance erhalten», so Adelina.
Doch die Familie stehe vor der nächsten Hürde, denn das übrig gebliebene Geld reiche kaum für den Umzug in die 4½-Zimmer-Wohnung oder für neue Möbelstücke. Die alten Möbel seien noch unter Schloss und Riegel, sagt Adelina. «Unser gesamter bisheriger Hausrat wurde nach der Räumung unserer früheren Wohnung durch eine von der Verwaltung beauftragte Firma eingelagert.» Wegen offener Räumungs- und Lagerkosten von mehreren Tausend Franken werden die Möbel gemäss Angaben der Familie derzeit nicht herausgegeben.
Kinderbetten gesucht
Die Not sei gross: «Wir haben selbst kaum noch finanzielle Mittel, da wir für Lebensmittel, alltägliche Einkäufe und den Transport unserer Kinder zur Schule aufkommen müssen – das Geld für das Benzin wird auch immer knapper», erklärt die Mutter. «Jede noch so kleine Hilfe würde uns daher sehr viel bedeuten.»

Der jungen Mutter ist wichtig, zu verdeutlichen, dass sie keine Luxusgegenstände sucht. «Wir wären bereits unglaublich dankbar für gebrauchte Möbel – insbesondere zwei Kinderbetten mit Matratzen, Pulte und Stühle für die Kinder.»
Was können Familien in ähnlichen Situationen unternehmen?
Auf Anfrage erklärt der Kanton Aargau, was betroffene Familien in ähnlichen Situationen machen können. Zu den sozialhilferechtlichen Aufgaben der Wohn- oder Aufenthaltsgemeinde zählt unter anderem «die rasche Klärung, ob und wie eine vorübergehende Unterbringung sichergestellt werden kann». Die konkrete Ausgestaltung hängt dabei allerdings vom Einzelfall ab.
Von der Organisation der Unterkunft zu unterscheiden ist die entsprechende Finanzierung: «Für die Übernahme von Unterkunftskosten muss grundsätzlich sozialhilferechtliche Bedürftigkeit vorliegen.» Entscheidend ist, ob die betroffenen Personen nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln, mit Hilfe Dritter oder durch vorrangige Leistungen zu tragen.
Unterbringung im Hotel als temporäre Notlösung
Wenn kurzfristig keine andere geeignete Unterbringung verfügbar ist, kann als Überbrückung auch eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer ähnlichen temporären Notunterkunft in Betracht kommen. Parallel dazu wäre nach einer längerfristigen Anschlusslösung zu suchen.

Sind auch minderjährige Kinder betroffen, ist das Kindeswohl bei sämtlichen Abklärungen und Massnahmen angemessen zu berücksichtigen. «Die zuständigen Stellen haben sicherzustellen, dass die Unterbringung den Schutz und die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder gewährleistet», heisst es seitens des Kantons.
Lisa Arnold (lia) arbeitet seit März 2026 bei 20 Minuten als Praktikantin im Ressort Zürich.
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